Inkassogebühren zu hoch bei einer Forderung von ca. 14,42€ ?

17. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)
Inkassogebühren zu hoch bei einer Forderung von ca. 14,42€ ?

Hallo zusammen,
ich habe einen Vertrag mit einer TS³ Firma, diese kommuniziert nur per E-Mail, habe also nur E-Mail´s bekommen.
Rechnungen waren per PDF abrufbar. Mahnungen auch nur per E-Mail. Dummerweise gingen die unter.
Forderung soweit unbestritten. Monatliche Miete 1,50€. Zusammengefasst seit Mai 2015 14,92€ incl. deren Umlagen.
Am 17.07.2015 Post von Euro Treuhand Inkasso:

Sehr geehrte Frau XXX,
Da unser Auftraggeber XXX trotz Mahnungen bzw. Fristablaufs keinen Zahlungseingang verbuchen kann,
sind wir als Inkassounternehmen beauftragt worden, die Forderung nebst verzugsbedingter Zinsen und
Kosten einzuziehen.

Bitte zahlen Sie den Gesamtbetrag gem. nebenstehender Forderungsaufstellung in Höhe von

84,65€ bis zum 27.07.2015
usw.
____________________________________________________________________________________________________

Forderungsaufstellung nach § 367 BGB zum 17.07.2015
XXX/XXX
alle Beträge in: €
01.05.2015 Hauptforderung verzinslich 5,51
31.05.2015 Hauptforderung verzinslich 1,50
01.07.2015 Hauptforderung verzinslich 5,91
01.07.2015 Hauptforderung verzinslich 1,50
4,17% Zinsen p.a. auf 5,51€ 0,03
von 31.05.2015 bis 16.07.2015
4,17% Zinsen p.a. auf 1,50€
von 30.06.2015 bis 16.07.2015

zzgl. der nachstehenden Kostenberechnung

Kosten gemäß dem RVG
Geschäftsgebühr, Nr 2300 VV RVG 58,50
Auslagenpauschale, Nr 7002 VV RVG 11,70
GESAMT 70,20


Pflichtinformationen für Verbraucher bei Inkassodienstleistungen gem. § 11a RDG
(für das Anwaltinkasso gilt entsprechend § 43d BRAO )

- Der Name bzw. die Firma unseres Auftraggebers sind im Aufforderungsschreiben erwähnt.
- Forderungsgrund: Dienstleistungsvertrag Vertragsdatum : 29.04.2015
- Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag (Anspruch aus Dienstleistungsvertag) sowie den im Forderungsjournal gelisteten Haupt- und Nebenforderungen.
- Die Zinsberechnung ist im beigefügten Forderungsjournal enthalten. Zinsen über dem gesetzlichen Verzugszinssatz werden nicht geltend gemacht.
- Angaben zur Art und Höhe der Inkassokosten können dem Forderungsjournal entmommen werden.
Entstehungsgrund für die Inkassokosten ist der im Aufforderungsschreibe dargelegte Verzug
im konkreten Rechtsfall.

_________________________________________________________________________________________________

So weit, so gut. Ziemlich happig für eine solche Hauptforderung. Habe gestern, 16.08.2015, 15,92 € an den Gläubiger überwiesen, per PayPal. Hatte auch im Vorfeld versucht, das abzuwenden, per Mail an den Gläubiger und dem Inkasso. Gläubiger verweist auf Inkasso, Inkasso: du MUSST zahlen!

Mahnung am 10.08.2015 104,68€ incl. 20€ Bonitätsrecherche ?????
"Wenn Sie es nicht auf einmal zahlen können, wir finden eine >Lösung< .
Heute angerufen, Ratenvereinbarung kostet bei uns75€ !!!!
Wie bitte?
Was kann, muss, darf ich machen, oder auch nicht ???
Bin um jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

01.05.2015 Hauptforderung verzinslich 5,51
31.05.2015 Hauptforderung verzinslich 1,50

Zitat:
01.07.2015 Hauptforderung verzinslich 5,91
01.07.2015 Hauptforderung verzinslich 1,50
4,17% Zinsen p.a. auf 5,51€ 0,03
von 31.05.2015 bis 16.07.2015
4,17% Zinsen p.a. auf 1,50€
von 30.06.2015 bis 16.07.2015



