Inkassoforderung wegen Rechnungsverzug

10. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkassoforderung wegen Rechnungsverzug

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin wirklich überfordert mit der Situation.

Zu meinem Problem, ich habe im internet eine Domain gekauft, und habe vergessen meine Rechnung zu zahlen. Ich habe die Rechnung vom 07.11.2013 am 10.12.2013 per Email bekommen, und wie gesagt es schlichtweg vergessen die 10,16 zu überweisen. Gestern bekam ich eine Email von einem Inkassounternehmen in dem steht, das ich angeblich am 28.04.2014 von denen Post bekommen haben sollte und die Rechnung von 89,42€ inkl. Inkassogebühren noch nicht gezahlt habe. Dabei ist diese Email das einzige, was ich von denen je gesehen habe. Folgende Positionen soll ich nun zahlen:

Grundforderung unseres Mandanten: 10,16 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 15,00 EUR
vorgerichtliche Inkassogebühren gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 53,55 EUR
vorgerichtliche Inkassoauslagen gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 10,71 EUR

Da es mir aber mehr als unseriös erscheint eine Zahlungsaufforderung per Email an ein Inkassounternehmen zu machen habe ich wirkliche Bedenken. Desweiteren, wo es mir graust ist, dass sie schreiben, ich soll die Summe von 89,42€ bis Dienstag nächste Woche gezahlt haben. Was soll ich jetzt tun?

Meine Überlegung ist es einfach die 10,16€ + 15€ Mangebühr an den "Mandanten" zu zahlen und der Inkasso Email zu antworten, das ich nie Post bekam und die Ausenstände an deren Mandanten gezahlt habe und sie auffordere mich nun nicht mehr zu belästigen und meine personenbezogenen daten unverzüglich zu löschen.

Was meint ihr, wie soll ich reagieren? Bin wirklich hilflos in der Situation und hoffe ihr könnt mir helfen.

Post vom Inkassobüro?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 15,00 EUR

Nicht durchsetzbar. Es dürfen nur beispielsweise Kosten für Briefporto gefordert werden. eMails kosten bestenfalls nur ein paar Cents.

quote:
Meine Überlegung ist es einfach die 10,16€ + 15€ Mangebühr an den "Mandanten" zu zahlen

Würde ich auch so machen, wobei ich keine 15€ drauf packen würde, sondern nur beispielsweise 5€. Im Verwendungszweck klar stellen, wofür: "Nur Hauptforderung + eMail-Kosten + Zinsen"

Dem Inkasso würde ich in etwa schreiben "Hallo. Zur Prüfung der Forderung legen Sie vor: Vollmacht im Original, Rechnungskopie, Zustellnachweis der Rechnung und Mahnung." Dann ggf. später einen zweiten Brief: "Ich bestreite, jemals die angesprochenen Briefe erhalten zu haben. Da ich mich nicht in Verzug befinde, wiese ich das Inkassoverfahren zurück. Zudem widersprechen 15€ Mahnkosten der gängigen Rechtsprechung des BGH."



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für diese blitzschnelle Antwort!

Dann werde ich es wohl so machen, und heute noch eine Zahlung von 15,16€ an den "Mandanten" tätigen, und morgen in aller ruhe eine Email an die Inkasso-Heinis schreiben.

Sollte ich bei der Email irgendetwas beachten? Auf die schnelle würde ich wohl folgendes schreiben:

Antwort auf Ihre email vom 09.05.14 unter dem AZ XXXXXXXX.

Die Außenstände an Ihren Mandanten wurden bereits beglichen. Desweiteren habe ich keinen Brief von Ihnen erhalten. Zwecks Prüfung ihrer Forderung legen Sie vor: Vollmacht im Original, Rechnungskopie, Zustellnachweis der Rechnung und Mahnung. Weiterhin fordere ich Sie auf meine Personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, wenn Sie mir die erforderlichen Unterlagen nicht bis zum 26.05.2014 schriftlich vorgelegt haben um Ihren Anspruch zu prüfen.


