Inkassokosten auf gekaufte Forderung?
Hallo!
Ein Inkassounternehmen hat eine alte Bankforderung von mir aufgekauft. Während die Ursprungsforderung ca 200,-€ betrug, summiert sich das ganze jetzt auf über 400,-€. Ich hatte mich damit bis vor einiger Zeit aufgrund anderer Probleme nicht so intensiv beschäftigt,bis mir auffiel das ich trotz monatlicher -wenn auch geringer Raten-nicht im entferntesten die Summe abgezahlt hatte. Bis dato habe ich 160,-€ an das Inkassounternehmen gezahlt, die Raten aber erst einmal gestoppt.Von dem Inkassounternehmen habe ich auf Nachfrage jetzt erfahren das die Forderung aufgekauft wurde.
Bei der Schufa erfuhr ich das der Ursprungseintrag (zu Recht) drin steht und aber auch das Inkassounternehmen auch einen reingesetzt hat(Ursprungsforderung+Inkassokosten),welcher wohl anscheinend auch noch fortwährend aktualisiert wird?!
Ist der Schufa-Eintrag des Inkassounternehmens rechtens?
Kann das Inkassounternehmen für eine aufgekaufte Forderung Inkassokosten verlangen?
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von dorftrompete am 07.07.2011 20:42
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>Inkassokosten auf gekaufte Forderung?
Ja-ursprüngliche Forderung von 200,-€ war tituliert.
Raten hatte ich ans Inkasso gezahlt.
Den Überweisungsträger,bzw.Dauerauftrag hatte ich damals(aus Unwissenheit)nur mit dem vom Inkassobvüro vorgegeb.AZ versehen.
EZ habe ich vor vielen Jahren einmal abgegeben, steht aber nicht mehr in der Schufa(ist erledigt),befinde mich praktisch in der Phase der finanz.Rehabilitation-diese vorgenannten Einträge sind die einzigen die ich noch hab....
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von dorftrompete am 07.07.2011 23:31
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>Inkassokosten auf gekaufte Forderung?
Der aktuelle Eintrag des Inkassounternehmens, das die Forderung betreibt, ist rechtmäßig und nicht zu verhindern (siehe hierzu
§ 28a Abs.1 Nr.1 BDSG).
Sehr wohl können Sie aber die Löschung des ursprünglichen Eintrags verhindern bzw. löschen lassen.
Verweisen Sie auf
§ 28a Abs.3 BDSG, wonach ein Eintrag auch nach seiner Einmeldung gepflegt werden muss.
Dies geht regelmäßig nicht, wenn der Vorgang verkauft ist und die einmeldende Stelle keine Kenntnis vom Fortgang der Forderungsbetreibung mehr hat!
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von anephan am 08.07.2011 15:47
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