Hallo zusammen,
Ich habe diesen Absatz gefunden, finde aber keine Rechtsgrundlage dazu.
Bei Konzerninkasso: Keine Erstattung der Inkassokosten
Lagert eine Firma bewußt die Einziehung von Forderungen, das Forderungsmanagement, an eine Tochtergesellschaft aus, können die Inkassokosten von Ihnen als Schuldner nicht verlangt werden, weil dadurch nur ein künstlicher Schaden erschaffen wird. Ursprünglich hätte das Forderungsmanagement ja auch im eigenen Hause belassen werden können.
Hintergrund:
Commerz Finanz / Commerzbank hat ihre Forderungen übergeben an die Service Center Inkasso GmbH (bzw. lt. meinen Recherchen Commerz Service-Center Impulse GmbH seit Handelsregistereintrag vom 30.08.2017)
Ich möchte eine Rechtsgrundlage haben, falls sie versuchen, mir Inkassogebühren zu berechnen.
Inkassogebühren Rechtsgrundlage Konzerninkasso
17. September 2017
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Frage vom 17. September 2017 | 10:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren Rechtsgrundlage Konzerninkasso
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 17. September 2017 | 14:09
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
§2 RDG besagt eindeutig: Bei verbundenen Firmen findet keine Rechtsdienstleistung statt. Wo keine Rechtsdienstleistung stattfindet, gibt es auch keine vom Gesetz her begründbare und durchsetzbare Inkassogebühr.
#2
Antwort vom 18. September 2017 | 12:07
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
@mepeisen hat recht
Trotzdem versuchen es die Firmen und spekulieren auf Unkenntnis .
Eingeklagt werden diese Gebühren nicht
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