Zitat:
Habe gestern, 16.08.2015, 15,92 € an den Gläubiger überwiesen,


Hätte ich ebenfalls so gemacht
Ich würde mich mental trotzdem auf weitere briefe einstelllen
Explicit Eingeklagt werden die Inkassogebühren mangels Erfolgsaussichten nicht

Bei den Gebühren flunkert das Inkasso
Theoretisch wären zumindest nur 15 € zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Da das Inkasso von anfang an deutlich mehr verlangt ( das Fünfache) ist davon auszugehen das nicht ernsthaft an eine gerichtliche Klärung gedacht wurde


Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Erstmal: Danke für die Antwort. Hatte heute morgen ein Telefonat mit besagtem Inkasso,
bzw. einer Sachbarbeiterin. Wenn ich nicht zahle, dann Mahnverfahren etc., noch höhere Kosten.
Ich streite die Forderung per se nicht ab, mus nurmit dem Anbieter noch Fragen klären, vermute das
Zahlungen von mir nicht korrekt gebucht wurden.
Frage: die Schreiben des Inkasso ignorieren, die Sache aussitzen, denen ein Zahlungsangebot über die
15€ Gebühren machen?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habe grad die pn gelesen
Tipp :
Einfach mal auf die Hompage des Inkassoladens gehen
Die arbeiten für den Auftraggeber umsonst
Was für einen Inkassokosten Verzugsschaden will der Forderungsinhaber einfordern wenn gar keiner angefallen ist ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das Inkasso auch komplett ignorieren. Die machen nur Wind. Drucke dir die Homepage entsprechend aus, falls da noch was nachkommt (was ich aber nicht glaube).
Davon abgesehen: 20€ Bonitätsrecherche ist Blödsinn. So etwas muss man definitiv nicht bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Grad getan, ehrlich gesagt bin ich sprachlos ob so viel Dreistheit. Hatte vergessen zu erwähnen, das ich dem Schuldner
eine Mail geschickt habe:

Hallo,
es tut mir unendlich leid, das ich vergessen habe, die offenen Posten zu
begleichen. Deswegen jedoch sofort einen Inkasso Dienst zu beauftragen,
finde ich unangemessen, zumindest bei einer so geringen Forderungssumme.
Ich werde am 01.08.2012 20 € überweisen, womit die entstandenen Umkosten
gedeckt sein sollten. Den Inkassodienst bin ich nicht bereit zu bezahlen!
Ich bitte um Entschuldigung.

Mit freundlichem Gruß

Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dieser wurde die folgende Nummer zugeordnet:

[Ticket#xxxxxxxxxxxxxxxxx]

Wir werden Ihre E-Mail umgehend beantworten, eine Antwort auf diese
Nachricht ist nicht erforderlich.

Bitte achten Sie darauf, dass beim weiteren Gesprächsverlauf die oben
genannte Ticket-Nummer in der Betreffzeile erhalten bleibt. Nur so können
wir Ihre Anfrage jederzeit korrekt zuordnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gleiche Mail ging an besagtes Inkasso, Antwort:

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Monierung und führen wie folgt aus:
Unsere Beauftragung als Inkassodienstleister war wegen Ihres Zahlungsverzugeserforderlich geworden.
Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 280 , 286 ff. BGB) sind Sie verpflichtet,
dem Gläubiger den durch Ihr vertragswidriges Zahlungsverhalten entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dazu gehören grundsätzlich auch die Kosten unserer Beauftragung, die in Anlehnung an die gesetzliche Gebührenordnung
der Rechtsanwälte berechnet werden. Das entspricht der Rechtsprechung und herrschenden Meinung, wie sie im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschlussvom 07.09.11, Az. 1 BvR 1012/11 ) bestätigend dargestellt worden ist
(unter Hinweis auf z.B. BGH, Urteil vom 24.05.1967, VIII ZR 278/64 ; OLG München, Urteil vom 29.11.1974, 19U 3081/74;
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.06.1986, 6 U234/85; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.11.1989, 11 U 14/89 ;
OLG Dresden,Urteil vom 04.04.1995, 13 U 1515/93 ; OLGOldenburg, Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/06 ).
Die Inkassogebühren berechnen sich nachdem Gegenstandswert in Höhe von 14,42 Euro.
1,3 Geschäftsgebühr § 13, VV 2300 RVGin Höhe von 58,50 Euro zzgl.
Post- und Tllekommunikationsauslagen VV 7002 RVG (20 %)11,70 Euro, insgesamt 70,20 Euro.
Wir sehen nunmehr dem Ausgleich des offenstehenden Betrages in Höhe von 84,66 € bis zum 03.08.2015 entgegen.
Bitte nehmen Sie die Überweisung unter Angabe des Akt
enzeichens auf das Konto
IBAN: DE65 3705 0198 0006 8322 16 bei der Sparkasse K
öln/Bonn SWIFT-BIC:
COLSDE33 vor.
Mit freundlichen Grüßen
Rheindorf
EuroTreuhand Inkasso GmbH
Forderungsaufstellung nach § 367 BGB zum 27.07.2015
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
[ €]
alle Beträge in:
Kosten
Kosten
Text
Umsatz verzinslich Zinsen Hauptforderung
unverzinslich
Datum
01.05.2015 Hauptforderung verzinslich - Vertragsnr.:
RE11117925
5,51
5,51
31.05.2015 Hauptforderung verzinslich - Vertragsnr.:
RE11118231
1,50
1,50
01.07.2015 Hauptforderung verzinslich - Vertragsnr.:
RE11118579
5,91
5,91
01.07.2015 Hauptforderung verzinslich - Vertragsnr.:
RE11118553
1,50
1,50
17.07.2015 Kosten gemäß dem RVG
Geschäftsgebühr, Nr 2300 VV RVG 58,50 58,50
Auslagenpauschale, Nr 7002 VV RVG 11,70 11,70
GESAMT 70,20 €
4,17% Zinsen p.a. auf 5,51 €
0,04
0,04
von 31.05.2015 bis 26.07.2015
4,17% Zinsen p.a. auf 1,50 €
von 30.06.2015 bis 26.07.2015
----------------- -----------------
----------------- -----------------
-----------------
0,04 14,42
84,66 0,00
70,20
----------------- -----------------
----------------- -----------------
-----------------
__________
Summe 84,66
==========
zzgl. der Kostenrechnung



Ok, was tun? Bitte um Antwort,bin verunsichert , danke.

-- Editiert von Moderator am 17.08.2015 13:25

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Er hat anscheinend deswegen so schnell ans Inkasso weitergeleitet weil Ihm keine Kosten berrechnet werden ;)
Die Antwort des Kostenlosinkassoladens mit den Gerichtsurteilen ist deswegen überhaupt nicht relevant

(Habe im Posting die Klarnamen von Dir entfernt)

Lies auch mal hier :
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=64&t=261142





-- Editiert von thehellion am 17.08.2015 13:33

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, aber der Link funktioniert nicht : Das von dir gewählte Thema existiert nicht :(
Danke für das entfernen meines Namen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=64&t=261142

Markieren und kopieren und dann in die Leiste oben einfügen
Und enter



-- Editiert von thehellion am 17.08.2015 23:32

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank nochmal, Link mit Interesse gelesen, sehe die Sache jetzt entspannter ;)
Abwarten, werde berichten, wie es weiter ging.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Sooo, heute erneut Post von den netten Leuten bekommen:

Letzte Mahnung
vor Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens

Sehr geehrte Frau XXXX,

Sie haben auf unsere bisherigen Schreiben bezüglich der Forderung von Serverbiz nicht reagiert bzw. unsere
Forderung nicht ausgeglichen.

Wir werden zur Eintreibung der Forderung nun unseren Anwalt einschalten. Die Einleitung des zivilrechtlichen
Verfahrens gegen Sie ist zeitnah vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen in voller Höhe zu
Ihren Lasten.

Als mögliche Konsequenz werden ggf. Vollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen eingeleitet.

[b]Diese Verfahren können Sie nur noch dadurch abwenden, wenn wir bis zum 31.08.2015 ihre Zahlung über
104,70€ auf unserem Konto xxxxxxxxxx bei xxxxxxxxxxx unter Angabe des o.g. Aktenzeichens verbuchen können[b]

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die beiliegende SCHUFA-Information.

