Erstmal allen ein Gesundes Neues Jahr.
Da ich hier neu bin, taste ich mich mal langsam vor. Hat/hatte jemand evtl. gleiche Problem?
Mein Anliegen: Wenn Insolvenz beantragt wird, was geschieht mit Bürgen? Betrifft: 1980 Haus gekauft,(nie bewohnt) über Tisch gezogen (Makler+ Verkäufer verschwunden + etc.), lt. RA muß trotzdem Zahlen. Jetzt Rente + 400€ (ca.1100€ incl.) Bislang kl. Summen bezahlt. Ca.150t€ offen. Kann z.b. Rente gepfändet werden? (Keine weiteren Verpflicht).
Danke im voraus.
Insolvenz und Bürgen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
wenn insolvenz beantragt wird, wird der gläubiger den bürgen in anspruch nehmen.
beantragt der bürge insolvenz wird dieser von der forderung wie der normale schuldner befreit.
im zuge der insolvenz wird pfändbares einkommen abgetreten, bei einem einkommen von 1.100 eur / monat müssten derzeit 80,40 eur abgeführt werden, wenn der schuldner einer ehefrau oder kindern unterhaltspflichtig ist muss gar nichts abgeführt werden.
im rahmen der insolvenz muss aber mit der verwertung anderen vermögens (hochwertiger schmuck, immobilien, sonstige luxusartikel) soweit solches denn vorhanden ist, gerechnet werden.
@luda
rente ist doch eine lohnersatzleistung die nicht pfändbar ist, oder?
so steht es in einem beschluß eines ag für einen meiner leute....
sunbee
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rentenbezüge sind grundsätzlich pfändbar (selbst oft genug getan )
kommt wohl auf die Höhe der Altersbezüge an - ob kleinrentner
oder siemens vorstand
es gelten die ganz normalen pfändungsfreibeträge.
@luda
danke für die antwort. wenn es dir nicht zuviel wird, schieb ich noch ne frage nach.
wenn renten doch pfändbar sind, wieso zahlt dann die bank bei zahlungsverbot trotzdem die volle rente aus ( in dem fall liegt diese über dem pfändungsfreibetrag) und begründet dies damit, dass es sich um lohnersatzleistungen handelt? oder gibt es einen unterschied zwischen pfändbarkeit der altersrente und der em rente????
sunbee
ich weiß, das sind schon 2 fragen....;)
normale rente ist auf jeden fall voll pfändbar, ob em rente weiss ich nicht würde ich aber mal von ausgehen.
die frage ist ob er läubiger den richtigen anspruch gepfändet hat - vermutlich ist der pü falsch.
@luda
danke schön
sunbee
immer gern
luDa
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