Insolvenz und Zahlungseingänge

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)
Insolvenz und Zahlungseingänge

Habe da mal ein Frage an Insolvenzrechtler.

Wenn Insolvenz angemeldet wird und sagen wir mal Ansprüche der Bank an den Schuldner bestehen aufgrund ausgenutzter Kreditlinien und es gehen noch in den folgenden Tagen Zahlungen auf dem Konto ein.

Sind diese Einnahmen dann Insolvenzmasse oder kann die Bank die Zahlungseingänge voll gegen bestehende Verbindlichkeiten verrechnen ? Weil die Zahlungen ja auf dem Konto eingehen.

Oder wird der Kontostand insolvenzrechtlich zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung "eingefroren" - sprich die Bank darf sich an diesen Einnahmen nicht direkt bedienen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sobald die Bank von der Insolvenzantragstellung oder der Zahlungsunfähigkeit weiß, darf sie Zahlungen nicht mehr verrechnen bzw. der Insolvenzverwalter kann sie sich dann in jedem Fall über die Insolvenzanfechtung zurück holen.

Ggf. besteht aber auch noch für die Zeit vor Insolvenzantragstellung eine Anfechtungsmöglichkeit. Hierzu gibt es allerdings umfangreiche Rechtsprechung. Eine Darstellung hier würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen. Die Anfechtung im Rahmen von Kontokorrentverhältnissen zählt schon zu den komplizierteren Angelgenheiten im Insolvenzrecht.

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Grundsätzlich gilt zunächst, daß ein vorläufig bestellter Insolvenzverwalter berechtigt ist, das Bankguthaben des Schuldners einzuziehen und weiterhin eingehende Beträge entgegenzunehmen (§ 22 InsO ). Beides gehört zur Insolvenzmasse. Insofern ist die Bank nicht mehr befugt, über das Guthaben zu verfügen.

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