Innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist einen Vertrag kündigen

28. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist einen Vertrag kündigen

Hallo,

ist es möglich, z. B. bei einem Stromvertrag welcher eine Widerrufsrist von 14 Tagen hat schon direkt nach Abschluss wieder zu kündigen.
Mir geht es nicht darum Widerspruch einzulegen, denn den Vertrag will ich, allerdings nur für ein Jahr. Ich will allerdings immer so schnell es geht, solche Verträge gekündigt wissen um mir dann alle Optionen offen zu halten.

Grüße und danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ja

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
kündigen

Kündigen kann man klar kurz nach Abschluss.

-- Editiert von radfahrer999 am 28.02.2016 17:33

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ja, das geht. Ich mache das ebenfalls immer so. Sobald ich einen Vertrag abschliesse kündige ich diesen auch direkt wieder.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
bei einem Stromvertrag welcher eine Widerrufsrist von 14 Tagen hat schon direkt nach Abschluss wieder zu kündigen


Man kann widerrufen, solange die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ist nicht notwendig, daß die Widerrufsfrist zu laufen begonnen hat (so kann man bei Bestellung einer Ware schon vor deren Eintreffen widerrufen).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Es geht nicht darum den Vertrag zu widerrufen. Er möchte nur direkt kündigen um die Kündigungsfrist vor der automatischen Verlängerung nicht zu verpassen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Ach so. Da gilt mutatis mutandis das gleiche. :)

Man sollte aber zur Sicherheit eine "fristgerechte Kündigung zum ..." aussprechen, damit die Kündigung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht als Widerruf ausgelegt wird, wenn man das nicht möchte.

-- Editiert von TheSilence am 01.03.2016 15:32

1x Hilfreiche Antwort

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