>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Ich möchte ebenfalls sagen das es auch pro Inkassokosten schon entscheidung gefällt wurden. Kenne kein Az. dazu. Aber das macht ja auch Sinn , denn man darf nicht vergessen auch das Inkassobüro arbeitet.
In dem Fall sind 60 EUR aber arg Hoch sie hätten maximal um 20 - 30 EUR liegen dürfen. Auch für viele ist das hoch aber es gibt Staffelungen die dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt angelehnt sind. Das heisst : bei 0,01 EUR - 300 EUR zum bsp. 30 EUR bei 300,01 - 600 EUR als bsp. 60 EUR.
Da ist es ärgerlich bei 2 EUR weil man genauso viel zahlen soll wie bei 280 EUR.
Frag doch wegen einem Vgl. 50 % dann zahlst du 30 EU und dann ist gut :-)
Seriöse Inkasobürs arbeiten nach dem Rechtsanwaltvergütungsgestzt (das hab ich natürlich nicht im Kopf)
Gruß
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von kingsday am 05.08.2010 09:10
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