Insolvenzgeld - Lohnsteuerausgleich Steuerklasse 4/4 - Insolvenzforderung

29. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Galagan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld - Lohnsteuerausgleich Steuerklasse 4/4 - Insolvenzforderung

Guten Tag,
Mein Arbeitgeber ist dieses Jahr in Insolvenz gegangen. In der Zeit der vorläufigen Insolvenz erhielt ich Insolvenzgeld (Netto meines üblichen Gehaltes) durch das Arbeitsamt. Nun habe ich vom Insolvenzverwalter einen Vordruck für Forderungen erhalten. Hinzu kommt das ich verheiratet bin und wir beide in der Stuerklasse 4 gelistet sind. Meine Frau hat 2015 jedoch nicht gearbeitet. Durch die Insolvenz hat mein Arbeitgeber keine Lohnsteuer abgeführt, folglich gehe ich davon aus, dass ich für diese 3 Monate keine Lohnsteuer nach meiner Steuererklärung zurückerhalten werde.
Nun zu meiner Frage: Kann ich beim Insolvenzverwalter diesen Schaden anmelden und als Gläubiger auftreten?
Danke vorab für eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Arbeitsagentur aus dem Insolvenzgeld auch Zahlungen an das FA vornimmt, aber selbst wenn das nicht so ist, sehe ich keinen direkten Schaden.

Wenn Sie keine Steuern gezahlt haben, können Sie diese zwar nicht zurück erhalten, aber letzten Endes ist ja auch vorher nichts aus Ihrem Einkommen abgeflossen. Werbungskosten aus der Zeit, für die Sie Insolvenzgeld erhalten haben, können ja nach wie vor bei der Steuer geltend gemacht werden, soweit sie angefallen sind.

Ein Schaden könnte sich allenfalls dann ergeben, wenn keine Vorauszahlungen durch die Arbeitsagentur ans FA getätigt werden und im Rahmen des sog. Progressionsvorbehaltes, bei dem das Insolvenzgeld zu berücksichtigen wäre, eine höhere Steuerlast anfiele. Das wird aber ohne fachliche Hilfe nicht zu beantworten sein.

Da stellt sich die Frage, ob man das Geld dafür ausgeben möchte. Denn voraussichtlich wird das ein nicht all zu hoher Betrag sein. Wenn man dann noch bedenkt, dass Insolvenzquoten oftmals nur sehr gering sind, auch gerne mal unter 1 %, stellt sich die Frage, was es wirtschaftlich bringt. Zumal der IV mit Sicherheit diese Forderungsanmeldung erstmal bestreiten wird und man dann auch noch einen Rechtsstreit wird führen müssen.

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