MfG i.V. XXX

Kopie an Rechtsanwaltskanzlei Dr.H.Schneider wg. Erlass Mahnbescheid


Was tun? Danke für eure Antworten?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die kosten sind nicht durchsetzungsfaehig
Einen gerichtlichen mahnbescheid ist fristgem zu widersprechen

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Reaktion der Kostenlos Inkassobude den Hausanwalt Harald Schneider einzusetzen ist obligatorisch

Der Schufa Hinweis ist irreführend denn es dürfen ausschließlich unbestrittene Forderungen eingemeldet werden

Du hattest ja die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurückgewiesen (Post 5)
Dies wird Dir in der Antwortmail indirekt bestätigt

Ich würde einfach abwarten ob die Gegenseite den Mahnbescheid auf den Weg gibt und falls ja diesem begründungslos widersprechen

Evtl kannst Du auch nochmal eine mail nachschieben

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .. "

Lies auch mal was konkurierende Inkassofirmen(!) zum Thema kostenlos Inkasso schreiben
http://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=50983

Zusätzlich zu dem obigen Link (Post 1 von der Kanzlei Schickner) der Hinweis das die rechtsprechung ohnehin sehr uneinheitlich ist
http://inkassokosten.wordpress.com/

Ich würde nicht einknicken





-- Editiert von thehellion am 28.08.2015 00:11

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Wir werden zur Eintreibung der Forderung nun unseren Anwalt einschalten.

Irgenwie schon erbärmlich das die schriftlich zugeben mit den Ausfüllen eines Mahnbescheides überfordert zu sein ...

Man sollte das mit Kopie des Schreibens dem Aufsichtsgericht mitteilen, das hier wegen offensichtlicher Inkompetenz die Lizenz zu entziehen sei.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Schufa Hinweis ist irreführend

Und nicht nur das. Wenn der Schufa-Hinweis nicht sauber formuliert ist, ist das Nötigung. Das war im Falle von Vodafone schon so.

Stimme Harry zu. Im Wortlaut des Gesetzes: "Das Inkasso zeigt offen, dass es nicht über die notwendige Sachkunde und Fachkenntnis verfügt, beispielsweise ein gerichtliches Mahnverfahren durchzuführen. Es droht offen an, den eigenen Anwalt einzuschalten. Insoweit kann die Lizenz nicht weiter aufrecht erhalten werden."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten morgen,

so, nun also das Schreiben des Anwalts Dr. Harald Schneider, Fachanwalt für IT-Recht:


Ankündigung der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen

Sehr geehrte Frau S......,

ich vertrete die rechtlichen Interessen der Mandantschaft Serverbiz. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung
wird versichert.

Meiner Mandantschaft stehen Forderungen gegen Sie zu, die schon mehrfach erfolglos angemahnt worden
sind. Meine Mandantschaft wird den Vorgang nicht auf sich beruhen lassen und Ihre Rechte mit allen rechtlich
möglichen und gebotenen Konsequenzen für Sie als Schuldner durchsetzen, was die Erwirkung und
Durchsetzung von Vollstreckungstiteln, Zwangsvollstreckung, eidesstattliche Offenbarungsversicherung,
Eintrag in Auskunfteien, Detekteiermittlung wegen Vermögenssituation,
Langzeitüberwachungsmaßnahmen und Abtretung an örtliche Inkassodienstleister einschließt.

Mit dem sich aus der anliegenden Forderungsaufstellung ergebenden Gesamtbetrag befinden Sie sich längst
im Verzug.
Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, den

Gesamtbetrag in Höhe von 104,75€
bis zum 04.10.2015 [b](hier eingehend)
[/b]

zu zahlen, und zwar auf das Konto xxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx

Sollte fristgerecht keine Zahlung festzustellen sein, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, umgehend
gerichtliche Schritte einzuleiten.

Mit einer fristgerechten Zahlung können Sie sich ersparen, dass zu den bereits entstandenen Kosten noch
ganz erhebliche weitere Kosten und Unannehmlichkeiten ( Anwalt/Gericht/Gerichtsvolzieher) hinzukommen!


