Inkassoschreiben 93,40€ für Forderung 1,25€

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
bvbfan1709
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassoschreiben 93,40€ für Forderung 1,25€

Hallo,
erstaunt machte ich Heute meinen Briefkasten mit einem Inkassoschreiben auf.
War in einem Fitnessstudio angemeldet was jetzt allerdings schon 2 Jahre her ist. Hatte den Beitrag immer jährlich im voraus gezahlt.
Anscheinend waren noch 1,25€ offen welcher versucht wurde einzuziehen. Hatte das Girokonto aber seit dem gewechselt -> folglich kein Einzug möglich und bin umgezogen. Habe vom Fitnessstudio nie einen Brief bekommen. Heute bekam ich Post und dort wurden vom InkassoBüro 93,40€ verlangt.
Ist dies rechtens?
Sollte ich sofort zahlen?

http://fs2.directupload.net/images/150320/ujui96ib.jpg

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

- Wenn die 1,25€ tatsächlich noch offen waren, sind die natürlich zu zahlen. Zudem auch die Zinsen (Nachrechnen bei www.basiszins.de/zinsrechner).
- Mahngebühren von 3€ sind moderat.
- "Stornokosten" von 30€ sind Schwachsinn. Für eine Bank-Rücklastschrift gibt es maximal 5€. Mehr nicht.
- "Auskunftskosten" von 20€ sind ebenso völliger Unfug. Hast du einen Post-Nachsendeauftrag gemacht? Falls nicht, mussten die eventuell zu Recht eine Einwohnermeldeauskunft machen. Das kostet aber maximal 10€.
- Inkassokosten würde ich nicht bezahlen.

Ich würde maximal 20€ gerundet direkt an das Studio bezahlen. Den Rest als Unfug zurückweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sicher das die 1,25 unstrittig sind ?

Das die Kosten selbst im Verzugsfall nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig sind und nicht expl eingeklagt werden ist kein geheimnis :
https://inkassokosten.wordpress.com/

Ich würde ebenfalls ca 20 € zweckgebunden an den Fitnessladen überweisen
Im Verwendungszweck : HF 1,,25 plus 18,75 Verzugskosten

Mental auf weitere böse briefe einstellen

Am Besten die Forderung nach Erhalt des kommenden Inkassobriefes schriftlich zurückweisen

Ist es ein großes Inkassobüro ?

-- Editiert von thehellion am 20.03.2015 22:43

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bvbfan1709
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zur Hauptforderung die 1,25€ kann ich nichts sagen. Keine Ahnung wie die sich zusammensetzen. Ein Monatsbeitrag kann es nicht sein und auch sonst ein ziemlich komischer Betrag.

Elite Inkasso nennen die sich. Ist ein regionales Inkasso Büro mit Sitz in Dortmund.

Ok Super Vielen Dank für die hilfreiche Antwort so werde ich es direkt machen.

-- Editiert von bvbfan1709 am 20.03.2015 22:50

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du solltest nochmal checken um was es sich bei den 1,25 € handeln könnte
20 €uro sind auch Geld

Formulierungsvorschlag nach Erhalt des kommenden Briefes wenn der "Elite" Inkassoladen seine Gebühren begründet

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

OFFTOPIC (persönliche meinung)
Das der Fitnessladen wg 1,25 ein Inkassoladen beauftragt zeigt das man entweder nicht viel von seiner EX Kundschaft hält oder man hat erhebliche Umsatzprobleme und versucht jetzt verzweifelt jeden Cent einzufahren

Gut möglich das es eine Kick Back Vereinbarung zwischen Inkasso und Fitnessladen bezüglich des sogenannten Verzugsschaden gibt ;)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man kann auch dem Inkasso etwas schicken. Beispielsweise "Wertes Inkasso. Ich bestreite, dass es diese Forderung gegen mich gibt. Sie werden gemäß §11a RDG aufgefordert, umgehend folgendes zur Prüfung vorzulegen: Vollmacht im Original, Vertragskopie mit meiner Unterschrift, Rechnungskopie, Mahnungskopie, Zustellnachweis von Rechnung und Mahnung. Sie haben 14 Tage Zeit. Ich diskutiere nicht und ich gewähre keine Fristverlängerung. Zudem werden Sie sämtliche Posten, insbesondere die Auskünfte und Stornogebühren begründen und anhand von Rechnungen belegen."

Dann abwarten, was von dort kommt.

-- Editiert von mepeisen am 21.03.2015 14:09

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