Inkassogebühren zahlen oder nicht?
Hallo zusammne,
ich weiss es ist öfters durchgekaut worden aber ich habe gemerkt es ist jedesmal anderst, weil es auch um andere Beträge geht.
In diesem Fall ist es so:
Bei einem Versandhaus XYZ blieb eine Rechnung offen und wurde schlicht weg vergessen. Ob alle Mahnungen eingetroffen sind kann man nicht nachvollziehen, da man erst seit ca. einem Monat einen Briefkasten in der neuen Wohnung hat wo auch Briefe ankommen.
Gestern flattert ein Schreiben mit Absender Deutscher-Inkasso Dienst 20085 Hamburg ein mit einer Auflistung
Hauptforderung 48,00 EUR
Mahnkosten der Auftraggeberin 12,00 EUR
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) 20,22 EUR
Kontoführungsvergütung mtl. EUR 2,05 7,950% Zinsen p.a. bis 08.09.2006 berechnet werden 6,15 EUR
bereits entstanden 2,42 EUR
abzgl. Zahlung 0,00 EUR
Gesamtbetrag von 88,79EUR
Im Anschreiben steht, dass Sie die Forderung des XYZ Versandhauses übernommen haben und jetzt eben bis zum 24.09.2006 den Gesamtbetrag fordern oder man soll 23,45,- EUR bezhalen und den rest dann in 15,- EUR Raten + Zinsen.
Meine Frage ist jetzt, wie man sich verhält?
1. Dem Gläubiger die 48,- EUR ohne Mahnkosten überweisen und dies Sache ist erledigt?
2. Dem Gläubiger 60,- EUR (Hauptschuld + Mahnkosten) überweisen und die Sache ist erledigt?
Die Inkassogebühren von Insgesamt 28,79 EUR möchte ich nicht bezhaln.
Man will halt keinen Schufaeintrag erhalten, daher wollte ich fragen ob jemand weiss wie das rechtlich vielleicht von statten geht.
Würde mich über baldige Antworten sehr freuen.
Viele Grüße
von Maybach am 15.09.2006 12:03
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