Inkassokosten aufgrund nicht zugestellten Post, trotz Nachsendeauftrag

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
minka0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten aufgrund nicht zugestellten Post, trotz Nachsendeauftrag

Guten Tag,
zum Anfang des Jahres bin ich nach Dänemark umgezogen und rechtzeitig (schon im November) einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post beauftragt. Am 8. März bekam ich eine E-Mail von Real Solutions Inkasso über Förderung meiner Bank bei der ich meine Kreditkarte habe. Zu diesem Zeitpunkt sind mir keine Briefe der Bank zugestellt worden, ich habe also bei der Bank angerufen und erfahren dass sie mir 3 Mahnungen und Auflösung des Vertrages geschickt haben. Diese Tatsache habe ich sofort bei der Deutschen Post reklamiert und mich mit dem Inkasso Unternehmen telefonisch am 10. März in Verbindung gesetzt. Bei dem Telefonat habe ich die Lage geschildert, die Hauptförderung anerkannt und nach einer detaillierten Kostenaufstellung gebeten. Der Herr am Telefon hat mir mitgeteilt ich würde schon mal von dem Inkassounternehmen am 9. Februar angeschrieben, der Brief kam aber zurück mit dem Vermerk "Adressat unbekannt verzogen". Allerdings hat er dann sich auf keine Verhandlungen einlassen wollen und hat darauf bestanden dass ich sofort die komplette Summe bezahle. Ich habe direkt nach dem Telefonat noch eine E-Mail an das Inkassounternehmen geschickt, in der ich nochmals nach der detaillierten Aufstellung gefragt, die Situation geschildert und meine Absicht die Hauptförderung so schnell wie möglich zu bezahlen beteuert habe. Nach 4 Tagen am 14. März bekam ich eine E-Mail mit einer detaillierten Kostenaufstellung:

24.01.2017, 1.073,45 – Hauptförderung
09.02.2017, 18,00 – vorgerichtliche Mahnkosten
09.02.2017, 201,71 – Inkassovergütung analog 1,3 Gebühr
02.03.2017, 0,95 – Negativmerkmalsanfrage
07.03.2017, 4,64 – Adressanfrage Schufa + 3-stufig
13.03.2017, 5,81 – Hauptforderungszinsen

Die Hauptförderung habe ich beglichen und dem Unternehmen geschrieben, dass die Hauptförderung in voller Summe an meine Bank überwiesen werden sollte und dass ich die Gebühren in voller Höhe nicht akzeptieren kann, da diese Aufgrund des Nichtausführung meines Nachsendeauftrages von der Deutschen Post zustande gekommen sind und dass ich mich im Schriftverkehr mit der Deutschen Post befinde.

Meine Frage lautet: wie verhalte ich mich weiter?

Die Gebühren sind auch nicht richtig berechnet, da nach meinen Berechnungen die Inkassokosten 149,50 betragen sollen. Ich frage mich auch warum das Unternehmen das ganze Monat wartet bevor sie mich per E-Mail anschreiben (die E-Mail Adresse haben sie mit meinen sonstigen Daten von meiner Bank bekommen) und selbst nach meinem Kontakt sich 4 Tage Zeit nimmt und mir dann noch für die Tage Zinsen berechnet.

Soll die Kosten aber trotzdem übernehmen und die dann von der Deutschen Post fördern?
Oder erstmal nicht reagieren, da die Hauptförderung beglichen ist? Ich möchte keine Negativen Auswirkungen davon tragen, sehe es aber überhaupt nicht ein, diese Gebühren aufgrund der Versäumnis der Deutschen Post zu bezahlen, da dies leider nicht der Einzelfall ist und ich mit weiteren Institutionen gerade deshalb Ärger habe.
Ich bedanke mich sehr herzlich für die Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage lautet: wie verhalte ich mich weiter?

Hauptforderung bezahlen, ggf. noch mit Zinsen. Ohne Verzug keinen Anspruch auf Verzugskosten.

Du hast alles getan, was du tun musst. Es gibt ein BGH--Urteil, wo es ähnlich war. Da war der Postnachsendeauftrag einer Arzt-Kundin nach einem halben Jahr ausgelaufen, aber der schaltete erst nach 2 Jahren den Anwalt ein. Die Anwaltskosten (!) musste die Schuldnerin nicht bezahlen.

Hauptsache du kannst den Postnachsendeauftrag beweisen. Ansonsten muss die Bank sich hier meiner Meinung nach an den Schadensverursacher (Post) wenden.

Sollte sich im weiteren Schriftverkehr mit der Post rausstellen, dass sie dir die Inkassokosten u.ä. erstatten, kann man das Geld ja nehmen und ans Inkasso weiterreichen. Hier würde ich dann im Verwendungszweck in etwa ergänzen "Kostenerstattung der deutschen Post, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht".

-- Editiert von mepeisen am 24.03.2017 08:30

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ergänzend zu #1:

Keine Telefonate mehr mit dem Inkassounternehmen!

Die Hauptforderung war aber von der Höhe her auch vollkommen berechtigt, oder?

Bezüglich des Schadens liegt ein Mitverschulden der Bank nach § 254 II BGB vor, denn der Bank hätte es auffallen müssen, dass hier nach vier Briefen keine Reaktion erfolgt (!) und somit etwas nicht stimmt, die Adressermittlung hätte auch durch deren eigene Mitarbeiter erfolgen können. Also der Schaden ist nicht zu ersetzen (abgesehen davon ist er auch viel, viel zu hoch berechnet).

Sie sollten sich als erstes eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft erteilen lassen (mit Wahrscheinlichkeitswerten), da es sein kann diese Kündigung zu einem Negativeintrag geführt hat.

Falls ein Mahnbescheid kommt, müssten Sie unbedingt frist- und formgerecht Widerspruch einlegen und dafür Sorge tragen, dass dieser auch beim Mahngericht eingeht.

Das Inkassounternehmen wird Sie vermutlich noch massiv kontaktieren -> für Sie gibt es allerdings keinen Grund die weiße Fahne rauszuholen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ergänzend zu #1:

Keine Telefonate mehr mit dem Inkassounternehmen!

Die Hauptforderung war aber von der Höhe her auch vollkommen berechtigt, oder?

Bezüglich des Schadens liegt ein Mitverschulden der Bank nach § 254 II BGB vor, denn der Bank hätte es auffallen müssen, dass hier nach vier Briefen keine Reaktion erfolgt (!) und somit etwas nicht stimmt, die Adressermittlung hätte auch durch deren eigene Mitarbeiter erfolgen können. Also der Schaden ist nicht zu ersetzen (abgesehen davon ist er auch viel, viel zu hoch berechnet).

Sie sollten sich als erstes eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft erteilen lassen (mit Wahrscheinlichkeitswerten), da es sein kann diese Kündigung zu einem Negativeintrag geführt hat.

Falls ein Mahnbescheid kommt, müssten Sie unbedingt frist- und formgerecht Widerspruch einlegen und dafür Sorge tragen, dass dieser auch beim Mahngericht eingeht.

Das Inkassounternehmen wird Sie vermutlich noch massiv kontaktieren -> für Sie gibt es allerdings keinen Grund die weiße Fahne rauszuholen.

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