Insolvenzgeld - Werkstudent - Flexible Arbeitszeit nach mündlicher Absprache

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.06.2018 11:43:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld - Werkstudent - Flexible Arbeitszeit nach mündlicher Absprache

Hallo!

Mein Arbeitgeber hat Insolvenz Angemeldet. Dort bin ich seit längerer Zeit als Werkstudent angestellt.
Mit wurde mitgeteilt, dass wir in einer Woche alle nötigen Infos bzgl. Vertrag/Zahlung usw. bekommen.

Nachdem ich mein Vertrag mal mit kritischen "Anwaltsaugen" gelesen habe, fällt mir auf, dass dort keine Mindestarbeitszeit fixiert ist. Nur eine maximale Anzahl von 20h/Woche, mit Abhängigkeit der betrieblichen Einteilung. Umsetzung war dann 'wir brauchen dich jetzt 16h bzw. 20h die Woche - für die nächsten Monate. Die letzten Monate habe ich z.B. jeweils 20h/Woche gearbeitet - das wurde dem Lohnbüro fix mitgeteilt bis wir eine andere Absprache getroffen hätten.

Da alle weiteren Informationen erst in einer Woche folgen - und ich bis dahin quasi 0h Stunden arbeite/n kann, würde meine kritische Interpretation lauten: "Sie haben doch 0h gearbeitet, also gibt es auch keine 'Lohnweiterzahlung' für die Zeit."
Außerdem habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, das im schlimmsten Fall bedeutet, dass ich 4 Wochen 0h/Woche arbeite und somit auch kein Gehalt bekomme. Es gibt im Vertrag zwar auch ein Abschnitt über bezahlte Freistellung im Kündigungsfall - aber eben keine fixe Mindest-stundenanzahl.

Die Abmachung von 20h/Woche ist zwar getroffen, aber nicht schriftlich fixiert. Mein Arbeitgeber würde das nicht leugnen, aber reicht das auch für spätere Insolvenzverwalter o.Ä.?

Ich habe zu dem Thema so gar nichts gefunden. Hat da jemand Erfahrung, die er Teilen kann?

Vielen Dank im Voraus!


-- Editier von heyho12345 am 10.03.2017 18:38

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6 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich kann nicht nachvollziehen, warum der TS momentan nicht arbeiten kann. Die Informationen bzgl Zahlung und Vertrag dürften wohl eher die Insolvenzgeldvorfinanzierung betreffen. So lange keine Freistellung erfolgt, geht es so weiter wie bisher auch. Von daher ist die Frage, woher der TS die Vorstellung nimmt, momentan nicht arbeiten zu können.

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#3
 Von 
guest-12323.06.2018 11:43:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Ich kann nicht nachvollziehen, warum der TS momentan nicht arbeiten kann.

Das ist das, was mir gesagt wurde (Das wir uns erst in einer Woche alle wieder treffen, um zu erfahren wie es weitergeht). Die Arbeit, für die ich Angestellt bin, fällt jetzt weg bzw. wurde gestoppt. Also gibt also keine Arbeit die ich tun kann. So wie ich das verstaden habe, ist das Büro auch leer, da auch die Arbeitsgrundlage für alle Festangestellten wegfällt.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Betrieb ist also komplett stillgelegt. Ich würde mal Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen. Von dort wird man wohl fundiertere Antworten bekommen.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Der Betrieb ist also komplett stillgelegt.
Gleichwohl hat heyho einen Anspruch auf Entgelt, nämlich mindestens auf 10 Wochenstunden.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich habe ja nicht behauptet, dass er keinen Anspruch auf Entgelt hat. Wenn das Insolvenzeröffnungsverfahren läuft, dann wird es mit Sicherheit einen vorläufigen IV geben. Im Hinblick auf das wie es weiter abläuft, wird der vorläufige IV mit Sicherheit bessere Antworten geben können als die evtl. überforderte Geschäftsführung. Daher der Hinweis sich an den vorläufigen IV zu wenden. Evtl. kann der ja auch beruhigen und mitteilen, wie viele Stunden letzten Endes beim Insolvenzgeld berücksichtigt würden.

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