Inkassokosten auf gekaufte Forderung?

7. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)
Inkassokosten auf gekaufte Forderung?

Hallo!

Ein Inkassounternehmen hat eine alte Bankforderung von mir aufgekauft. Während die Ursprungsforderung ca 200,-€ betrug, summiert sich das ganze jetzt auf über 400,-€. Ich hatte mich damit bis vor einiger Zeit aufgrund anderer Probleme nicht so intensiv beschäftigt,bis mir auffiel das ich trotz monatlicher -wenn auch geringer Raten-nicht im entferntesten die Summe abgezahlt hatte. Bis dato habe ich 160,-€ an das Inkassounternehmen gezahlt, die Raten aber erst einmal gestoppt.Von dem Inkassounternehmen habe ich auf Nachfrage jetzt erfahren das die Forderung aufgekauft wurde.
Bei der Schufa erfuhr ich das der Ursprungseintrag (zu Recht) drin steht und aber auch das Inkassounternehmen auch einen reingesetzt hat(Ursprungsforderung+Inkassokosten),welcher wohl anscheinend auch noch fortwährend aktualisiert wird?!

Ist der Schufa-Eintrag des Inkassounternehmens rechtens?
Kann das Inkassounternehmen für eine aufgekaufte Forderung Inkassokosten verlangen?

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16 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Titulierte Forderung ?
Die Raten ans Inkasso gezahlt ?
Was auf den Überweisungsträger im Verwendungszweck geschrieben ?
Ratenzahlungvereinbarung schriftlich >?
Besteht EV ?

quote:
Während die Ursprungsforderung ca 200,-€ betrug, summiert sich das ganze jetzt auf über 400,-€
Verlink mal die letzte Forderungsaufstellung des Inkassoladens !
(Namen - Anschrift schwärzen )

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja-ursprüngliche Forderung von 200,-€ war tituliert.
Raten hatte ich ans Inkasso gezahlt.
Den Überweisungsträger,bzw.Dauerauftrag hatte ich damals(aus Unwissenheit)nur mit dem vom Inkassobvüro vorgegeb.AZ versehen.
EZ habe ich vor vielen Jahren einmal abgegeben, steht aber nicht mehr in der Schufa(ist erledigt),befinde mich praktisch in der Phase der finanz.Rehabilitation-diese vorgenannten Einträge sind die einzigen die ich noch hab....

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#3
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Achso,hatte damals auch eine shcriftl Ratenzahlungsver.getroffen

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



OK !
Wäre sinnvoll wenn Du mal die letzte Forderungsaufstellung verlinkst !
Inkassobüros sind durchaus "kreativ" wenn es darum geht vom Schuldner zu profitieren



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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#5
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Hier ist das Ding-das ist das letzte aktuelle was ich finden konnte. Die Ursprungsforderung wurde übrigens schon 2001 tituliert und 2007 erst an d.Inkasso abgetreten. [URL=http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=85980b-1310109026.jpg&size=original]

http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=85980b-1310109026.jpg&size=original[/URL]

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

http://www.bilder-space.de/bilder/85980b-1310109026.jpg

dat müsst gehen

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Was mir noch einfällt: Als ich vor einiger Zeit bei der Schufa anfragte,ob es sich um Inkasso oder Forderungsaufkauf handele-schrieb mir d.Schufa nach einiger Zeit es wär Forderungsaufkauf-das hatte die Schufa auch grad erst durch meine Nachfrage in Erfahrung gebracht(!!!!!!!!)Aus diesem Grund werden keine neuen Einträge durch das Inkassounternehmen angenommen bis d.Sache geklärt sei...

Ohne Worte....;-)

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Der aktuelle Eintrag des Inkassounternehmens, das die Forderung betreibt, ist rechtmäßig und nicht zu verhindern (siehe hierzu [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§ 28a Abs.1 Nr.1 BDSG [/URL]).
Sehr wohl können Sie aber die Löschung des ursprünglichen Eintrags verhindern bzw. löschen lassen.
Verweisen Sie auf [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§ 28a Abs.3 BDSG [/URL], wonach ein Eintrag auch nach seiner Einmeldung gepflegt werden muss.
Dies geht regelmäßig nicht, wenn der Vorgang verkauft ist und die einmeldende Stelle keine Kenntnis vom Fortgang der Forderungsbetreibung mehr hat!

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#9
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Mmmhhh.

Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, das bei einer Forderungsabtretung die Forderung all inclusive an das Inkbüro übergeht-d.h.es entstehen/bzw.entstünden gar keine Inkassokosten-wie sie sonst bei Auftragsinkasso entstehen würden....

Kann(Könnte) das sein?

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
Forderungsinhaber
ist das Inkassounternehmen ?

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja das Inkassobüro...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Du bist sicher das das Inkassobüro nicht zum Forderungseinzug vom Forderungsinhaber (Santander Bank) beauftragt worden ist
sondern auf eigene Rechnung handelt ?
Meistens ist lediglich der Forderungseinzug an ein Inkassobüro abgetreten worden - Forderungsinhaber nach wie vor der ursprungsgläubiger
Handelt das Inkasso auf eigene Rechnung " dürfen " keine Inkassogebühren vom Schuldner verlangt werden



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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#13
 Von 
dorftrompete
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

http://www.bilder-space.de/bilder/41db5f-1310214339.jpg


Hier die Abtretungserklärung-

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Das Inkasso ist eindeutig Forderungsinhaber
Dann sind meiner Meinung nach die nicht mittitulierten 117 € Inkassovergütung nicht zu begleichen !
Die Kontoführungsgebühren von 40,90 fallen ohnehin weg da nicht erstattungsfähig ( siehe auch Amtsgericht Dortmund Urteil vom 23.03.1995 125 C )

Ich würde das Inkassobüro darüber schriftlich nachweisbar in Kenntnis setzen das diese 2 Postionen strittig sind und Deinerseits nicht beglichen werden !
Aus diesem Grund sind die bisher von Dir getätigten zahlungen von € 160 nicht mit diesen 2 Positionen zu verrechnen !


Die titulierte Summe ist gem VB 198 € ?
Was ist mit den 112 € Mahnkosten des Auftraggebers ?





-- Editiert am 09.07.2011 22:36

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#15
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo Leute,

viele Banken verkaufen Ihre Forderungen und Inhaber ist nun das Inkassobüro.

Der Vorteil der darin bestehen könnte die Unternehmen wollen schnell Ihren Kaufpreis reinholen, das heißt man kann gut verhandeln. Am besten eine sofortige Einmalzahlung anbieten, dann hörste ja wie Sie reagieren. ;-)

Lg Steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.youtube.com/user/SteffenOsten;feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
viele Banken verkaufen Ihre Forderungen und ..


wobei der ursprüngliche Gläubiger in der Regel auf einen Teil seiner Forderungen verzichtet, die 'Restforderung' beläuft sich also auf einen geringeren Betrag.

Der 'Gewinn' des Inkassobüros ist die Beitreibung der ursprünglichen Hauptforderung, welche in dieser Höhe gar nicht mehr besteht.



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-- Editiert am 15.07.2011 10:16

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