Hallo,
meine AG hat Insolvenz angemeldet, das Insolvenzgeld wurde bereits ausgeschöpft. Das Antragsverfahren läuft noch, wird sich aber kurzfristig entscheiden.
Es geht das Gerücht um, dass die Mitarbeiter in eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe übertragen werden sollen. Wie geht das vonstatten und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus?
Muss der AN normal gekündigt werden? Änderungskündigung? Kann man das neue Angebot ausschlagen (Verschlechterung) und trotzdem ALG I erhalten?
Vielen Dank schonmal!
Insolvenz/Kündigung - Wechsel andere Gesellschaft
17. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2014 | 16:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz/Kündigung - Wechsel andere Gesellschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. November 2014 | 13:32
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Es geht das Gerücht um, dass die Mitarbeiter in eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe übertragen werden sollen. Wie geht das vonstatten und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus? <hr size=1 noshade>
Eine Übertragung ginge nur im Rahmen eines Betriebsüberganges, § 613a BGB , gegen den sich der AN per Widerspruch wehren kann.
Eine Kündigung oder Änderungskündigung wäre kein Übergang.
quote:<hr size=1 noshade>Kann man das neue Angebot ausschlagen (Verschlechterung) und trotzdem ALG I erhalten? <hr size=1 noshade>
Im Rahmen einer Änderungskündigung? --> Ja.
Und jetzt?
Schon
267.013
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten