Inkassoforderungen / Verjährung / aktuelle Schufa

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Inkassoforderungen / Verjährung / aktuelle Schufa

Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

ich habe am Freitag meine Schufaauskunft erhalten um endlich mit allen Gläubigern zwecks Vergleich ins reine zu kommen. Einen großen Teil habe ich bereits erledigen können, mir stellen sich nun folgende Fragen zu den restlichen Gläubigern.

1. Eintrag

xxxBank Forderung aus Kreditkarte, gekündigt 2010, seit dem wird jährlich die Forderung mit Zinsen erhöht mitgeteilt,

es liegt kein Mahnbescheid vor, die Kreditkarte ist 2010 von der Bank gekündigt worden, seit 2009 sind keine Zahlungen von mir geleistet worden, ein Bankkonto gab es bei dieser Bank nicht, ist dieses nicht verjährt?

2. Eintrag

xxxBank Verbraucherdarlehen, 5600EUR gekündigt in 2010,letzte Zahlung in 2009, verkauf an ein Inkassobüro in 2011, sowie Mitteilung der Verkauf der Forderung an ein 2tes Inkasso in 2012.

Nun teilt das 2te Inkasso jährlich die Forderung plus Zinsen mit, stand jetzt aktuell 8900 EUR,

sind 3900 EUR Erhöhung normal? Liegt hier vielleicht eine verjährung vor?

Einträge aus öffentlichen Schuldverzeichnissen, einmal das die Abgabe der EV beantragt wurde und ich diese auch abgegeben habe.

Die Forderung für die EV ist bezahlt und nun habe ich den Titel zu geschickt bekommen, kann ich mit dem Titel zum Amtsgericht und die EV löschen lassen?

Vielen lieben Dank.

Von dem Inkassobüro werden seit 2012

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

zu 1) Das kommt nun stark drauf an, ob nur gekündigt wurde oder ob es auch fällig gestellt wurde (Mit Mahnung u.ä.). Falls du dich NICHT in Verzug befindest, ist es verjährt. Solltest du dich in Verzug befinden, greift bei Verbraucherdarlehen eine zehnjährige Hemmung und es verjährt dann erst nach 13 Jahren.

zu 2) Hinsichtlich Verjährung dieselbe Argumentation.

quote:
sind 3900 EUR Erhöhung normal? Liegt hier vielleicht eine verjährung vor?

Das klingt nach einem Haufen Gebührenunfug und ist nicht normal. Wahlweise wurde auch nicht mit den gesetzlich erlaubten Verzugszinsen gerechnet, sondern einem viel zu hohen Zinssatz. Auch das ist nicht erlaubt.

Wenn bei den beiden Forderungen nie eine Mahnung kam, könnte man hier einmal die Einrede der Verjährung erheben.

quote:
Die Forderung für die EV ist bezahlt und nun habe ich den Titel zu geschickt bekommen, kann ich mit dem Titel zum Amtsgericht und die EV löschen lassen?

Nein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Forderung war damals von der Citibank, diese haben sich von 2009 bis 2013 gar nicht gemeldet, erst das Inkasso Anfang des Jahresim Namen der Targobank, hier liegt kein Titel, nichts vor.

Mit dem, nicht in Verzug kann ich leider nichts anfangen. Das Darlehen wurde gekündigt und fällig gestellt in 2010, von der Bank damals kam keine Mahnung, jedoch vom Inkassounternehmen in 2011 und seit 2013 vom anderen Inkassounternehmen.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das sind zwei getrennte Fälle nehme ich an.

quote:
Die Forderung war damals von der Citibank, diese haben sich von 2009 bis 2013 gar nicht gemeldet, erst das Inkasso Anfang des Jahresim Namen der Targobank, hier liegt kein Titel, nichts vor.


Fall 1, richtig?

Dann würde ich mich mal ans Inkasso wenden und hinschreiben, dass die Forderung verjährt ist und man deswegen zur Löschung aus der Schufa auffordert. Würde das Inkasso das nicht binnen 14 Tagen machen, würde man einen Anwalt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen.
Wenn die Verjährung nach Meinung des Inkassos nicht eingetreten ist, soll das Inkasso das entsprechend ausführen und begründen, sowie nachweisen.

quote:
Mit dem, nicht in Verzug kann ich leider nichts anfangen. Das Darlehen wurde gekündigt und fällig gestellt in 2010, von der Bank damals kam keine Mahnung, jedoch vom Inkassounternehmen in 2011 und seit 2013 vom anderen Inkassounternehmen.


