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Inso des Berufshaftpflichtversicherten

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Inso des Berufshaftpflichtversicherten

StB verursacht durch falsche Beratung einen Schaden.

StB geht in Insolvenz.

Wie kann man den Schaden ggü. der Berufshaftpflichtversicherung des StB (gerichtlich) geltend machen ?

Eine Durchgriffshaftung wie im Verkehrsunfallrecht ist wohl nicht gegeben.


von arcangel71 am 17.10.2007 11:04
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>Inso des Berufshaftpflichtversicherten
hallo,

nein, einen direktanspruch gibt es nicht.

warum gerichtlich? was sagen inso-verwalter und bhv dazu? gibt es eine ablehnende haltung?

eigentlich müssten deliktische ansprüche anders behandelt werden gegenüber ansprüchen aus schuldrecht.

gruß


von BigMikeOWL am 17.10.2007 11:49
Status: Unsterblich (2675 Beiträge)
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