Was soll ich nun tun, habe die Forderung bei Serverbiz schon lang beglichen, auch die aktuellen Rechnungen,
sogar als Vorschuß für 3 Monate bezahlt?

Danke für eure Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Da der Forderung bereits widersprochen wurde braucht man nichts mehr unternehmen
Der Anwalt kann nur noch die Inkassokosten einfordern welche nicht durchsetzungsfähig sind
Nerven bewaren

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde den Anwalt wegen Nötigung anzeigen. Auch dessen Wortwahl und offene Drohung mit Pfändungen ist nicht in Ordnung. Der droht ja sogar mit einer Detektei. Die knappe Fristsetzung auf einen Sonntag hin ist ebenso hart an der Grenze, wie ich finde.

Ich würde ansonsten dem Anwalt nur folgendes per Mail antworten. "Werter Anwalt. Ich habe Sie soeben wegen Nötigung angezeigt. Das wird Sie noch in erhebliche Schwierigkeiten bringen, wenn Sie eine mehrfach widersprochene (!) Forderung in eine Auskunftei eintragen oder mit Pfändungen drohen, wo sie noch gar keinen Titel vorweisen können. Ich erwäge auch, bei der Anwaltskammer einen Entzug ihrer Zulassung zu beantragen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten abend,

die lassen einfach nicht locker !

Schreiben von der Anwaltskanzlei Schneider vom 26.10.2015:

Ankündigung der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen[b]

Sehr geehrte Frau S...,

weder auf diverse Mahnschreiben noch auf unser vorangegangenes Schreiben, mit dem wir Ihnen für Sie
kostensteigernde Maßnahmen gerichtlicher und vollstreckungsrechtlicher Art angekündigt hatten, haben Sie
reagiert.

Auf Wunsch unserer Mandantschaft will diese mit den weiteren Schritten noch eine Woche abwarten. Unsere
Mandantschaft regt nochmals an, dass Sie sich überlegen, die Sache noch ohne Weiterungen aus der Welt zu
schaffen.

Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, den

[b]Gesamtbetrag in Höhe von 104,80 €
bis zum 05.11.2015[b] (hier eingehend)

zu zahlen, und zwar auf xxxxx, xxxxx, xxxxxx unter Angabe des Aktenzeichens xxxxxxxx.

Es ist nicht verständlich, warum Sie nicht zumindest die Zahlung kleiner Monatsraten anbieten, die dann
pünktlich und zuverlässig eingehen.

Sollte fristgerecht keine Zahlung festzustellen sein, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, umgehend
gerichtliche Schritte einzuleiten.

Mit der fristgerechten Zahlung oder einem akzeptablen Ratenzahlungsvorschlag können Sie sich ersparen,
dass zu den bereits entstandenen Kosten noch ganz erhebliche weitere Kosten und Unannehmlichkeiten
(Anwalt / Gericht / Gerichtsvollzieher) hinzukommen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Schneider
Rechtsanwalt


Habe weiter nichts unternommen, das Konto bei ServerBiz ist ausgeglichen und von denen ist auch weiter
nichts mehr gekommen.

Heute dann folgender Brief von der Spezialdetektei Faust aus Frankfurt:


[b]Ermittlungsauftrag
für Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider, Siegburg
Aktenzeichen xxx xxx xxx
ServerBiz ./. A.S.


Sehr geehrte Frau S.,

unser Auftraggeber, Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, 53721 Siegburg, hat uns namens eines
seiner Mandanten mit Recherchemaßnahmen beauftragt. Da Sie leider nicht bereit waren, mit unserem
Auftraggeber bezüglich Zahlungsvereinbarungen zu kooperieren, sind aufwändige Ermittlungsmaßnahmen
durchzuführen.

In Ihrem Interesse und zur Vermeidung unnötiger Kosten möchten wir Sie hiermit nochmals zu einer Mitwirkung
bewegen. Sobald wir tätig werden, entstehen Ihrem Gläubiger erhebliche weitere Kosten, die dieser gegen
Sie geltend machen wird.

Wir geben Ihnen daher nochmals Gelegenheit, binnen einer Woche ab Zugang dieses Schreibens
mitzuteilen, ob und wann Sie zu Gesprächen mit unserem Auftraggeber über Ihre aktuellen wirtschaftlichen
Verhältnisse und die ratenweise Rückführung Ihrer Schulden bereit sind.

Sofern keine Reaktion erfolgt, werden wir für unseren Auftraggeber Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auch
ohne Ihre Mitwirkung längerfristig und intensiv recherchieren, auch um die Zweckmäßigkeit einer
Forderungstitulierung und die Gründe für die Nichtzahlung zu überprüfen.

Das betrifft zunächst folgende Umstände:

- Analyse des von Ihnen ggf. bereits errichteten Vermögensverzeichnisses in tatsächlicher Hinsicht auf
Korrektheit der angegebenen Vermögenswerte,Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit,

- Aufdeckung von Widersprüchen der ermittelten Informationen zu eidestattlichen Offenbarungserklärungen
und ggf. Weiterleitung an spezialisierte Anwälte zur strafrechtlichen Würdigung,

- Ermittlung inzwischen erworbener neuer Vermögenswerte, damit unser Auftraggeber einer ergänzende oder
neuerliche eidesstattliche Offenbarungsversicherung erwirken und Schuldnerverzeichnisse sowie
Schuldnerdatenbanken aktualisieren lassen kann,

- Ermittlung von Schein-Arbeitsverhältnissen, Gelegenheits-Jobs, Schwarzarbeit usw.,

- Ermittlung von Strohmann-Verhältnissen, Überprüfung von Dauer und Intensität der Arbeitsverhältnisse,
die mit Verwandten und nahestehenden Dritten eingegangen wurden, um unserem Auftraggeber die
Grundlage für die Pfändung sog. fiktiver Arbeitseinkommen nach Titulierung der Forderung zu ermöglichen.


Da alle weiteren Maßnahmen mit Kosten verbunden sind, die Ihren Schuldenstand letztendlich erhöhen, ist es
nach wie vor das Ziel unseres Auftraggebers, mit Ihnen eine Regelung ( Ratenzahlung, Vergleichszahlung
oder begrenzte Stundung ) zu erreichen. Indem Sie mit uns zur Abklärung Ihrer wirtschaftlichen Situation
zusammenarbeiten, sparen beide Seiten Kosten und Aufwand und weitere Recherchemaßnahmen durch uns
könnten sich erledigen.

Da wir häufiger im Außendienst tätig sind, ist es nicht möglich, Ihre Situation telefonisch zu erörtern. Nur unser
Auftraggeber ist auch für die Regelung Ihrer Schulden, für Ratenzahlungen, Vergleichszahlungen usw. zuständig.

Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich, wie von unserem Auftraggeber mitgeteilt, aktuell auf 104,84 €.
Zahlungen können nicht an uns, aber an unseren Auftaggeber ( unter Angabe des Aktenzeichen unseres
Auftraggebers xxx xxx xxx ) auf folgendes Konto erfolgen:

Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider
IBAN xxx xxx xxx
BIC xxx xxx xxx

Mit freundlichen Grüßen

Detektei Faust


So, alles wortwörtlich abgetippt. Bin jetzt aber doch ein wenig verunsichert und eingeschüchtert. Wie schon
gesagt, mit dem Gläubiger, der ServerBiz, bin ich im Reinen,die haben ihr Geld, und es steht meinerseits auch
keine Rechnung offen.

Was soll ich eurer Meinung nach machen. Immer noch abwarten, es aussitzen? Was mich stutzig gemacht hat:
Obwohl jetzt auch noch eine Detektei involviert ist, hat sich die Forderung nicht erhöht? Schicken die Schreiben
ohne Berechnung raus?

Danke für eure Antworten, bin für jeden Rat dankbar.

Schönen Abend euch allen

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass Dir keinen Bären aufbinden , die angeblichen Kosten sind nicht durchsetzungsfähig
Die versuchen Dich anscheinend zu verar.......

Der angebliche Einsatz der Detektei dient lediglich zur Einschüchterung
Lies mal was STIFTUNG WARENTEST schreibt :
"....Teils drohen die Firmen mit Haus­besuchen, berichtet die vzbv-Studie. Well­collect teilt dafür sogar Datum und Uhrzeit mit. Die hanseatische Inkasso-Treu­hand berechnet dafür 27,50 Euro zusätzlich. City-Inkasso droht unver­hohlen mit einer Spezialdetektei, die – zufäl­lig? – „Faust" heißt und „länger­fristig und intensiv" recherchieren werde...."