Das ist also Fall 2. Da das Inkasso 2011 und 2013 gemahnt hat, dürfte hier Verzug vorliegen und hier dürfte dann entsprechend die zehnjährige Hemmung vorliegen. Also nichts verjährt.
Ändert natürlich nichts dran, dass die Zinsberechnung grob falsch ist. Ich würde hier zunächst auch Einrede der Verjährung erheben und abwarten, wie das Inkasso darauf reagiert. Aber schon mal damit rechnen, dass sie dann einwerfen, dass es Mahnungen gab und eine Hemmung um 10 Jahre.
Dann würde ich eine Forderungsaufstellung verlangen und erst mal schauen, wie viel Gebührenunfug rausgestrichen werden muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Dankeschön, Du hast mir echt geholfen, werde dann jetzt 2 Schreiben aufsetzen und schauen, wie sie reagieren.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


@mepeisen:
Warumm sollte in Fall 1 denn die 10jährige Hemmung nicht greifen?
Bei einer Kreditkarte erhält man regelmäßig Abrechnungen mit einer Zahlungsfrist.
Ich würde schon davon ausgehen, dass sowohl Fälligkeit als auch Verzug vorliegen, und damit die 10jährige Hemmung gilt.





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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Genau deswegen habe ich ja gezielt gefragt nach einer mahnung. In fall 1 gab es offensichtlich bisher nur kündigung in 2009 und dann eine mahnung durchs inkasso 2013 als es aber schon verjährt war. In fall 2 gab es bereits zweu mahnungen durch unterschiedliche inkassos und damit sollte die verjährung der hauptforderung (nicht der zinsen) gehemmt sein.

Ich kann gerne nochmal das urteil hierzu verlinken, wenn ich zuhause bin. bin gerade unterwegs ohne bookmarks :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet des Kreditkartenwesens, aber beide Kreditkartenanbieter, bei denen ich bislang Kunde war, hatten kalendermäßig bestimmte Zahlungstermine.
Damit wäre Verzug auch ohne Mahnung eingetreten.



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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Für einzelne Raten stimmt das. Ab Kreditkündigung sind wir darüber aber hinaus und ab Fälligstellung zieht aber die 3jährige Frist erst mal auf die komplette restliche Darlehensrückzahlung.

Hier nun das Urteil zum Nachlesen: OLG Frankfurt am Main (23 U 68/12 )

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Habe mir das Urteil durchgelesen.
Abgesehehen davon, dass ich es nicht so recht überzeugend finde (Wenn für jede einzelne Kreditrate Verzug eingetreten ist, warum sollte dann nicht auch für die Gesamtsaldo Verzug eingetreten sein? **), bin ich auch sehr skeptisch, ob das Urteil lenlalu hier weiterbringt.

Denn auch im verlinkten Urteil hat das Gericht festgestellt, dass für jede Monatsrate für sich der Verzug wegen des kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins eingetreten ist.
Bei Kreditkartenabrechnungen (zumindest da wo ich Kunde bin) wird auf jeder Monatsabrechnung der offene Betrag des Vormonats mitaddiert. D.h. jede Monatsabrechnung entspricht dem zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung gültigen Gesamtsaldo. Demzufolge ist auf der letzten Kreditkartenabrechnung vor der Kündigung der Gesamtsaldo mit hoher Wahrscheinlichkeit eingefordert worden, und zwar mit kalendermäßig bestimmter Zahlungsfrist.

** In dem Urteil ging es ja nicht primär um die Rechtmäßigkeit einer Forderung, sondern um die Rechtmäßigkeit eines Schufaeintrags. Das OLG erklärte den einen(!) Schufaeintrag über die Gesamtforderung als unrechtmäßig, da für die Gesamtforderung kein Verzug vorlag. Nach Logik des OLG wäre es statdessen aber rechtmäßig gewesen, wenn es stattdessten viele, viele Einträge über je eine Monatsrate gegeben hätte, denn für diese lag ja jeweils Verzug vor. Muss man nicht verstehen ...



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir haben doch einen rechtlich neuen Vorgang und zwar in genau dem Moment, wo die Kündigung samt Gesamtfälligstellung stattfindet. Und ab da ist dann auch meiner Sicht auch nicht mehr relevant, welche Ratenvereinbarungen getroffen wurden, denn diese wurden ja sowieso gekündigt. Die Gesamtfälligstellung bzw. sofortige Rückforderung unterliegt zunächst der 3jährigen Verjährung. Das Gesetz sagt nun: 10 Jahre Hemmung bei Verzug.

Lies mal hier die Stellungnahme der augenscheinlich involvierten Anwälte: http://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckzahlungsforderungen-von-banken-aus-darlehen-unterliegen-der-jaehrigen-verjaehrungsfrist_039136.html

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