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Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter

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Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter

Hallo,

in unserer ( kleine GmbH )Firma gibt es folgende Situation:
seit weit mehr als einem Jahr ist unser Arbeitgeber immer mit 3 Gehältern in Verzug, d.h. wir haben derzeit noch kein Gehalt für März und April ,und Mai ist ja auch gleich fällig.
Unser Geschäftsführer hat mehrere Firmen. Es war bisher immer so ,dass wir als Mitarbeiter ihn ca. alle 2 Wochen zu sehen bekamen. Seit mehr als 2 Jahren hat er Leute entlassen um Kosten zu sparen ( wenn ich das schon höre ). Jedenfalls ist die Konsequenz,dass wir wenigen Verbliebenen äusserst schleppend bezahlt werden, Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern wollen und unsere Aussenstände auch enorm sind. Wir haben Lieferzeiten von 12 Wochen und mehr,wofür wir früher max. 3-4 Wochen gebraucht haben. Wir sind m.E. faktisch handlungsunfähig.

Eine Insolvenz scheint mir unausweichlich.
Nur unser Geschäftsführer scheut die Insolvenz, wie der Teufel das Weihwasser. Wir Mitarbeiter sind mittlerweile dermaßen demotiviert, weil wir ja auch sehen ,dass sich nichts zum Guten geändert hat, dass wir mittlerweile die Insolvenz wollen, um mit dieser Firma abzuschließen.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Reicht es ,dass ein einzelner Mitarbeiter beim Amtsgericht die Insolvenz anmeldet, wie läuft das ganze ab ?

Vielen Dank im voraus

Marius


von guest-12319.02.2010 17:49:33 am 26.05.2005 12:21
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Ja! Soweit ich informiert bin, reicht es aus, wenn Lohnrückstände vorhanden sind, dass ein MA die Insolvenz beantragt. Das genaue Prozedere wird man dir beim Amtsgericht erklären können.

Gruß
Jörg


von 1soul am 26.05.2005 13:08
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Warum wendet sich niemand ans Arbeitsamt? Das sollte man bei 3 Monaten Rückstand in der Gehaltszahlung unbedingt machen. Alles weitere wird dann von dort angestoßen. Außerdem wird so abgesichert, dass man im Falle einer Insolvenz für die letzten 3 Monate das Insolvenzausfallgeld erhält.

-----------------
"Gruß Ria"


von Marielle21007 am 27.05.2005 17:45
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Hallo Ria ,

für die 3 Monate ist genau heute die "Deadline". Bin gespannt, ob es heute Geld für März gibt. Aber dass das Arbeitsamt nach 3 Monaten alles weitere anstößt wusste ich nicht .Danke. War nur informiert,dass die letzten 3 Monate durch das Arbeitssamt gesichert sind. Wenn es heute kein Geld gibt,werde ich dann zum Arbeitsamt gehen .

Gruß

Marius


von guest-12319.02.2010 17:49:33 am 31.05.2005 12:32
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Meines Wissens gibt es Insolvenzgeld vom ARbeitsamt erst NACH Anmeldung der Insolvenz und dann für max. 3 Monate.


von jb am 31.05.2005 13:25
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
der arbeitnehmer kann auf das arbeitsamt gehen und insolvenzausfallsgeld beantragen.

dann kümmert sich das arbeitsamt um alles andere. der arbeitnehmer muss nirgends insolvenz anmelden oder so.

wichtig, wie alle anderen schon gesagt haben, das amt zahlt nur 3 monate rückwirkend.


grüße


von Úedipus am 31.05.2005 15:26
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Hallo Marius,
ich denke, die Belegschaft muss sich in diesem Falle unbedingt wehren. Dass der Geschäftsführer die Insolvenz so lang wie möglich rausschieben will, liegt auf der Hand, da er wie beschrieben in mehreren Firmen als GF fungiert. Diese werden im Falle einer Insolvenz insofern in Mitleidenschaft gezogen, als dass dies in deren Wirtschaftsauskünften vermerkt wird und eventuell deren Rating entsprechend sinkt. Das könnte wiederum zur Folge haben, dass auch diese Firmen nur noch gegen Vorkasse Lieferungen oder Leistungen erhalten.
Darauf können Arbeitnehmer aber bei solch krassen Lohnrückständen keine Rücksicht nehmen.
Ich wünsche trotz allem viel Erfolg!

-----------------
"Gruß Ria"


von Marielle21007 am 31.05.2005 16:19
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
hallöchen,

wie zu erwarten war, gab es kein Geld. Ich bin mit meiner Geduld dermaßen am Ende, dass man es sich nicht vorstellen kann. Ich könnte ohnmächtig werden vor Fassungslosigkeit über unseren sog. "Geschäftsführer" .
Jetzt reichts.
Ich gehe morgen zum Amtsgericht und werde die Insolvenz beantragen. Was muß ich ebachten oder an Unterlagen mitbringen ?

Gruß

Marius


von guest-12319.02.2010 17:49:33 am 31.05.2005 18:24
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Hallo,
wieder ein mal bin ich fassungslos. Habe heute morgen mit einem Herren aus dem Amtsgericht telefoniert. Er sagte mir, dass, wenn ich den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens stelle, ich zunächst mal die Verfahrenskosten dafür vorfinazieren müsste. Desweiteren machte er mich darauf aufmerksam ,wie schwer es sei die tasächliche Zahlungsunfähgikeit ,durch mich zu beweisen. Selbst wenn ich den Antrag stellen würde, müsste ich das obligatorische Gutachten durch das Amtsgericht auch vorfinanzieren. Und sollte das Verfahren dann mangels Masse eingestellt werden , würde ich auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Mein Gott in welcher Bananenrepublik leben wir denn, dass ich erst vorfinanzieren muß ,damit ich evtl. zu meinem Recht , oder besser gesagt: meinem Geld, komme.
Ich bin erschüttert ,dass man es sich nicht vorstellen kann.

Was kann ich denn nun tun ?
Vielen Dank für Eure Tips.


von guest-12319.02.2010 17:49:33 am 01.06.2005 11:54
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Nichts wie hin zum Arbeitsamt! Die müssen und werden weiterhelfen.

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"Gruß Ria"


von Marielle21007 am 01.06.2005 12:31
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
du musst kein insolvenzverfahren eröffnen!!!!! Du hast nichts mit dem amtsgericht zu tun. und nichts mit einem insolvenzverfahren!!!!!

AB zum ARBEITSAMT insolvenzsauffallsgeld beantragen!! SOFORT.

den rest macht das arbeitsamt. nicht abwimmeln lassen, zur not vorgesetzte verlangen. sonst ist dein geld weg.


grüße


von Úedipus am 01.06.2005 12:56
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