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Inkassogebühren rechtmäßig?

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Inkassogebühren rechtmäßig?

Hallo!

Erstmal ein Lob: Ein Spitzen Forum soweit ich das schon sehen kann!

Nun zu meiner Frage.
Sind Inkassogebüren eigendlich rechtmäßig? Dürfen die diese Einfordern?
Es ist ja so das man in Deutschland ziemlich einfach und schnell das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten kann.
Außerdem habe ich mal gehört (Quelle weiß ich leider nicht mehr) das die Inkassogebüren nicht bezahlt werden müssen wegen des Gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Inkassokosten sind da doch nur zusätzliche unnötige Kosten die nie hätten aufkommen mussen (oder vielleicht dürfen).

Wie weit muß man die Zahlen oder gibt es da ein Urteil was sagt das Inkassogebüren nicht bezahlt werden müssen?

Besten Dank für eure Antworten!





von Twek am 16.03.2006 12:08
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Inkassogebühren rechtmäßig?
Nein, so poauschal kann man das nicht sehen.

Generell gilt: Auf Inkassoschreiben müssen Schuldner schnell reagieren. Sonst droht ein gerichtliches Mahnverfahren und schließlich die Pfändung.

Inkassogebühren müssen nicht immer gezahlt werden. Sie orientieren sich an den Rechtsanwaltshonoraren (bei 1.000 Euro Schulden sind es ca. 150 Euro).

Liegt der Betrag darüber, sollte man schriftlich widersprechen und sich an eine Schuldnerberatung oder die Schlichtungsstelle des BdIU wenden.

Kosten und Gebühren immer detailliert aufschlüsseln lassen.

Posten wie z.B. Einzugsgebühren sind nicht erlaubt.

Wichtig : Schuldner müssen Inkassogebühren nicht immer übernehmen. Zum Beispiel dann nicht, wenn sie dem Gläubiger bereits nach einer Mahnung schriftlich mitgeteilt heben, dass sie nicht zahlen können und um eine Stundung oder Ratenzahlung baten.

Ich hoffe, das hilft etwas weiter



-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"


von murgab123 am 16.03.2006 12:18
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
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>Inkassogebühren rechtmäßig?
Vieleicht mal so:

Wenn das Inkasso den Fall an einen RA weitergibt, so dürfen im Mahnbescheid die Inkassokosten nicht geltend gemacht werden, wird aber regelmässig so gemacht, man probiert es halt.

Gruß



von Michael32 am 16.03.2006 13:20
Status: Tao (5020 Beiträge)
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>Inkassogebühren rechtmäßig?
michael32,

auch das ist so pauschal nicht richtig.
zutreffend ist, dass der gläubiger verpflichtet ist, kosten zu vermeiden, bei denen er hätte vorhersehen können, dass sie zu keinem erfolg führen werden.

aus der tatsache, dass nach dem erfolglosen bemühen des inkassobüros ein rechtsanwalt beauftragt wird, wird zum teil geschlussfolgert, dass dies grds. vorhersehbar war. (ua. OLG Dresden, NJW-RR 1994, S.1139) dies hätte zur folge, dass die inkassokosten tatsächlich nicht zu erstatten sind.

das klingt gut. ist aber nur die halbe wahrheit. da wohl die überwiegende rechtsprechung dem nicht folgt und individuell schaut, ob es für den gläubiger vorhersehbar war.

kurzum: wird nach einem erfolglosen inkassobüro ein rechtsanwalt eingeschaltet, kann es gut sein, dass die kosten vom schuldner nicht zu erstatten sind. nur so einfach und sicher, wie dargestellt, ist es nicht.


von ein_narr am 16.03.2006 14:12
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Inkassogebühren rechtmäßig?
vor Allem
Inkassokosten UND Anwaltskosten zusammen sind vor gericht nicht erstattungsfähig

Aus diesem Grund kann ich jedem nur empfehlen Inkassokosten NICHT zu bezahlen sondern Zahlungen NUR an den Gläubiger direkt zu überweisen !
gruß
thehellion


von thehellion am 16.03.2006 18:28
Status: Tao (11223 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
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>Inkassogebühren rechtmäßig?
Hallo!

Besten dank für die schnelle Antwort!
Hilft schon weiter.

cu
Twek


von Twek am 16.03.2006 23:00
Status: Frischling (3 Beiträge)
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