Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Wir würden gerne in die Schweiz auswandern aber es hackt daran weil und keiner sagen kann (keiner ist das zuständige Amtsgericht, Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt) welchen Freibetrag wir in der Schweiz haben.
In der Schweiz ist der Verdienst hoch aber ebenso sind die Lebensunterhaltskosten hoch...
Z.B. hier ist der Freibetrag von meinem Mann um die 1900 Euro weil er noch zwei Unterhaltpflichtige Kinder hat...In der Schweiz kostet schon alleine eine 3 Zimmer Wohnung um die 1500 Euro...
Wie soll das gehen?
Der Verdienst von meinem Mann wären in der Schweiz um die 4000-5000 Euro.Bei 4000 Euro würde er 2100 Euro abgezogen bekommen wenn man nach dem Deutschen Freibetrag gehen würde.
Und was ich nicht versteh warum zum Teufel kann uns weder ein Insolvenzberater aus der Schweiz noch unsere Ämter oder unser Rechtsbeistand Auskunft darüber geben....Vielleicht finde ich hier eine Antwort worüber ich mich sehr freuen würde.MfG
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von Mysty am 21.10.2011 10:08
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>Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Wende dich an das Beitreibungsamt des Kantons, in den du ziehen willst. In der Schweiz gibt es keinen festen Pfändungsfreibetrag, sondern er wird individuell festgelegt.Anschliessend musst du mit dem Treuhänder reden, ob er mit dem pfändbaren Betrag einverstanden ist. -----------------
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von florian3011 am 21.10.2011 11:27
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>Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Heisst es wenn der Treuhänder mit dem pfändbaren Betrag nicht einverstanden ist kann ich evtl. nicht in die Schweiz auswandern?MfG
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von Mysty am 21.10.2011 12:34
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>Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Eher nicht. Aber wenn man sich nicht einigen kann, kann es bedeuten, dass das Verfahren hier nicht ordungsgemäß durchgeführt werden kann und die Schulden weiterhin bestehen. -----------------
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von florian3011 am 21.10.2011 13:22
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>Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Also das bedeutet im schlimmsten Fall für uns das wir die 6 Jahre ausharren müssen in Deutschland.Naja...kann man leider nicht ändern...Danke!!
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von Mysty am 21.10.2011 13:28
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>Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
Informiert euch doch erstmal, bevor ihr eure Pläne begrabt. Klar sind die Lebenshaltungskosten je nachdem wo man in der Schweiz lebt höher. Dafür sind aber auch die Löhne höher und die Abzüge niedriger. -----------------
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von florian3011 am 21.10.2011 13:42
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>Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen
In derartigen Fällen ist immer problematisch, nach welchem Recht die Pfändungsbeträge berechnet werden. An und für sich stellt man sich aber im allgemeinen auf den Standpunkt, dass die deutsche Insolvenzordnung gilt und die verweist auf die Regelungen der ZPO. D.h. deutsche Pfändungstabelle.Im übrigen ist es unzutreffend, dass gernerell ein Freibetrag von 1.900,00 € gilt. Der Freibetrag ist vielmehr davon abhängig wie viel man verdient.Mir ist nicht so ganz klar geworden, ob nur 2 (die Kinder) oder 3 (auch du als Ehefrau) Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Jedenfalls ist das, was bei einem Nettoeinkommen von 4.000,00 € verbleiben würde wesentlich höher als 1.900,00 €. Nach der deutschen aktuellen Pfändungstabelle ist alles über 3.154,15 € voll pfändbar. Das wäre also ein Betrag von 845,85 €.Dann kommt jeweils noch der Pfandbetrag nach Tabelle der höchsten Stufe hinzu. Das wären bei 2 Unterhaltspflichten 607,26 € und bei 3 Unterhaltspflichten 390,73 €.
Es ergibt sich somit bei 2 Unterhaltspflichten ein Gesamtpfändungsbetrag von 1.453,11 € und mithin einen unpfändbaren Betrag von 2.546,89 € sowie bei 3 Unterhaltspflichten ein Gesamtpfändungsbetrag von 1.236,58 € und einen unpfändbaren Betrag von 2.763,42 €.
von Eidechse am 21.10.2011 14:27
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