Insolvenz des Mieters

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin4
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenz des Mieters

Hallo!

Wir haben kürzlich auf Nachfrage (September-Miete ist nicht eingegangen) erfahren, dass die GmbH, die von uns ein Ladenlokal gemietet hat, kurz vor der Insolvenz steht. Zur Zeit wird der Fall noch geprüft, bislang sind alle Zahlungen ab 01.09. eingefroren. Schulden belaufen sich laut Alleingesellschafter auf ca. 50.000 €.

Angeblich ist auch sein Privatvermögen eingefroren, kann das richtig sein, bei einer GmbH?

Was bedeutet das jetzt genau für uns? Werden die Mietschulden vor den anderen Verbindlichkeiten beglichen, sofern Insolvenz eröffnet wird? Kann der Mieter ggf. von jetzt auf gleich ausziehen? Oder gar die Räumlichkeiten weiter nutzen, ohne Miete zu zahlen, wenn ja, wie lange?

Mir tut der Mieter leid, aber wir sind auch in einer besch... Situation, lange können wir einen Mietausfall auch nicht ausgleichen. Neue Mieter suchen können wir ja wohl auch noch nicht, da weder feststeht, dass der Mieter auszieht geschweige denn wann.

Bin für jeden Rat dankbar, auch für Hinweise, nach denen ich jetzt nicht explizit gefragt habe.

Kathrin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo Kathrin!

Sollte über das Vermögen eurer Mieterin das Insolvenzverfahren eröffnet werden, stellen die Mietforderungen vor Insolvenzeröffnung nur Insolvenzforderungen dar, die nicht gegenüber anderen Forderungen vorrangig befriedigt werden. Erst bei den Mietverbindlichkeiten, die nach Insolvenzeröffnung entstehen handelt es sich um sogenannte Masseverbindlichkeiten, die vorab aus der Insolvenzmasse befiedigt werden.

Auf die Mietforederungen, die lediglich Insolvenzforderungen darstellen, können aber Mietsicherheiten angerechnet werden. Dabei handelt es sich um die Kaution oder auch um das Vermieterpfandrecht.

Da die Materie Miete und Insolvenz aber recht kompliziert ist, solltet ihr euch an einen Rechtsanwalt wenden, damit ihr möglichst wenig Verlust erleidet. Passt aber bei der Suche nach dem richtigen Anwalt auf, dass ihr einen Rechtsanwalt aufsucht, der wirklich etwas von Insolvenzrecht versteht. Am besten seid ihr wahrscheinlich bei einem Rechtsanwalt aufgehoben, der selbst auch Insolvenzverwalter ist.

Gruß

Eidechse

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#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Kathrin,

ich kann mich der Meinung von Eidechse nur in vollem Umfang anschliessen: Besorgen Sie sich umgehend einen RA.

Schon der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für Sie - anders als im früheren Recht - mit erheblichen Einschränkungen behaftet. Beispielsweise sind Sie gem. § 112 InsO und dem Verbot von vertraglichen Lösungsklauseln, das sich aus § 119 InsO ergibt, gezwungen, die Mietsache weiter zur Verfügung zu stellen und eine Betriebsfortführung vor allem auch durch einen im Eröffnungsverfahren bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter zu ermöglichen.

Besonders kompliziert wird es für Sie im Falle der Bestellung eines "schwachen" Insolvenzverwalters, der den Verfügungen des Schuldners lediglich zustimmt. Er begründet selbst dann während des Eröffnungsverfahrens keine Masseverbindlichkeiten wenn er Ihnen zusagt, die entstehenden Mietzinsansprüche zu begleichen. Schon hier drohen Ihnen erhebliche Verluste.

Sie sollten in jedem Fall darauf achten, auf Grund der Zahlungsrückstände Ihr Vermieterpfandrecht geltend zu machen. Es stellt häufig die einzige Möglichkeit dar, sich wegen Verlusten, die Sie durch die Insolvenz des Mieters vor Verfahrenseröffnung erlitten haben, schadlos zu halten.

Alles weitere erfahren Sie bei Ihrem Anwalt...

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 24.11.2004 19:19:21

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

lol :)

Hoffentlich schaut Kathrin nochmal vorbei, ihre Frage ist ja schon 2 Monate alt...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathrin4
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Ja, hier bin ich nochmal ;)

Hat sich alles erledigt, das Mietverhältnis wurde im Einvernehmen mit Mieter und Insolvenzverwalter zu Ende Oktober aufgelöst. Insolvenzverfahren ist nun eröffnet, Masse ist also da, fraglich ist nur, wie viel. Wenn ich das richtig im Kopf habe, wurde uns eine Frist bis Ende diesen Jahres gesetzt, unsere Ansprüche geltend zu machen, mal schauen, was dann so kommt.

Nachmieter haben wir noch keinen, insofern hätten wir den Mietvertrag wohl doch besser länger laufen lassen sollen, dann würde ein bisserl mehr Geld kommen ;) (anteilig für den Monat halt). Im Ernst: Dumm gelaufen, aber das Leben geht weiter. Wäre nett, wenn uns vielleicht ein paar die Daumen drücken, dass wir bald einen Nachmieter finden, so langsam gehen uns nämlich die Rücklagen aus. :(

Danke trotzdem für die Antworten
Kathrin

-- Editiert von Kathrin4 am 05.12.2004 16:35:27

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