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Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?

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Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?

Moin.

Person, die einen Telefongebührenvertrag abgeschlossen hatte, verstirbt. Angehörige wussten nichts von diesem Vertrag, unter den schriftlichen Hinterlassenschaften wurde nichts gefunden.
Also haben die Angehörigen die Rechnungen und Mahnungen (die von außen nicht als solche erkennbar waren), wie alle Briefe von unbekannten Absendern mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückgehen lassen.

Nun meldet sich eine Inkassofirma telefonisch bei den Angehörigen, wodurch dieser Vertrag mit dem Verstorbenen erst zur Kenntnis kommt.
Angehörige setzen sich mit der Telefonfirma in Verbindung, nach Absprache wird der fehlende Rechnungsbetrag inklusive Mahngebühren an diese überwiesen.

Kann die Inkassofirma nun ihre Gebühren von den Angehörigen verlangen?



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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

-- Editiert am 11.07.2011 16:31

-- Editiert am 11.07.2011 16:32


von Ed Wood am 11.07.2011 16:30
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
Theoretisch - ja!
Der Verzug ist offensichtlich und das Telekommunikationsunternehmen ist nicht dafür verantwortlich, dass Sie deren Rechnungen in den Müll befördern ... !? Sie können allenfalls auf die Tränendrüse drücken und vom Trubel nach dem Ableben und der schrecklichen Zeit und was Ihnen sonst noch pathetisches dazu einfällt schwafeln, in der Hoffnung, dass der Verzugsschaden fallen gelassen wird.


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von anephan am 11.07.2011 16:39
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
quote:
Theoretisch - ja!
Der Verzug ist offensichtlich und das Telekommunikationsunternehmen ist nicht dafür verantwortlich, dass Sie deren Rechnungen in den Müll befördern ... !?

Erstens würde es helfen, den Eingangsbeitrag besser zu lesen.
Die Rechnungen wurden nicht "in den Müll geschmissen", sondern mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückgesendet.
Zweitens:
Niemand von den Angehörigen steht in einem vertraglichen Verhältnis mit der Telefonfirma, und private Verträge sind nicht vererbbar. Rechtlich gesehen haben Angehörige und Telefonfirma also nichts miteinander zu schaffen.
Insofern sind schon die normalen Mahngebühren fragwürdig.
Da es sich nur um einen kleinen Betrag handelte, wurden sie, wie ich ebenfalls bereits schrieb, "um des lieben Friedens willen" zusammen mit der Rechnung beglichen.
Es geht hier um die Inkassogebühren und nicht um die Mahnkosten.



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-- Editiert am 11.07.2011 17:21


von Ed Wood am 11.07.2011 17:21
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
quote:
Selbstverständlich tritt der Erbe in bestehende Dauerschuldverhältnisse ein.

Kannst du das auch begründen?

Selbst nach intensiver Internetrecherche konnte ich keine rechtliche Grundlage für die Vererbung von privaten Dauerschuldverhältnissen finden, sondern immer nur im Rahmen des Unternehmensrechts.

Die Frage ist hier aber im Prinzip eine ganz andere, selbst wenn du Recht hättest, kann man m.E. erst nach Kenntnis einer Sache in Verzug geraten - nachweislich keine Kenntnis = kein Verzug.
Dass die Unkenntnis absichtlich herbeigeführt wurde, kann ebenfalls nicht unterstellt werden, da Briefe, die an Franz Müller adressiert wurden, nicht bedeuten, dass Fritz Meier Kenntnis erlangt.

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-- Editiert am 11.07.2011 18:23


von Ed Wood am 11.07.2011 18:21
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?

Aus wirtschaftlichen Grunden absurd das der Forderungsinhaber expl wegen nicht beglichener Gebühren des ext Inkassodienstleisters vor Gericht zieht
Abgesehen davon ist die Rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich !
Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefen ein



von thehellion am 11.07.2011 21:15
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
Vielen Dank an thehellion.

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von Ed Wood am 11.07.2011 21:40
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
quote:
Niemand von den Angehörigen steht in einem vertraglichen Verhältnis mit der Telefonfirma, und private Verträge sind nicht vererbbar.
Aber selbstredend tritt ein Erbe, so er die Erbschaft nicht ausschlägt, in die Schulden des Erblassers ein! Und im Übrigen tut der Erbe auch gut daran, die Post des Erblassers, nach dessen dahinscheiden, auch zu lesen, anstatt sie ungeöffnet zurück zu befördern - er ist juristisch der Nachfolger ...


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von anephan am 12.07.2011 12:46
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?

Großes Indianerehrenwort :
Die Wahrscheinlichkeit das Donald Rummsfeld heilig gesprochen wird ist höher als eine Klage des Forderungsinhaber wg den außergerichtlichen Gebühren des ext Inkassobüros


von thehellion am 12.07.2011 22:16
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>Inkassogebühren bei Vertrag mit Verstorbener?
...oder den Friedensnobelpreis bekommt -)

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von Morgause am 12.07.2011 23:23
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