Inkassogebühren Rechtsgrundlage Konzerninkasso

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren Rechtsgrundlage Konzerninkasso

Hallo zusammen,

Ich habe diesen Absatz gefunden, finde aber keine Rechtsgrundlage dazu.

Bei Konzerninkasso: Keine Erstattung der Inkassokosten

Lagert eine Firma bewußt die Einziehung von Forderungen, das Forderungsmanagement, an eine Tochtergesellschaft aus, können die Inkassokosten von Ihnen als Schuldner nicht verlangt werden, weil dadurch nur ein künstlicher Schaden erschaffen wird. Ursprünglich hätte das Forderungsmanagement ja auch im eigenen Hause belassen werden können.


Hintergrund:
Commerz Finanz / Commerzbank hat ihre Forderungen übergeben an die Service Center Inkasso GmbH (bzw. lt. meinen Recherchen Commerz Service-Center Impulse GmbH seit Handelsregistereintrag vom 30.08.2017)


Ich möchte eine Rechtsgrundlage haben, falls sie versuchen, mir Inkassogebühren zu berechnen.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

§2 RDG besagt eindeutig: Bei verbundenen Firmen findet keine Rechtsdienstleistung statt. Wo keine Rechtsdienstleistung stattfindet, gibt es auch keine vom Gesetz her begründbare und durchsetzbare Inkassogebühr.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mepeisen hat recht
Trotzdem versuchen es die Firmen und spekulieren auf Unkenntnis .
Eingeklagt werden diese Gebühren nicht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen