Insolvenz und Unterhalt / und gemeinsame Schulden

26. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)
Insolvenz und Unterhalt / und gemeinsame Schulden

Hallo,
ich habe jetzt erfahren, dass der vater meines Kindes, von welchem ich mich vor 14 Jahren getrennt habe Privatinsolvenz beantragt hat.
Er hat hohe Unterhaltsrückstände. Müsste eigendlich 314,00€ Unterhalt zahlen laut Titel zahlt aber nur nach Aufforderung der Staatsanwaltschaft 100,00€ monatlich an das JA. Er hat nun PI beantragt.
Stimmt es das er von der Restunterhaltsschuld befreit wird?
Was ist mit laufendem Unterhalt? Er erhält doch einen Freibetrag wegen unterhaltspflichtiger Personen. Hätte das Hugendamt nicht involviert werden müssen?
Schwiriger wirds für mich auch, da wir gemeinsame GBR Schulden aus der damaligen Zeit haben.
Muss man bei einem PI verfahren nicht alle Schulden angeben?
Ich zahle nämlich auf einen Großteil der damaligen Schulden ab und habe abgezahlt.
Normalerweise kann ich mir doch zivilrechtlich seinen Anteil wieder einklagen, oder? Was passiert wenn ich das mache während er in PI ist?

Vielen Danke vorab für Antworten
Cklaire

-----------------
" Claire"

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Claire!

Zum Unterhalt. Unterhaltsrückstände sind bei einem Privatinsolvenzverfahren normalerweise nicht bevorrechtigt, d.h. nehmen ganz normal am Insolvenzverfahren teil und werden auch durch die Restschuldbefreiung erfasst, d.h. die Rückstände die nach Ende der Wohlverhaltensphase noch da sind, sind weg. Da das Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht wird, wirkt es auch gegenüber Gläubigern die nicht darüber ausdrücklcih informiert wurden.

Er bleibt weiterhin verpflichtet den lfd. titulierten Unterhalt zu zahlen. Sofern er ihn nicht zahlt. laufen sofort wieder neue Schulden auf, über die du allerdings auch bereits während des Insolvenzverfahrens weiter die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.

Für die sonstigen Schulden gilt folgendes. Soweit ihr diese gemeinsam aufgenommen habt, hafftest du als Gesamtschuldner, d.h. du musst sie in voller Höhe zurückzahlen. Du hast zwar vermutlich einen Ausgleichsanspruch, diesen könntest du aber auch nur im insolvenzverfahren anmelden....

Grüße, Borion

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Naja dachte ich mir das ich schlechte Karten habe...

Vielen Dank für die Bestätigung..

VG

-----------------
" Claire"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen