Insolvent

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvent

Guten Tag

es ist absehbar das der Kläger bei Niederlage des Prozesses Insolvenz anmeldet um nicht bezahlen zu müssen/können.
Ist es so einfach als Unternehmer eine Insolvenz zu machen um nicht bezahlen zu müssen?

mfg

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14 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Ist es so einfach als Unternehmer eine Insolvenz zu machen um nicht bezahlen zu müssen?

Manche Bauträger haben dafür ein Händchen, oder man sagt so ein Zufall.

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#2
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

ja meine Frage ist ob es so einfach geht , oder ob eine Insolvenz ziemlichen Ärger mit sich bringt ?
mfg

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
ob eine Insolvenz ziemlichen Ärger mit sich bringt

Ärger würde es nur bringen, wenn die Insolvenz verschleppt wird. Mehr als 10% kurzfristige Verbindlichkeiten als die verfügbaren liquiden Mittel es hergeben ist ein Grund für die Anmeldung. Das Kapital der GmbH ist halt dann weg, aber auch da gibt es Tricks das schon vorher zu ziehen, wie man immer wieder lesen und hören kann.

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#4
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

also muss man zahlen technisch etwas vorlegen damit man Insolvenz anmelden kann ?

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
also muss man zahlen technisch etwas vorlegen damit man Insolvenz anmelden kann ?

Klar im Antrag für das Verfahren.
Nur geht es hier um Baurecht, also einen GU?
Bei einer Mindesteinlage von 25.000€ in eine GmbH und entsprechend vergebenen Aufträgen ist man dann eh schon immer an der Grenze, da reicht es aus, noch schnell ein Geschäftsauto zu kaufen, und gut ist es.
Nur wie wäre es mal zu schreiben, warum geht es?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
ja meine Frage ist ob es so einfach geht , oder ob eine Insolvenz ziemlichen Ärger mit sich bringt ?

Wenn man sich nicht allzu doof anstellt, dann hat man keinen Ärger.

Man geht rechtzeitig (aber nach dem alleVorbereitungen getroffen wurden) zum Gericht, meldet Insolvenz an und geht nach Hause (oder in die nächste neu gegründete Firma). Um den Rest kümmert sich der Insolvenzverwalter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht ja im Grunde darum das sich die Firma bei Prozess Niederlage so um die Kosten kommen möchte .
Was passiert mit dem Eigentum wenn man Insolvenz anmeldet ? Pfändung ?
mfg

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Was passiert mit dem Eigentum wenn man Insolvenz anmeldet ? Pfändung ?

Fällt in die Insolvenzmasse.
Zitat (von Karlheinz12):
es geht ja im Grunde darum das sich die Firma bei Prozess Niederlage so um die Kosten kommen möchte .

Geht auch, man steht dann als Gewinner nach Gericht an Stelle 289 auf der Gläubigerliste.
Es gibt nun mal Gründe, warum ich persönlich nicht von solchen GU halte.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Was passiert mit dem Eigentum wenn man Insolvenz anmeldet ? Pfändung ?

Welches?
Privateigentum kann er behalten (von der Ausnahme der Durchgriffshaftung mal abgesehen).
Firmeneigentum wird verwertet.



Zitat (von 0815Frager):
Geht auch, man steht dann als Gewinner nach Gericht an Stelle 289 auf der Gläubigerliste.

Und es kann dann auch passieren, das man - entgegen der üblichen Regelung - als Gewinner die Verfahrenskosten auferlegt bekommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn er den Prozess verliert wird er Insolvenz anmelden um nicht bezahlen zu müssen.....ist es dann möglich einfach die nächste Firma zu eröffnen obwohl Insolvenz ?
mfg

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
ist es dann möglich einfach die nächste Firma zu eröffnen obwohl Insolvenz ?

Klar.
Die kann er sogar vorsorglich vor der Insolvenz eröffnen, damit er nicht arbeitslos wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

dann bringt im Grunde die Insolvenz nur dem Schuldner etwas und die wirklich Geschädigten gehen leer aus ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
die wirklich Geschädigten gehen leer aus ?

Die Gläubiger dürfen sich mit dem was von einer GmbH oder UG übrig bleibt vergnügen. Der Sinn eine Kapitalgesellschaft ist nun mal, das eben das Privatvermögen geschützt bleibt.
Aus dem Grund haben viele mehrere GmbH oder UG laufen, wenn eine UG den Bach runter geht, bringen die anderen weiter die Kohle ein.
Nur was für einen Zusammenhang zum Baurecht besteht überhaupt in den Fragen?

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#14
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

ja weil es um einen Prozess im Baurecht geht ....

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