Inkassokosten nicht einklagbar?!

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
SilentWings25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)
Inkassokosten nicht einklagbar?!

Hallo, ich habe vor einiger zeit irgendwo gelesen, dass Inkassokosten nicht einklagbar sind?! Nun meine Frage: Ist dies der Fall? Was ist die rechtliche Grundlage und wie kommen Inkassounternehmen zu ihrem Geld? Gilt dies auch für Rechtsanwälte, die Kosten für den Einzug von Forderungen erheben? Das würde ja heißen, dass Inkassokosten nie gezahlt werden brauchen ...

LG Christian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wilfried kreowski
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo christian bei www.schuldner-forum.de erfährst du alle schmutzigen tricks.es funktioniert allerdings nur wenn du nach erhalt des inkassoschreibens sofort die hauptforderung + zinsen bezahlst und den zugang des schreibens bestreitest.im streitfall ist der gläubiger beweispflichtig.

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