Ich frage mich, ob es wirklich Sinn macht, dass ein Gläubiger für seinen Schuldner einen Insolvenzantrag
stellt.
Zur Sache:
Schuldner schuldet seit 2005 knapp 3.000 Euro zzgl Zinsen. Leider war das Einschalten vom Inkasso-Büro für die Katz. Gläubiger erhielt den Titel und musste sämtliche Kosten tragen. Schuldner war unbekannt verzogen.
Im Jahr 2009 meldet sich der Schuldner völlig unvermittelt beim Gläubiger mit der Bitte um Aufstellung der Forderungen, da er die Insolvenz beantragen möchte.
Gläubiger schickte dem Schulder die Forderungsaufstellung. Danach bis heute nichts mehr.
Gläubiger überlegt nun, die Insolvenz vom Schuldner zu beantragen.
Wie ich gelesen habe, trägt der Gläubiger die Kosten des Antrages. Wie hoch sind diese?
Ist es nach Eurer Meinung überhaupt sinnvoll, diesen Antrag zu stellen? Ich las etwas davon, dass man sich vorsehen sollte bei einem derartigen Antrag.
Privat, Verbraucher oder was auch immer für eine Insolvenz kann ich gar nicht genau sagen. Die Forderung betrifft aber ein Geschäft Unternehmer-Unternehmer.
Das Inkasso-Büro weist mich ebenfalls andauernd darauf hin, dass sie ja zuerst Kohle sehen würden, wenn es zu einer Zahlung kommen würde. Ich kenne durchaus die Möglichkeit "nur zur Verrechnung mit der Hauptfordrung" aber das kann man wohl nicht bei einer Insolvenz einsetzen. Ich finde, das IB hat bereits von mir genug bekommen für eine schlechte Leistung. (knapp 500,00 Euro dafür, dass ich schreiben musste, was man noch tun kann)
Würde mich über Tipps sehr freuen.
-----------------
""
Insolvenzantrag vom Gläubiger sinnvoll?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Die Gerichtskosten betragen mindestens 150 EUR, dazu können aber auch noch Kosten für einen Sachverständigen kommen. Wie hoch diese sind, kann man schlecht voraussehen, kommt darauf an, was dein Schuldner so macht. Da können aber schnell ein paar hundert EUR zusammenkommen.
Ich würde von einem Insolvenzantrag eher abraten.
-----------------
""
Die Kosten des Verfahrens i.S.v. § 26 I InsO
sind nach § 54 InsO
- die Gerichtskosten f.d. Insolvenzverfahren;
- die Vergütungen und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
Eine Drohung mit einem Insolvenzantrag ist m.E. daher nur dann sinnvoll, wenn er dazu führt, dass der Schuldner frisches Geld heranschafft, um die Eröffnung des Verfahrens zu vermeiden.
Aus Ihrer Schilderung sind dafür keine Anhaltspunkte ersichtlich, so dass ich von einem Antrag Ihrerseits abraten würde.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das bedeutet, ich kann gar nichts tun? Mein Geld ist schlicht weg, korrekt?
-----------------
""
quote:
Das bedeutet, ich kann gar nichts tun? Mein Geld ist schlicht weg, korrekt?
Vermutlich schon.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten