Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
Moin.
Person, die einen Telefongebührenvertrag abgeschlossen hatte, verstirbt. Angehörige wussten nichts von diesem Vertrag, unter den schriftlichen Hinterlassenschaften wurde nichts gefunden.
Also haben die Angehörigen die Rechnungen und Mahnungen (die von außen nicht als solche erkennbar waren), wie alle Briefe von unbekannten Absendern mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückgehen lassen.
Nun meldet sich eine Inkassofirma telefonisch bei den Angehörigen, wodurch dieser Vertrag mit dem Verstorbenen erst zur Kenntnis kommt.
Angehörige setzen sich mit der Telefonfirma in Verbindung, nach Absprache wird der fehlende Rechnungsbetrag inklusive Mahngebühren an diese überwiesen.
Kann die Inkassofirma nun ihre Gebühren von den Angehörigen verlangen?
-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."
-- Editiert am 11.07.2011 16:31
-- Editiert am 11.07.2011 16:32
von Ed Wood am 11.07.2011 16:30
Status: Senior (167 Beiträge)
Userwertung:
2,3
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
quote:
Theoretisch - ja!
Der Verzug ist offensichtlich und das Telekommunikationsunternehmen ist nicht dafür verantwortlich, dass Sie deren Rechnungen in den Müll befördern ... !?
Erstens würde es helfen, den Eingangsbeitrag besser zu lesen.
Die Rechnungen wurden nicht "in den Müll geschmissen", sondern mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückgesendet.
Zweitens:
Niemand von den Angehörigen steht in einem vertraglichen Verhältnis mit der Telefonfirma, und private Verträge sind nicht vererbbar. Rechtlich gesehen haben Angehörige und Telefonfirma also nichts miteinander zu schaffen.
Insofern sind schon die normalen Mahngebühren fragwürdig.
Da es sich nur um einen kleinen Betrag handelte, wurden sie, wie ich ebenfalls bereits schrieb, "um des lieben Friedens willen" zusammen mit der Rechnung beglichen.
Es geht hier um die Inkassogebühren und nicht um die Mahnkosten.
-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."
-- Editiert am 11.07.2011 17:21
von Ed Wood am 11.07.2011 17:21
Status: Senior (167 Beiträge)
Userwertung:
2,3
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
quote:
Niemand von den Angehörigen steht in einem vertraglichen Verhältnis mit der Telefonfirma, und private Verträge sind nicht vererbbar.
Aber selbstredend tritt ein Erbe, so er die
Erbschaft nicht ausschlägt, in die Schulden des Erblassers ein! Und im Übrigen tut der Erbe auch gut daran, die Post des Erblassers, nach dessen dahinscheiden, auch zu lesen, anstatt sie ungeöffnet zurück zu befördern - er ist juristisch der Nachfolger ...
-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...
"
von anephan am 12.07.2011 12:46
Status: Unsterblich (1194 Beiträge)
Userwertung:
2,7
(von 51 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden