Insolvenz und Bürgen

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
oyama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Bürgen

Erstmal allen ein Gesundes Neues Jahr.
Da ich hier neu bin, taste ich mich mal langsam vor. Hat/hatte jemand evtl. gleiche Problem?
Mein Anliegen: Wenn Insolvenz beantragt wird, was geschieht mit Bürgen? Betrifft: 1980 Haus gekauft,(nie bewohnt) über Tisch gezogen (Makler+ Verkäufer verschwunden + etc.), lt. RA muß trotzdem Zahlen. Jetzt Rente + 400€ (ca.1100€ incl.) Bislang kl. Summen bezahlt. Ca.150t€ offen. Kann z.b. Rente gepfändet werden? (Keine weiteren Verpflicht).
Danke im voraus. :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn insolvenz beantragt wird, wird der gläubiger den bürgen in anspruch nehmen.

beantragt der bürge insolvenz wird dieser von der forderung wie der normale schuldner befreit.

im zuge der insolvenz wird pfändbares einkommen abgetreten, bei einem einkommen von 1.100 eur / monat müssten derzeit 80,40 eur abgeführt werden, wenn der schuldner einer ehefrau oder kindern unterhaltspflichtig ist muss gar nichts abgeführt werden.

im rahmen der insolvenz muss aber mit der verwertung anderen vermögens (hochwertiger schmuck, immobilien, sonstige luxusartikel) soweit solches denn vorhanden ist, gerechnet werden.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@luda

rente ist doch eine lohnersatzleistung die nicht pfändbar ist, oder?

so steht es in einem beschluß eines ag für einen meiner leute....

sunbee

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

rentenbezüge sind grundsätzlich pfändbar (selbst oft genug getan ;) )

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

kommt wohl auf die Höhe der Altersbezüge an - ob kleinrentner
oder siemens vorstand

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#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

es gelten die ganz normalen pfändungsfreibeträge.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@luda

danke für die antwort. wenn es dir nicht zuviel wird, schieb ich noch ne frage nach.
wenn renten doch pfändbar sind, wieso zahlt dann die bank bei zahlungsverbot trotzdem die volle rente aus ( in dem fall liegt diese über dem pfändungsfreibetrag) und begründet dies damit, dass es sich um lohnersatzleistungen handelt? oder gibt es einen unterschied zwischen pfändbarkeit der altersrente und der em rente????

sunbee

ich weiß, das sind schon 2 fragen....;)

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#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

normale rente ist auf jeden fall voll pfändbar, ob em rente weiss ich nicht würde ich aber mal von ausgehen.

die frage ist ob er läubiger den richtigen anspruch gepfändet hat - vermutlich ist der pü falsch.

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@luda

danke schön

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

immer gern :)

luDa

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