Insolvenzverfahren, Erklärung vom Amtsgericht

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenzverfahren, Erklärung vom Amtsgericht

Hallo, kann mir jemand erklären was das alles bedeutet.? "Der Kontostand des Hinterlegungskontos beträgt ....€. Dann ein Jahr später in 2014 : Beschluss in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der..... wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt,nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist .

-- Editier von fb444030-32 am 21.06.2016 13:13

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18 Antworten
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#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Kontostand des Hinterlegungskontos beträgt


Soviel ist bei der Verwertung Deiner Wertsachen rausgekommen.#

Zitat:
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt,nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist


Jetzt darf das, was dabei rausgekommen ist an Deine Gläubiger verteilt werden.

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#2
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Was kommt nach diese Beschluss ? Letzte Brief hab ich gekriegt in 2014.

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#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Dann solltest Du Deinen Insolvenzverwalter kontaktieren. Eigentlich müsste mittlerweile sowohl die "Ankündigung der Restschuldbefreiung" als auch der Brief mit Informationen über die Pflichten im Restschuldbefreiungsverfahren gekommen sein.

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#4
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Heute kam diese Beschluss . Bitte um eklärung : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxxxx wird nach Vornahme der Schlussverteilung aufgehoben. §200 InsO . Es wird gemäß §203 Abs.1 Nr.3InsO die Nachtragsverteilung angeordnet bezüglich der zu erwartenden Quotenzahlung aus der beim Insolvenzverwalter zum Insolvenzverfahren angemeldet. Förderung in Höhe von xxxx

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#5
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, Forderung in Höhe....

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Es wird gemäß §203 Abs.1 Nr.3InsO die Nachtragsverteilung angeordnet bezüglich der zu erwartenden Quotenzahlung aus der beim Insolvenzverwalter zum Insolvenzverfahren angemeldet. Förderung in Höhe von xxxx


Das bedeutet, dass Du aus irgendeinem Grund noch Geld von jemand zu bekommen hast (ehemaliger Arbeitgeber vielleicht?) der aber auch insolvent ist.

Da man von diesem Insolvenzverwalter sein Geld aber idR auch erst nach Abschluß des Verfahrens bekommt, weiss im Moment noch keiner ob und wieviel dabei am Ende rumkommt. Deshalb hat das Gericht angeordnet, dass das vielleicht noch vom Insolvenzverwalter Deines Schuldners kommende Geld "reserviert" bleibt. Sollte irgendwann mal etwas reinkommen wird es an Deine Gläubiger verteilt auch wenn Dein Insolvenzverfahren dann eigentlich schon vorbei ist. Das ist die sogenannte "Nachtragsverteilung".

Ansonsten muss ich mich noch korrigieren: Die "Ankündigung der Restschuldbefreiung" gibt es in neuen Insolvenzverfahren nicht mehr als eigenen Brief (das ist jetzt schon im Eröffnungsbeschluss mit drin). Als nächstes sollte dann also, wie ja auch geschehen, der Brief über die Aufhebung des Verfahrens kommen.

-- Editiert von Ebenezer am 22.06.2016 09:59

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#7
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Muss ich jetzt was machen oder einfach warten ?

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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Einfach warten. Dein Treuhänder müsste sich in absehbarer Zeit melden um Dir zu erklären, was Du in der sogenannten Wohlverhaltensphase machen musst.

Sollte der Insolvenzverwalter deines Schuldners aus Versehen etwas an Dich auszahlen, auf keinen Fall ausgeben sondern sofort Deinem Insolvenzverwalter Bescheid sagen. Wegen der Nachtragsverteilung ist das nämlich nicht Dein Geld.

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#9
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Problem ist das bei meldet sich keine außer Amtsgericht :???:

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
Einfach warten. Dein Treuhänder müsste sich in absehbarer Zeit melden um Dir zu erklären, was Du in der sogenannten Wohlverhaltensphase machen musst.


Zu den Aufgaben des TH zählt es nicht, den Schuldner über die Obliegenheiten in der WVP aufzuklären.

Der Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist ja bereits da. Der TS ist jetzt in der WVP.

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#12
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank an euch alle. Heute hab ich mal mit der Insolvenzverwalter geschropchen , ich wollte mal wiessen was diese Beschluss bedeutet. Er hat gesagt das alles fertig ist . Dann hab ich gesagt das auf diese Beschluss steht das er ist weiter als Insolvenzverwalter bestehlt und er sagte dass er schon längst nix mehr mit die Sache zu tun hat und dann einfach aufgelegt. Hab danach bei Amtsgericht angerufen, von denne auch nix konkret , ich soll die Papier aufheben und einfach warten. Wer soll noch was verstehen ....

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#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Kann es evtl. sein, dass Sie keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt haben? Wenn ja, dann ist mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens - mit Ausnahme der Nachtragsverteilung - tatsächlich für den IV die Sache beendet.

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#14
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich habe die Insolvenz auch nicht eingetragen. Es war so : meine Schwager hat mich als Geschäftsführer in seine Firma ( eine Ltd.) ich habe gar nix mit die Firma zu tun gehabt. Er hat allein und ohne meine Hilfe die Firma geführt. Wir sind beide wegen insolvenzverschleppung verurteilt worden. Ich habe erfahren das er hätte von eine andere Firma sehr viel Geld kriegen müsste und diese Firma ist auch insolvent. Danach habe ich immer vom Amtsgericht Briefe. Erste Brief kam 2010 und stand das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Ich kenne mich überhaupt nicht mit solche Sache :bang:

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#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Geht es denn jetzt um das Insolvenzverfahren über Ihr eigenes Vermögen oder über das Vermögen der Ltd.?

Im zweiten Fall kann es gar keine RSB geben und dann ist mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens - mit Ausnahme der Nachtragsverteilung - für den IV tatsächlich der Drops gelutscht.

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#16
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht über Vermögen der Ltd. Aber weil meine Schwager hat nicht rechtzeitig IV angemeldet wir haften auch mit private Vermögen.

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#17
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ltd. ist vorbei. Lediglich wegen der Forderung bzgl. der die Nachtragsverteilung vorbehalten wurde, bleibt der Insolvenzbeschlag aufrecht erhalten.

Ich vermute mal, dass der IV ein Urteil gegen Sie erwirkt hat, wegen Ihrer persönlichen Haftung. Vermutlich geht es Ihnen darum, ob Sie nun mit weiterer Inanspruchnahme rechnen müssen. Wenn das Verfahren abgeschlossen wurde, vermutlich nein. Wenn Sie kein Vermögen hatten, in das man hätte vollstrecken können, wird der IV die Forderungen wohl für uneinbringlich gehalten haben. Wenn Sie da Sicherheit haben wollen, nehmen Sie Einsicht in die Insolvenzakte beim Insolvenzgericht und gucken sich die Berichte des IV an. Da wird auch etwas zu den Forderungen stehen, die sich gegen Sie richteten.

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#18
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Herzlichen Dank für Ihre Erklärung. Sie haben mir wirklich geholfen. Meine nächste Ziel ist insolvenzgericht.

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