Insolvenz von Airberlin und Ansprüchen aus Fluggastrechten und Airberlin bekommt noch Geld aus einer

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474423-84
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Insolvenz von Airberlin und Ansprüchen aus Fluggastrechten und Airberlin bekommt noch Geld aus einer

Airberlin ist ja insolvent und alle Ansprüche vor dem Insolvenzantrag sind ja weg, wie ist es aber wenn heute ein Fluggastrechteanspruch entstanden ist? Es heißt ja immer das Entschädigungen für neue Tickets ausbezahlt werden aber Fluggastrechte sind doch erstmal getrennt vom Ticket und in der Zeit nach dem Insolvenzantrag entstanden?

Dann Airberlin hat zwei mal zuviel zurück bezahlt einmal knapp 600Euro und einmal 300Euro der Rest der 600 wurde einmal mit Verwendungszweck der VOrgangsnummer zurück bezahlt das Geld kam aber dann wieder zurück.
Das 300 zuviel bezahlt wurden ist erst nach der Insolvenz aufgefallen wie sieht es jetzt mit dem Geld aus? Insolvenz bedeutet ja sie dürfen kein Geld mehr annehmen? oder kann ich vielleicht auch einfach aufrechnen? ich werde wohl um die 270Euro für ein gestrichenes Ticket im Oktober verlieren?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von go474423-84):
alle Ansprüche vor dem Insolvenzantrag
sind ja weg


Maßgeblich für die Einordnung, ob eine Forderung Insolvenzforderung ist und damit sozusagen weg, ist nicht der Antrag sondern die Insolvenzeröffnung.

Zitat (von go474423-84):
Es heißt ja immer das Entschädigungen für neue Tickets ausbezahlt werden


Was heißt neue Tickets? Seit dem Insolvenzantrag gebuchte Tickets?

Für die gilt aber auch nichts anderes. Alle Forderungen die Ihren Ursprung vor Insolvenzeröffnung haben, sind Insolvenzforderungen.

Im Übrigen habe ich auch die von Ihnen getätigte Aussage so noch nirgends gehört.

Zitat (von go474423-84):
aber Fluggastrechte sind doch erstmal getrennt vom Ticket und in der Zeit nach dem Insolvenzantrag entstanden


Wie gesagt, auf den Zeitpunkt des Insolvenzantrags kommt es nicht an.

Zitat (von go474423-84):
Das 300 zuviel bezahlt wurden ist erst nach der Insolvenz aufgefallen wie sieht es jetzt mit dem Geld aus?


Also Air Berlin hat eine Forderung gegen Sie. Die geht durch die Insolvenz nicht unter. Das werden Sie zahlen müssen.

Zitat (von go474423-84):
Insolvenz bedeutet ja sie dürfen kein Geld mehr annehmen?


Woher haben Sie diese Info denn? Bei einen "normalen" Insolvenzverfahren wird im Regelfall bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren (= Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung) ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und durch Gerichtsbeschluss angeordnet, dass Zahlungen nicht mehr an den Insolvenzschuldner sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen. Da wir hier eine Eigenverwaltung haben, gilt das aber nicht.

Zitat (von go474423-84):
oder kann ich vielleicht auch einfach aufrechnen? ich werde wohl um die 270Euro für ein gestrichenes Ticket im Oktober verlieren?


Aufrechnen kann man auch ohne Insolvenz nur, wenn man selbst eine Forderung gegen den Gläubiger hat. Daran fehlt es bei Ihnen momentan schon. Dann würde aber einer Aufrechnung tatsächlich noch § 96 InsO im Wege stehen. Von daher können Sie sich von einer Aufrechnung gedanklich schon mal verabschieden.

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#2
 Von 
go474423-84
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar danke dann werde ich die andere Schine fahren und die erhaltenen schriftlichen Vorgänge wörtlich nehmen. Denn Airberlin hat ja in denjewiligen Vorgängen explizit immer einen Vergleich angegeben welcher alle Forderungen im jeweiligen Zusammenhang abdeckt, wenn die zu doof zum rechnen sind und freiwillig mehr bieten als sie müssen Pech gehabt auch sagt ja Fluggastrechteverordnung dass die Airline kürzen kann/darf aber eben nicht muss.
Notfalls wird die Sache eben vor Richter gehen kein Problem.

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