Kann man das so abschicken? Kann ich überhaupt eine Frist setzen für die Daten?^^

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gar nicht antworten sondern unangekündigt die 15 ditekt an den GL überweisen und erst wieder reagieren wenn sich das Inkasso wieder meldet um seine gebühren begründet

Stell Dich mental auf einige böse Briefe ein

Eine Klage halte ich für extrem unwahrscheinlich weil :

http://inkassokosten.wordpress.com/



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 11.05.2014 00:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Echt vielen dank an euch. Das einen zu so später Stunde noch geholfen wird ist einfach Wahnsinn. Dann werde ich heute wieder ruhig schlafen können, konnte letzte Nach an nichts anderes denken :/.

Ich habe vorhin 15,16€ (10,16€ + 5€ Mahngebühr) überwiesen. Da bin ich jetzt gespannt ob noch weitere Mails oder sogar Briefe folgen werden, bis jetzt kam wie gesagt nur diese eine Mail vom Inkasso.

Dann werde ich auf die Mail erst garnicht antworten und abwarten was noch kommt.

Vielen dank!

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier nochmal deine detailierte Vorgehensweise http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
ich weiß ist schon ein bischen älter der Thread, hoffe aber das mir nochmal jemand antwortet :P. Undzwar der stand der Dinge war ja, dass ich die eigentliche Forderung des GL direkt an ihn überwiesen habe und bei der "aller letzten Mahnung" des Inkasso folgendes geantwortet habe:

"Sehr geehrtes Inkasso Team,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Briefe oder eMails ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb wiedersprechen. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gemäß BDSG nicht einverstanden."

Dann kam relativ schnell eine Antwort von wegen: "Nein bei uns kam kein geld an und jetzt aber schnell überweisen!" Das habe ich ignoriert, und wie erwartet kam jetzt die Email, wo ich meine aaalllerrrletzte Chance habe zu überweisen, denn sonst kommen zu den eigentlichen 89,42€ noch folgendes hinzu:

Gerichtskosten §§ 3,34, Nr.1100 KV GKG: 32,00 EUR
Anwaltsgebühren §13 RVG : 45,00 EUR
Auslagen: 9,00 EUR
Kosten des Mahnbescheides: 86,00 EUR

Dazu muss ich jetzt auch sagen, dass ich weder vom GL das Geld (15,16€) zurücküberwiesen bekommen habe oder Post vom Inkasso, Anwalt, dem GL oder sonst wem in dieser Sache bekommen habe. Also selbst die ich nenne es mal Rechnung vom Inkasso war immer nur per Email. Was meint ihr wie ist der Stand der Dinge jetzt? Laut der ein oder anderen Internetseite scheint es sich ja normal zu entwickeln, mit den ich sag mal "Drohemails" aber habe ich noch was zu befürchten? Und können die mir überhaupt noch was, nachdem die eigentliche Hauptforderung des GL beglichen wurde und er diese scheinbar auch akzeptiert hat, da wie gesagt das Geld nicht an mich zurückgezahlt wurde? Weil jetzt drohen sie ja mit einem Mahnbescheid, aber können die überhaupt noch mahnen bzw. die Schuld dem GL abkaufen wenn diese beglichen ist? Theoretisch könnten die doch jetzt bloß noch versuchen, ihre Inkassogebühren des ersten schreibens einzutreiben, oder sehe ich das falsch? Danke schonmal :)

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kontonummer hat gestimmt ?

Im Verwendnungszweck die Domainkundennummer erwähnt ?

Da bist Du sicher ?

Ansonsten : Eine Klage expl wg außergerichtlichen Inkassokosten wäre schon aus wirtschaftlichen Gründen absurd - unabhängig mal von der ohnehin inkassounfreundlichen rechtsprechung

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was meint ihr wie ist der Stand der Dinge jetzt? <hr size=1 noshade>

Unverändert





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey danke für die schnelle Antwort!

