Habe ein Problem mit ner Inkasso-gesellschaft namens Deutscher Inkassodienst aus Hamburg.Autraggeber war der Otto Versand.
Meine Lebensgefähritn hatte mal etwas bei Otto bestellt und relativ spät bezahlt.Otto forderte dann noch 67,-DM Gebühren auf eine Rechnungssumme von 153,-. Meiner Meinung nach ist das unverschämt gewesen und wir haben das nicht bezahlt. Soweit ich mich erinnern kann,gibt es besonders in letzter Zeit gerade zu solchen Fragen aussagekräftige Urteile,die überhöhte Gebührenforderungen für nichtig erklärt haben.Aber mittlerweile ist durch dieses Schreiben von Delta Inkasso,welches jetzt erstmals an uns ging direkt eine Summe von 130,- DM geworden,also beim ersten Schreiben sofort über 60 DM Gebühren,die verlangt werden.
Ich hoffe,irgendjemand hier kann mir helfen, einige Quellen,wo ich entsprechende Urteile nachlesen kann würden mir schon einmal reichen...
MfG
Tobias
Inkassogebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo Tobias,
zugegeben eine etwas unüblich Praxis. Normalerweise werden Mahnungen (meistens erst die 2. oder 3. Mahnung) an Rechtsanwälte oder Inkasso-Unternehmen weitergegeben - die verlangen dann in der Regel eine Gebühr von ca. 30,- bis 70,- DM - die erste Gebühr liegt daher im Rahmen des Üblichen. Warum jetzt zweimal eine solche Gebürhr verlangt wird kann ich nach den Infos nicht richtig nachvollziehen - klingt nicht besonders plausibel. Allerdings kann man davon ausgehen, dass sich Versand-Unternehmen wie Otto doch öfters mit dem Problem des Zahlungsverzuges beschäftigen müssen und in ihrer Praxis von den Verbraucherverbänden genauestens überwacht werden - im Zweifel ist dies schon korrekt.
Noch ein Tip:
Wenn man solchen Anwalts- oder Inkassogebühren entgehen will, sollte man spätestens beim Eintreffen des Briefes mit der Mahnung und Gebührenforderung die ursprüngliche Rechnung mit der dort angegebenen Kontonummer und Verwendungsnummer (möglichst online - wegen der schnelleren Abwicklung) begleichen - wenn man schnell genug ist, liegt regelmäßig eine "Überschneidung" zwischen Zahlung und Mahnung vor und es bleiben einem die Mahngebühren erspart.
Im Übrigen kann ich eine schmerzhafte Bestrafung von Zahlungsversäumnissen nur gutheißen - im Sinne einer besseren Zahlungmoral in Deutschland.
Viele Grüße Neil
neil@agino.de
Ich kenne das anders.
Das Inkassobüro darf nicht mehr verlangen als ein RA.
Hier konktet bis zu einem Streitwert von 300 Euro 25,00 Euro plus Auslagen.
HiHallo
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kein deutsches Gericht spricht für ein Computerschreiben eine 10/10 Gebühr zu. Maximal eine 2/10, vorliegend würde ich angesichts des Streitwertes eine fast freche Überhöhung diagnostizieren. Und wenn die einen Inkassokosten durch ein anderes Inkassounternehmen beliebig vermehrt werden können, würde ich das als eine Lizenz zum Gelddrucken ansehen.
Seine Rechnungen hat man natürlich fristgerecht zu bezahlen, aber dieses Vorgehen ist dann doch etwas vorwitzig. Unter www.inkasso.de kann man einen Ombudsmann zur Streitbeilegung in Anspruch nehmen.
Joh. 19, 22
Moin Rostu,
irgendwie unser Tag heute ;-)
Deine Aussage mit 2/10 ist so definitiv falsch!
§ 118 I 1 BRAGO bestimmt den Gebührensatz u.a. für außergerichtliche Angelegenenheiten mit 5/10 - 10/10 -> die geringste Gebühr wären demnach 5/10.
Gruß
Daniel Scholdei
Mensch Daniel, du sollst mich nicht immer desavouieren....
Du (und eigentlich alle Anwälte) übersiehst geflissentlich § 120 BRAGO. Warum wohl???
Joh. 19, 22
Schweigen bedeutet Zustimmung
Ich möchte das mal kurz für die nicht fachkundige Leserschaft erklären, weil ich gerade etwas Zeit totschlagen muß. § 120 BRAGO bestimmt, daß für einfache Schreiben, die keine rechtlich komplizierten Ausführungen erfordern, nur eine 2/10 Gebühr verlangt werden darf. Ein Inkassounternehmen erhält von seinem Auftraggeber schlichte Zahlen und eine Adresse. Rechtliche Prüfungen entfaltet das Büro (schon wegen des Massengeschäftes) nur obenhin.
Ist der Zahlenwust erstmal im Computer, läuft alles andere automatisch. Es ist nicht einzusehen, warum jemand für einen DIN A4 Bogen aus dem Computer diese irrwitzige Bezahlung erhalten soll. Welche Gegenleistung wurde hier entfaltet?
Wenn das Inkassounternehmen allerdings mehr als Briefe zu versenden macht, sieht die Sache schon anders aus. Das tun aber nur wenige...
Joh. 19, 22
Moin,
das ist mir jetzt doppelt peinlich! Erstens, weil ich an den § 120 BRAGO gar nicht gedacht habe, und zweitens, weil ich als Rechtsanwaltsfachangestellter gerade das hätte wissen müssen.
Danke für den Hinweis!
Gruß
Daniel Scholdei
Immer wieder gern
Mach aber nicht den Fehler und weise deinen Kanzleiboss darauf hin. Die hören das nämlich nicht so gern und rechnen auch bei banalsten Mahnschreiben lieber eine Mittelgebühr (7,5/10) ab.
Joh. 19, 22
Ich hatte eine umstrittene Forderung und dann kam das Inkassobüro und wollte für eine Hauptforderung von 71,42 Euro einen Betrag für:
Grundvergütung 35,00 Euro
Schreibkosten 10,50 Euro.
Der Verband gab mir folgende Auskungt:
Inkassokosten erscheinen gerade bei kleinen Forderungen manches Mal
erheblich. Sie werden oftmals der Höhe nach an Rechtsanwaltsgebühren
ausgerichtet. Vorliegend können die Inkassokosten zwischen EUR 28,75 und EUR
43,13 betragen und würden von den Amtsgerichten im automatisierten
gerichtlichten Mahnverfahren auch in diesen Höhen dem Gläubiger zuerkannt.
Mit freundlichem Gruß
xxx
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Brennerstraße 76
20099 Hamburg
HiHallo
Moin,
ich muß zum Glück keinem Boss mehr was über Kostenrecht erzählen, da ich mittlerweile doch wieder in der IT arbeite. Aber interessant is das Kostenrecht immer noch ;-)
Gruß
Daniel
Es scheint,der Thread ist nur für Euch zum Quatschen da.
Quatschen ist nicht verboten, HiHallo, ebensowenig wie Inkassokosten.
Was der Verband dir da mitteilte stimmt zwar, aber eben nur im automatisierten Mahnverfahren. Dort findet natürlich auch keine Schlüssigkeitsprüfung statt, sondern es wird nur auf Plausibilität geachtet. So sind in den Maschinen Grenzwerte eingegeben, die nicht überschritten werden dürfen. Wer als Gläubiger/Inkassounternehmen diese Werte kennt, kann sie ausreizen. Das heißt aber nicht, daß diese Kosten auch im streitigen Verfahren zuerkannt werden.
Joh. 19, 22
Ich habe auch ein Problem mit einen Inkassounternehmen,vielleich weiss ja jemand einen Tip : Ich musste an die S-Bahn Hamburg GMBH ein erhöhtes Beförderungsgeld von 40 Euro bezahlen (09.01).Da ich leider in letzter Zeit viel zu tun hatte versäumte ich leider die Zahlung.Nun bekamm ich von einem Foderungsmanagent aus Baden-Baden eine Zahlungaufforderung (07.02) in Höhe von 59.63 Euro.Meine Frage :Muss ich diesen erhöten Betrag von 19.63 bezahlen ???Eine Mahnung oder sowas von der S-Bahn Hamburg habe ich nie bekommen ???
Mahnungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zwischenzeitlich entbehrlich. Keine Zeit zu haben ist kein Entschuldigungsgrund. Das wirst du wohl abdrücken müssen. Wär aber interessant, wie sich die 19,63 zusammensetzen ...
-----------------
"Joh. 19, 22"
Die Inkassokosten werden wie folgt aufgelistet :
Hauptforderung: 40 Euro (inzwischen beglichen)
Verzugszinsen von 23.01 - 06.07 : 0,11 Euro
6,97 % aus Euro 40 vom 07.02 - 17.02 : 0.07 Euro
Inkassokosten inkl. Kontogebühren : 19.45 Euro
Diese Kosten erscheinen mir etwas sehr hoch..interessant währe auch mal die aussage:
"Mahnungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zwischenzeitlich entbehrlich"
Unter welchen vorraussetzungen ???
währe für mich mal interessant zu wissen ....
Also, ich habe Mahngebühren noch nie gezahlt, vor allem nicht so unglaublich hohe...Von mir gibts immer nur die Hauptforderung beglichen. Hat sich auch noch nie jemand beschwert.
Da bin ich jetzt aber verblüfft.. Die Stadtwerke in meiner Stadt rechnen für einen Streitwert in Höhe von 23 € immer eine Inkassogebühr von 33 €... sollte mir das jetzt zu denken geben???
Is ja OK, dass ich ob meiner schusseligkeit was bezahlen muss, aber 33 €.... dass wären schon 11 Schachteln Zigaretten....
Sebastian J.
Also beim Deutschen Inkassodienst ist auf jeden Fall Vorsicht geboten! Im Internet, wie auch bei Verbraucherinstitutionen sind die bekannt dafür, dass sie überhöhte Inkassogebühren abverlangen, die so nicht zulässig sind. Wenn ein Betroffener Ahnung hat und sich wehrt, geben die meist nach und komischer Weise senken sie dann sofort die Gebühr ohne wenn und aber. Das ist nur ein Fakt aus diesem zweifelhaften Unternehmen, aber ich rate jedem, sich bei einer professionellen Institution beraten zu lassen wenn es um den DID geht. Im Internet nur Fachseiten aufrufen, wie bei Aärger e.V. etc. In diesem Sinne...
Laßt euch nicht überm Tisch ziehen
Gruß
AmadeuS
Das Inkassofirmen wie z.b DID überhöhte Gebühren verlangen ist mir aber absolut neu.
Ich hatte immer gedacht in der Inkassobranche geht es knochenehrlich zu.
Jetzt bin ich sehr geschockt und werde wohl nie wieder inkassogebühren bezahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
24 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
46 Antworten
-
2 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten