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Inkassogebühren verdreifacht die Summe!

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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!

--- editiert vom Admin


von guest-12327.07.2010 13:32:58 am 27.07.2010 12:21
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
quote:
Es genügt doch völlig, wenn du deine Mottenkiste hier immer wieder mal öffnest und deine Fehlinformationen verbreitest.

Wunschdenken in Reinkultur
Nichts desto trotz : Wir gehen jetzt zum Italiener auf der zeil und essen Pasta


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von thehellion am 27.07.2010 12:29
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Ok, weiter im Text. Angenommen Inkasso würde mir nun schreiben, dass ich den Restbetrag von 62,31 Euro noch zu zahlen habe nach BGB §§ 286 und 284. Müsste ich da stur bleiben? Man spräche von "Die Erstattung des Verzugsschaden ergibt sich aus den §§ 286 und 284 BGB". Aber wenn ich das richtig verstehe, dann ist das doch kein Verzugsschaden oder doch? Bleibt noch die Frage offen was ein Anwalt verlangen würde für die Eintreibung und ob die gut 60 Euro nicht überzogen wären und desshalb nicht ersetzt werden müssen.



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-- Editiert am 29.07.2010 11:59


von lorddarkmage am 29.07.2010 11:56
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
quote:
Angenommen Inkasso würde mir nun schreiben, dass ich den Restbetrag von 62,31 Euro noch zu zahlen habe nach BGB §§ 286 und 284

Klar machen die das
ICH kenne kein Inkassobüro welches nicht ähnlich reagieren würde !
Die Frage ist ob es wirtschaftlich Sinn macht - aus Sicht des Gläubigers - expl wg Inkassogebühren zu klagen unter dem Gesichtspunkt das die gesamte HF inkl Mahngebühr im Vorfeld zweckgebunden beglichen wurde.
Bist Du der Gläubiger oder der Schuldner ?


lg

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von thehellion am 29.07.2010 12:12
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Schuldner wäre ich in diesem Fall.

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von lorddarkmage am 29.07.2010 13:57
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Ich möchte ebenfalls sagen das es auch pro Inkassokosten schon entscheidung gefällt wurden. Kenne kein Az. dazu. Aber das macht ja auch Sinn , denn man darf nicht vergessen auch das Inkassobüro arbeitet.

In dem Fall sind 60 EUR aber arg Hoch sie hätten maximal um 20 - 30 EUR liegen dürfen. Auch für viele ist das hoch aber es gibt Staffelungen die dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt angelehnt sind. Das heisst : bei 0,01 EUR - 300 EUR zum bsp. 30 EUR bei 300,01 - 600 EUR als bsp. 60 EUR.

Da ist es ärgerlich bei 2 EUR weil man genauso viel zahlen soll wie bei 280 EUR.
Frag doch wegen einem Vgl. 50 % dann zahlst du 30 EU und dann ist gut :-)

Seriöse Inkasobürs arbeiten nach dem Rechtsanwaltvergütungsgestzt (das hab ich natürlich nicht im Kopf)

Gruß

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von kingsday am 05.08.2010 09:10
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Danke für die vielen Antworten. Würde ich bei einer Anfrage für einen Vergleich nicht automatisch die Inkassogebühren anerkennen?

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von lorddarkmage am 05.08.2010 16:47
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Mhh das ist schwer zu sagen, einerseitz schon anderseitz bei " Ich erkenne die HOHEN Kosten nicht an, bin aber bereit 50 % als Vgl. zu zahlen" Klingt das schon wieder anders :-) ...

Ein Teil der Inkassokosten ist auch gerechtfertigt , das sehe viele anders ich weiß, aber wie gesagt auch das Inkassobüro arbeitet ja. Aber die 60 EUR sind halt schon etwas übertrieben bei dir.

Ich würde es mit einem Vgl. versuchen, wenn sie das nicht wollen dann halt nicht, dann sollen sie den MB machen. -> Aber eine Rechtschutz sollte mal sichheitshalber haben ;-)

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von kingsday am 05.08.2010 17:01
Status: Stift (48 Beiträge)
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Welcher Vergleich?

Da die Hauptforderung aus der Welt ist brauchst du nix mehr vergleichen.
Hier wird ja oft erzählt das Inkassogebühren schon erfolgreich eingeklagt wurden.
Ja , das stimmt.
Allerdings waren in diesen Fällen noch die Hauptschuld oder Teile davon offen.
Der Rest sind Versäumnisurteile.

Wo keine Gegenwehr ist da hat man halt leichtes Spiel.

lg
PS: Was würde ein Anwalt nehmen: Guckst du hier


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 05.08.2010 20:06


von actrostom am 05.08.2010 20:03
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>Inkassogebühren verdreifacht die Summe!
Boah, da kann man mal sehen. Da wird ja richtig mit der Unwissenheit der Leute gespielt und ausgenutzt. Anwaltskosten wäre also 20 Euro gewesen. Danke für die Info.

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von lorddarkmage am 05.08.2010 20:24
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