Inkassokosten plus anwaltskosten

30. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)
Inkassokosten plus anwaltskosten

HF: 508,65 Euro
Auslagen/Mahnkosten: 12,00 Euro
Inkassovergütung inkl. Ermittlungskosten: 245,00 Euro
Kontoführungsgebühr mntl. 2,00 Euro
Anwaltsgebühren/Verfahrensvergütung: 35,40 Euro
Gerichts-/Vollstreckungskosten: 23,00 Euro
Zinsen 45,77 Euro

abgeleistete Zahlungen: 595,71 Euro

Rest 280,11 Euro

Kann man da was machen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Angaben sind etwas dürftig.
Seit wann besteht die Forderung? Tituliert ?
Wann wurden Zahlungen geleistet ?

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#2
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

zahlungen: ratenzahlung 30 euro und eine abschlussrate von den restlichen 180 Euro (forderung aus 2010)

ob es tituliert ist weiß ich grade gar nicht, da der ordner aller unterlagen damals bei wasserschaden zerstört wurde, habe aber schonmal eine kopie einer möglichen titulierung angefordert...ich denke aber, es war nur gerichtlich angemahnt.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ratenzahlungsvereinbarung / Schuldanerkenntnis geleistet?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

23 Euro Gerichtskosten klingt nach einem Mahnbescheid.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@lestate

hat nichts mit der Gothia Sache zu tun ?





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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

nein, EOS.

Ratenzahlungsvereinbarung haben wir gemacht...unterschrieben habe ich denke ich nichts, ich hatte damals ein formloses Schreiben mit Bitte um Ratenzahlung aufgesetzt, was mir nur durch ein Bestätigungsschreiben über die Ratenzahlung beantwortet und wohl auch akzeptiert wurde. Ob sowas gleichzeitig eine Schuldenanerkennung ist, weiß ich nicht

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#7
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

Mahnbescheid schon, aber Vollstreckungsbescheid?? Und gegen die Kosten vom Mahnbescheid kann man ja noch vorgehen oder nicht? da kann man ja auch Einspruch einlegen, solange es keinen Titel gibt?!

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen In der HF von 508,65 Euro sind etwaige Gebühren bereits enthalten gewesen ?
Waren die ratenzahlungen ( a 30 / bzw 180) zweckgebunden ?

Falls es ein gerichtlicher MB ist
Warum wurde er nach Ende der Ratenzahlung auf den Weg gegeben ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

508,65 HF + Mahnkosten der Auftraggeberin 12,00
Inkassokosten (inkl. aller mögl. Ermittlungskosten) 245,00+Kontoführungsgebühren 22,00
Anwaltsgebühren 23,40 Euro (aber wo soll der zum Einsatz gekommen sein? sind jetzt die Inkassokosten denn wirklich nichtig? Diese Kosten wurden wenn ich das richtig verstehe ja im Nachhinein erst erhoben worden, also nicht im Vollstreckungsbescheid vorhanden. fällt dann jetzt trotzdem die Inkassogebühr weg, wenn das schon tituliert ist aber dann doch noch ein Anwalt eingeschaltet wird für den ich ja jetzt noch mal Gebühren zahle?)
Gerichtskosten/Vollstreckungskosten 23,00
Zinsen 45,47 Euro


Abgeleistete Zahlungen 595,71 Euro

Gesamt 283,81 Euro


Jetzt habe ich ein Vergleichsangebot bekommen 200 Euro und 83 Euro erlassen sie mir. Aber ich finde, das das ein Witz ist oder täusche ich mich da?

denn bei 678,47 Euro und dann werden so nebenbei mal ohne mich zu informieren rund 202 Euro auf...un das trotz dieses Geringhaltungsgebotes? Also ich würde es einsehen noch 120 Euro zu zahlen (die restlichen 83 Euro plus die Zinsen die in dem Jahr aufgelaufen sind...was sicher aber auch keine 40 Euro sind aber gut...)
Und da haben sie mir im Grunde ja nichts erlassen...also von Vergleich kann man da nicht sprechen nur von einer Anpassung der Forderungsaufstellung.

Meine Frage nun, kommen die damit durch, wenn die im Nachhinein einfach noch Kosten Aufschlag die total utopisch sind und vor allem ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen? Ich sage nicht, dass die Forderung damals nicht gerechtfertigt war. Aber dann kann das Inkassobüro ja nach dem gerichtlichen MB nochmal 1000 Euro draufschlagen ohne Grund und das ganze dann 30 Jahre einziehen. ich dachte, dass zu dem Betrag im Vollstreckungsbescheid nur noch die Zinsen kommen ...?!




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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

das angebot von 120 Euro wurde abgelehnt..soll ichs weiter versuchen?

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