StB verursacht durch falsche Beratung einen Schaden.StB geht in Insolvenz.Wie kann man den Schaden ggü. der Berufshaftpflichtversicherung des StB (gerichtlich) geltend machen ?Eine Durchgriffshaftung wie im Verkehrsunfallrecht ist wohl nicht gegeben.
hallo,nein, einen direktanspruch gibt es nicht.warum gerichtlich? was sagen inso-verwalter und bhv dazu? gibt es eine ablehnende haltung?eigentlich müssten deliktische ansprüche anders behandelt werden gegenüber ansprüchen aus schuldrecht.gruß