Hallo,
ist es möglich, z. B. bei einem Stromvertrag welcher eine Widerrufsrist von 14 Tagen hat schon direkt nach Abschluss wieder zu kündigen.
Mir geht es nicht darum Widerspruch einzulegen, denn den Vertrag
will ich, allerdings nur für ein Jahr. Ich will allerdings immer so schnell es geht, solche Verträge gekündigt wissen um mir dann alle Optionen offen zu halten.
Grüße und danke.
Innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist einen Vertrag kündigen
28. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2016 | 14:52
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 23x hilfreich)
Innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist einen Vertrag kündigen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Februar 2016 | 17:20
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Ja
#2
Antwort vom 28. Februar 2016 | 17:31
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatkündigen :
Kündigen kann man klar kurz nach Abschluss.
-- Editiert von radfahrer999 am 28.02.2016 17:33
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Februar 2016 | 10:31
Von
Status: Weiser (17016 Beiträge, 5897x hilfreich)
Ja, das geht. Ich mache das ebenfalls immer so. Sobald ich einen Vertrag abschliesse kündige ich diesen auch direkt wieder.
#4
Antwort vom 29. Februar 2016 | 11:18
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:bei einem Stromvertrag welcher eine Widerrufsrist von 14 Tagen hat schon direkt nach Abschluss wieder zu kündigen
Man kann widerrufen, solange die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ist nicht notwendig, daß die Widerrufsfrist zu laufen begonnen hat (so kann man bei Bestellung einer Ware schon vor deren Eintreffen widerrufen).
#5
Antwort vom 29. Februar 2016 | 14:07
Von
Status: Weiser (17016 Beiträge, 5897x hilfreich)
Es geht nicht darum den Vertrag zu widerrufen. Er möchte nur direkt kündigen um die Kündigungsfrist vor der automatischen Verlängerung nicht zu verpassen.
#6
Antwort vom 1. März 2016 | 15:32
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Ach so. Da gilt mutatis mutandis das gleiche.
Man sollte aber zur Sicherheit eine "fristgerechte Kündigung zum ..." aussprechen, damit die Kündigung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht als Widerruf ausgelegt wird, wenn man das nicht möchte.
-- Editiert von TheSilence am 01.03.2016 15:32
Und jetzt?
Schon
268.259
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten