Kann ein Inkassobüro ihre Inkassogebühren einfordern, wenn sich die Rechnungszahlung überschnitten hat?
Ich hab eine Rechnung zu spät bezahlt - also nach der zweiten Mahnung. Einen Tag später bekomme ich von dem Inkassobüro dieser Firma eine Mahnung mit rund 60, - Euro Aufschlag für Auslagen, Mahnkosten ect....
Ich hab denen eine e-Mail geschrieben mit Kopie meines Konto-Auszuges, dass ich den Hauptforderungbetrag der Firma einen Tag vorher überwiesen hatte. Das Schreiben des Inkassobüros war auf den 15.12. datiert und meine Überweisung wurde wertmäßig am 14. dotiert.
Kann mir jemand sagen, ob die vom Inkassobüro diese Gebühren noch einfordern kann oder nicht?
Kann mir jemand helfen?
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Inkassogebühren bei Überschneidung d. Zahlung
23. Dezember 2009
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Frage vom 23. Dezember 2009 | 14:11
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 50x hilfreich)
Inkassogebühren bei Überschneidung d. Zahlung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2009 | 16:37
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:
Kann ein Inkassobüro ihre Inkassogebühren einfordern, wenn sich die Rechnungszahlung überschnitten hat?
Können und dürfen schon aber ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt
Liste mal die gewünschten Gebühren auf
quote:
Ich hab eine Rechnung zu spät bezahlt - also nach der zweiten Mahnung.
inkl der internen Gläubigermahngebühren ?
An den Gläubiger direkt überwiesen ?
lg
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