Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Hallo,
in unserer ( kleine GmbH )Firma gibt es folgende Situation:
seit weit mehr als einem Jahr ist unser Arbeitgeber immer mit 3 Gehältern in Verzug, d.h. wir haben derzeit noch kein Gehalt für März und April ,und Mai ist ja auch gleich fällig.
Unser Geschäftsführer hat mehrere Firmen. Es war bisher immer so ,dass wir als Mitarbeiter ihn ca. alle 2 Wochen zu sehen bekamen. Seit mehr als 2 Jahren hat er Leute entlassen um Kosten zu sparen ( wenn ich das schon höre ). Jedenfalls ist die Konsequenz,dass wir wenigen Verbliebenen äusserst schleppend bezahlt werden, Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern wollen und unsere Aussenstände auch enorm sind. Wir haben Lieferzeiten von 12 Wochen und mehr,wofür wir früher max. 3-4 Wochen gebraucht haben. Wir sind m.E. faktisch handlungsunfähig.
Eine Insolvenz scheint mir unausweichlich.
Nur unser Geschäftsführer scheut die Insolvenz, wie der Teufel das Weihwasser. Wir Mitarbeiter sind mittlerweile dermaßen demotiviert, weil wir ja auch sehen ,dass sich nichts zum Guten geändert hat, dass wir mittlerweile die Insolvenz wollen, um mit dieser Firma abzuschließen.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Reicht es ,dass ein einzelner Mitarbeiter beim Amtsgericht die Insolvenz anmeldet, wie läuft das ganze ab ?
Vielen Dank im voraus
Marius
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Hallo Marius,
ich denke, die Belegschaft muss sich in diesem Falle unbedingt wehren. Dass der Geschäftsführer die Insolvenz so lang wie möglich rausschieben will, liegt auf der Hand, da er wie beschrieben in mehreren Firmen als GF fungiert. Diese werden im Falle einer Insolvenz insofern in Mitleidenschaft gezogen, als dass dies in deren Wirtschaftsauskünften vermerkt wird und eventuell deren Rating entsprechend sinkt. Das könnte wiederum zur Folge haben, dass auch diese Firmen nur noch gegen Vorkasse Lieferungen oder Leistungen erhalten.
Darauf können Arbeitnehmer aber bei solch krassen Lohnrückständen keine Rücksicht nehmen.
Ich wünsche trotz allem viel Erfolg!
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"Gruß Ria"
von Marielle21007 am 31.05.2005 16:19
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
Hallo,
wieder ein mal bin ich fassungslos. Habe heute morgen mit einem Herren aus dem Amtsgericht telefoniert. Er sagte mir, dass, wenn ich den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens stelle, ich zunächst mal die Verfahrenskosten dafür vorfinazieren müsste. Desweiteren machte er mich darauf aufmerksam ,wie schwer es sei die tasächliche Zahlungsunfähgikeit ,durch mich zu beweisen. Selbst wenn ich den Antrag stellen würde, müsste ich das obligatorische Gutachten durch das Amtsgericht auch vorfinanzieren. Und sollte das Verfahren dann mangels Masse eingestellt werden , würde ich auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Mein Gott in welcher Bananenrepublik leben wir denn, dass ich erst vorfinanzieren muß ,damit ich evtl. zu meinem Recht , oder besser gesagt: meinem Geld, komme.
Ich bin erschüttert ,dass man es sich nicht vorstellen kann.
Was kann ich denn nun tun ?
Vielen Dank für Eure Tips.
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>Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
du musst kein insolvenzverfahren eröffnen!!!!! Du hast nichts mit dem amtsgericht zu tun. und nichts mit einem insolvenzverfahren!!!!!
AB zum ARBEITSAMT insolvenzsauffallsgeld beantragen!! SOFORT.
den rest macht das arbeitsamt. nicht abwimmeln lassen, zur not vorgesetzte verlangen. sonst ist dein geld weg.
grüße
von Úedipus am 01.06.2005 12:56
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