So habe es nochmal Zeile für Zeile überprüft, habe bei der Überweisung sowohl die Rechnungsnummer, die Kundennummer als auch beschrieben wofür das Geld ist. Die ganzen Nummern wie Kto, BLZ, KdNr, ReNr usw stimmten 100% überein mit der Rechnung.

Bloß hat scheinbar der GL das dem Inkasso noch nicht gemeldet, da das Inkasso immer noch die 10,16 + Mahngebühren fordert.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einfach abwarten und wieder posten wenn sich die Gegenseite wieder meldet

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gerichtskosten §§ 3,34, Nr.1100 KV GKG: 32,00 EUR
Anwaltsgebühren §13 RVG : 45,00 EUR
Auslagen: 9,00 EUR
Kosten des Mahnbescheides: 86,00 EUR <hr size=1 noshade>

Kam es denn zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, also hast du tatsächlich einen gelben Brief eines Mahngerichtes erhalten mit einem Widerspruchsformular? Dann müsstest du nämlich zeitnah Ziffer 2 (Ich widerspreche komplett) ankreuzen und ab zurück zum Gericht damit per Einschreiben.

Falls nicht, ist da wohl eine Nebelkerze in denen die dir zeigen wollen, was an Kosten auf dich zu käme. Einzig, um dir Angs zu machen. Substanz hat das nicht. Es bleibt beim kurzen Beitrag von Harry. Es hat sich für dich nichts geändert. Abwarten ob jemals ein Mahnbescheid folgt...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein also wie gesagt das einzige was ich von dem Inkasso oder sonst wem bekam waren nur Emails vom Inkasso. Es kam überhaupt nichts per Post nichts schriftliches alles nur elektronisch und dann auch nur vom Inkasso kein Anwalt oder Gericht noch sonst was.. Das hat mich ja auch anfangs stutzig gemacht, dass ich lediglich Emails bekam und keine Rechnung oder sonstiges per Post..

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie wäre es mit einer Beschwerde beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht, dass via eMail Mahnbescheid-Kosten gefordert werden ohne dass ein Mahnbescheid beantragt worden wäre? Ist bestimmt lustig, wie die sich rausreden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei diesem Bausteinbrief handelt es sich um die Kosten die anfallen würden wenn es zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt

Da der Massen-Inkassoladen vom GL über den Eingang noch nicht in kenntnis gesetzt wurde ist das jedoch hinfällig

Irgendwann wird der Inkassoladen darüber informiert und es kommt dann noch ein Schreiben wg den Inkassogebühren

Obligatorische typische Masseninkasso Schreiben mit nicht mal ansatzweise vorhandenen juristischer Grundkenntnissen von schlecht bezahlten Call Agents dahingeschludert wie bereits das AG Dieburg sowie das AG Brandeburg festgestellt haben :

AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012
Aktenzeichen: 20 C 646/12
AG Brandenburg Entscheidungsdatum: 27.08.2012
Aktenzeichen: 31 C 266/11




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 05.06.2014 12:03

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hyd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Thema ist zwar schon ein wenig älter, jedoch denke ich wäre für den ein oder anderen vielleicht ja mit dem selben Problem interessant, wie es ausgegangen ist.

Kurze Zusammenfassung:
- Geld wurde von Inkasso geforder (mit unhaltbaren Fristen)
- Versäumte Rechnung direkt an den Gläubiger überwiesen
- 1. - 3. Mahnung erhalten vom Inkasso
- Inkasso nach 2 Wochen geantwortet indem ich die Schuld zurückwies
- Inkasso schrieb 2-3 weitere böse Mails

Seit der letzten Mail am 02.06.14 kam nichts mehr. Ich hoffe/vermute sie haben es jetzt aufgegeben. Da die Luft über das Thema ja raus ist, und es den einen oder anderen noch interessiert, das Inkasso Büro war Mediafinanz Inkasso.

Danke nochmal für eure Hilfe!

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auch von mir : Danke für die Rückmeldung :)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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