Quelle :https://www.test.de/vzbv-Studie-ueber-Inkassofirmen-Schlimme-Abzockerei-4309400-0/

oder hier
"....Der Grund: sie drohte mit einer "Spezialdetektei Faust", die eine umfassende Untersuchung der Verhältnisse durchführen wolle – längerfristig und intensiv. Nun ja, zum Einschüchtern gehören immer zwei: einer der einschüchtert und einer der sich durch solchen Unsinn einschüchtern lässt...."

Quelle : http://www.radziwill.info/Frisch-geklont-Gesellschaft-fuer-Marketing-und-Suchmaschinenoptimierung



Hast Du bereits die Forderung eigentlich schon schriftlich zurückgewiesen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Ganz zu Anfang dieser unschönen Geschichte, da mir die nette Dame am Telefon ja
nicht zuhören wollte, und ich dann hier euren Rat eingeholt habe. Jedoch ohne Feetback.
Habe aber auch dummerweise keine Kopie o.ä. :(

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Lengolier):
Ganz zu Anfang dieser unschönen Geschichte, da mir die nette Dame am Telefon ja
nicht zuhören wollte, und ich dann hier euren Rat eingeholt habe. Jedoch ohne Feetback.
Habe aber auch dummerweise keine Kopie o.ä.


Spielt alles keinerlei Roll !!!
Die Kosten sind nicht durchsetzungsfähig
Die dame war ein Call Agent

Hast Du die (Rest)Forderung bereits schriftlich zurückgewiesen ?



-- Editiert von thehellion am 18.11.2015 23:31

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lengolier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, nur anfänglich der Kontakt via E-Mail.
werde mich aber hinsetzen und es schriftlich
mit "Pauspapier" verfassen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich kann mich nur wiederholen. Zeige den Anwalt samt Mitarbeiter der Gläubiger und der Detektei wegen schwerer Nötigung an. Die Schießen aber überdeutlich übers Ziel hinaus.
Wenn sie was wollen, sollen sie doch klagen. Bei einer Klage müssen sie beweisen, dass dir die Rechnungen und Mahnungen zugegangen sind. Das ist bei eMails nicht möglich, diesen Beweis zweifelsfrei zu führen.
Die Rechnung ist bezahlt. Nachschlag gibt es nicht.

-- Editiert von mepeisen am 19.11.2015 18:35

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was der RA macht ist durchaus grenzwertig
Ich würde hier zumindest die Anwaltskammer informieren

Formulierungsvorschlag

Sehr geehrter RA
ich weise erneut die Forderung vollumfänglich zurück
Das Schreiben der von Ihnen eingeschalteten Detektei ändert nichts an diesem Sachverhalt
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen
Ich untersage ausdrücklich die Kontaktaufnahme per telefon



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#25
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Wenn du dir den Spaß machen willst, verlange von der "Privatdetektei" doch mal eine Selbstauskunft gem. § 34 BDSG .
http://www.it-recht-kanzlei.de/recht-auf-selbstauskunft.html

Wenn die Detektei nicht spurt, als nächstes eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten. :)

Oder eine Beschwerde beim örtlich zuständigen Registergericht. Wenn die "Privatdetektei" eine Zahlungsaufforderung an dich schickt, wird sie nicht als Detektei, sondern als Inkasso-Beauftragter tätig. Wenn die "Detektei" nicht über die notwendige Inkasso-Erlaubnis verfügt (was nicht der Fall sein dürfte), handelt sie gesetzeswidrig.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 20.11.2015 19:34

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#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Detektei spricht von Rechtsanwalt Schneider als Ihren Auftraggeber
Meiner meinung nach hätte die Kanzlei eher die Konsequenzen zu tragen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann entsprechend bei der Anwaltskammer beschweren wegen der heftigen Nötigung. Man möge dem Anwalt doch bitte die Lizenz entziehen, wenn er so gewaltig übers Ziel hinausschießt.

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