Insolvenz,Schulden, Scheidung

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Stephanie61Y
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz,Schulden, Scheidung

hallo,

hier geht es leider um meinen Vater/ Eltern und ich bin ziemlich hilflos in der ganzen Sache.

Meine Eltern leben nun schon seit 10 getrennt, haben sich aber nie scheiden lassen (steuerliche Vorteile??). Ich bin inzwischen fertig mit meinem Studium lebe auch seit längerem nicht mehr Zuhause und habe nun vor 1,5 Jahren angefangen zu arbeiten und verdiene auch nicht schlecht.
Mein Vater war nun all die jahre selbständig (Praxis). Nun habe rausbekommen hat, dass er vor dem Aus steht einen Haufen Schulden hat, seine Miete nicht bezahlt hat (ca. über 1 Jahr)...Ich habe nun immer mehr Kontakt zu ihm gehabt und nun steht natürlich die Frage , was jetzt??
Wer wird denn nun Unterhaltspflichtig?
Meine Mutter weiß noch nichts von ihrem Glück, will aber wenn er es ihr sagt, sich bestimmt Scheiden lassen.
In wie weit wird sie trotzdem Unterhaltspflichtig auch nach der Scheidung oder werde ich im ernstfall für meinen Vater unterhaltspflichtig. Er bekommt auch kein Arbeitslosengeld, weil er schon lange nicht mehr einbezahlt hat, was ist mit Sozialhilfe?
Leider ist mein Vater im Moment unfähig etwas zu tun und ist nur depremiert.. Was ist denn jetzt wichtig, er hat auch wenn die bank nun dahintert kommt, kein Dach mehr über dem Kopf, weil praxis und Whg. eins waren. Kann mir bitte jemand mal im groben schildern, was hier nun alles passiert, passieren wird.
Danke, bin auch noch super jung und ziemlich überfodert mit der Sache.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Du verdienst nicht schlecht !!
Also wo ist das Problem ?

Deine Eltern haben dich großgezogen und durchgefüttert und jetzt bist du eben an der Reihe.

Ihr seid doch eine Familie oder ?

Oder sollen wir hier für deine Eltern bezahlen ?
Wir zahlen nämlich dann die Sozi deines Vaters mit.

Wer superjung ist, ist auch superkräftig und kann ruhig seine alten Eltern stützen.

Sorry, du fragst derart provokativ.
Excalibur

-- Editiert von excalibur am 07.01.2005 20:52:28

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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Unterhaltspflichtig ist m.E in erster Linie die (Noch)Ehefrau. Da die Eheleute nie geschieden wurden, muss sie ihn unterhalten. Nur wenn die Ehefrau ebenfalls nicht leistungsfähig ist, kann ggf. die Tochter mit rangezogen werden. Aber m.W. NICHT zur Schuldentilgung. Schulden fallen nämlich soweit ich weiß nicht unter das Unterhaltsrecht! lediglich zum LebensUnterhalt muss sie ggf. ihren Beitrag leisten.
Wenn die Eheleute keine Gütertrennung vereinbart haben, haftet die Ehefrau für die Schulden, die in der Ehe gemacht wurden, mit.
Stephanie, dein Vater MUSS auf alle Fälle mit deiner Mutter darüber reden - getrennt oder nicht - sie sind noch verheiratet! Wenn sie ggf. Schulden zahlen soll, sollte die doch zumindest vorher informiert werden - und die Chose nicht unbedingt von einer Bank, einem Gerichtsvollzieher oder einem Anwalt mitgeteilt bekommen - oder?! Rate deinem Vater auf jeden Fall, zur Schuldnerberatung zu gehen. Die können ihm mit Sicherheit auch in rechtlicher Hinsicht weiterhelfen. Ggf. muss er sowohl geschäftliche als auch private Insolvenz anmelden. ABER INFORMIERT DIE EHEFRAU/MUTTER! Ich glaub nämlich nicht, dass sie sonderlich begeistert davon wäre, die Schulden deines Vaters mitzutilgen!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@excalibur,
Du hast um ein vielfaches provozierender geantwortet, als Stephanie gefragt hat.

@Stephanie,
vorrangig ist deine Mutter unterhaltspflichtig. Auch, wenn sie sich scheiden lässt. Erst, wenn sie nachweislich nicht leistungsfähig ist, kann man u.U. auf dich zurückkommen, was ja auch nur fair ist oder? Deinem Vater gegenüber hast du einen bestimmten Selbstbehalt ( Musst du mal googlen, den Betrag hab ich vergessen )

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Julchen, unsere Beiträge haben sich überschnitten.
Auf die Schulden bin ich gar nicht eingegangen: Sind es "eheprägende" Schulden, müssen beide Eheleute gemeinsam haften. Ist dein Vater der alleinige Darlehensnehmer, nur im "Innenverhältnis", sind sie beide Darlehensnehmer, muss deine Mutter auch im Aussenverhältniss ( sprich: DIREKT vor der BAnk usw... ) haften.
Sind es keine eheprägenden Schulden, ist dein Vater dafür allein verantwortlich.

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ teufelin
wie definiert man "eheprägend"?
lg
Julchen (die das Wort echt noch nie gehört hat?!)

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stephanie61Y
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für Eure Antworten und die Provo Antwort habe ich nicht gelesen.
Meiner Mutter geht es nicht schlecht und so wird sie sie da wahrscheinlich mit in die Verantwortung gezogen. Und natürlich muss sie darüber informiert werden, auch wenn ichs machen muss.
Ich habe im übrigen gar kein Problem damit meinem Vater zu helfen und zu unterstützen, allerdings ist dass auch nicht wenig und für mich auch eine Belastung.
Was ist denn mit der Sozialhilfe, bekommt er keine?? Und wie lange wäre denn meine Mutter für ihn Unterhaltspflichtig?
Mein Vater ist auch schon älter und ein rechter Einzelgänger der ziemliche Schwierigkeiten haben wird einen Job zu bekommen. Danke schon mal.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

auch hier gilt...Schulden und wenn sie tausendmal während der Ehe gemacht wurden, gehören nur dem der sie gemacht hat...

keine Ehefrau haftet (schuldrechtlich) für den Kredit ihres Ehemannes, es sei denn sie hat gebürgt...

eine Anrechnung eheprägender Schulden auf eventuellen Unterhalt ist etwas anderes und steht hie ja wohl m. E. nicht zur Debatte

;)


schönen Abend noch

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