Insolvenzantrag vom Gläubiger sinnvoll?

3. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2010 21:47:01
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 18x hilfreich)
Insolvenzantrag vom Gläubiger sinnvoll?


Ich frage mich, ob es wirklich Sinn macht, dass ein Gläubiger für seinen Schuldner einen Insolvenzantrag stellt.

Zur Sache:
Schuldner schuldet seit 2005 knapp 3.000 Euro zzgl Zinsen. Leider war das Einschalten vom Inkasso-Büro für die Katz. Gläubiger erhielt den Titel und musste sämtliche Kosten tragen. Schuldner war unbekannt verzogen.

Im Jahr 2009 meldet sich der Schuldner völlig unvermittelt beim Gläubiger mit der Bitte um Aufstellung der Forderungen, da er die Insolvenz beantragen möchte.
Gläubiger schickte dem Schulder die Forderungsaufstellung. Danach bis heute nichts mehr.

Gläubiger überlegt nun, die Insolvenz vom Schuldner zu beantragen.
Wie ich gelesen habe, trägt der Gläubiger die Kosten des Antrages. Wie hoch sind diese?
Ist es nach Eurer Meinung überhaupt sinnvoll, diesen Antrag zu stellen? Ich las etwas davon, dass man sich vorsehen sollte bei einem derartigen Antrag.

Privat, Verbraucher oder was auch immer für eine Insolvenz kann ich gar nicht genau sagen. Die Forderung betrifft aber ein Geschäft Unternehmer-Unternehmer.

Das Inkasso-Büro weist mich ebenfalls andauernd darauf hin, dass sie ja zuerst Kohle sehen würden, wenn es zu einer Zahlung kommen würde. Ich kenne durchaus die Möglichkeit "nur zur Verrechnung mit der Hauptfordrung" aber das kann man wohl nicht bei einer Insolvenz einsetzen. Ich finde, das IB hat bereits von mir genug bekommen für eine schlechte Leistung. (knapp 500,00 Euro dafür, dass ich schreiben musste, was man noch tun kann)

Würde mich über Tipps sehr freuen.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Gerichtskosten betragen mindestens 150 EUR, dazu können aber auch noch Kosten für einen Sachverständigen kommen. Wie hoch diese sind, kann man schlecht voraussehen, kommt darauf an, was dein Schuldner so macht. Da können aber schnell ein paar hundert EUR zusammenkommen.
Ich würde von einem Insolvenzantrag eher abraten.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Die Kosten des Verfahrens i.S.v. § 26 I InsO sind nach § 54 InsO

- die Gerichtskosten f.d. Insolvenzverfahren;
- die Vergütungen und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses

Eine Drohung mit einem Insolvenzantrag ist m.E. daher nur dann sinnvoll, wenn er dazu führt, dass der Schuldner frisches Geld heranschafft, um die Eröffnung des Verfahrens zu vermeiden.

Aus Ihrer Schilderung sind dafür keine Anhaltspunkte ersichtlich, so dass ich von einem Antrag Ihrerseits abraten würde.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.10.2010 21:47:01
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 18x hilfreich)


Das bedeutet, ich kann gar nichts tun? Mein Geld ist schlicht weg, korrekt?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Das bedeutet, ich kann gar nichts tun? Mein Geld ist schlicht weg, korrekt?


Vermutlich schon.

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