Inkassoforderung rechtens?

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz475827-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung rechtens?

Hallo...Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Ich habe vor einem Monat eine Vollstreckzngsankündigung von einem Inkassounternehmen bekommen. Es geht um eine Stromrechnung aus dem Jahr 2012. Die Hauptforderung beträgt 844,40 €. Über die Jahre haben sich die Zinsen angehäuft und jetzt möchte das Inkasspunternehmen 1.409, 44 € von mir haben. Die Hauptforderung ist schon berechtigt aber ich habe in all den Jahren keinen Brief persönlich an mich geschickt bekommen. Die Mahnungen wurden an meine Mutter geschickt mit der ich aber kaum Kontakt habe. Letztes Jahr habe ich sie durch Zufall mal getroffen und sie hat mir die Briefe gegeben die an meine Mutter ihre Adresse gesendet wurde mir meinem Namen. Seit 10 Jahren bin ich aber nicht mehr bei ihr gemeldet. Daraufhin hab ich dort angerufen und eine Ratenzahlung vereinbart. Diese wollten sie mir auch per Post bestätigen was nicht passiert ist. Meine jetzige Adresse hatte ich auch mitgeteilt. Jetzt ein jahr später bekomme ich direkt eine Vollstreckzngsankündigung. Da ich im Krankenhaus war habe ich den Brief etwas verspätet erst gelesen und konnte mich nicht bis zu dem genannten Datum melden. Meinen Vorschlag den Betrag jetzt in 100 Euro raten abzubezahlen( Nachweis des Dauerauftrages wollte ich per Email senden)gehen die nicht drauf ein. Die meinen das mein Konto jetzt gepfändet ist (was laut meiner Bank nicht stimmt) und die einzige Möglichkeit ist das ich den kompletten Betrag von 1.409,44 Euro in einem bezahlen tue. Ist das rechtens was die da machen? Falls ja was für Möglichkeiten habe ich ohne das mein Konto gepfändet wird? ICh hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank schon mal im voraus.

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Mahnungen wurden an meine Mutter geschickt

Auf welcher Adresse lief denn der Vertrag? Wo warst du damals und bis heute gemeldet?

Du hast also vor einem Jahr eine Ratenzahlung vereinbart, aber nie auch nur eine Rate gezahlt?

Zitat:
Meinen Vorschlag den Betrag jetzt in 100 Euro raten abzubezahlen( Nachweis des Dauerauftrages wollte ich per Email senden)gehen die nicht drauf ein.

Müssen sie auch nicht.

Zitat:
Falls ja was für Möglichkeiten habe ich ohne das mein Konto gepfändet wird?

Nur, wenn du dich mit denen einigst.

Aber eines nach dem anderen. Hast du eine detaillierte Forderungsaufstellung, also so etwas wie einen Kontoauszug?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Von wann ist die Forderung genau?
Wer ist der Gläubiger?
Gibt es einen TItel?
Hast Du eine Forderungsaufstellung?
Wenn ja bitte mal auflisten was da genau gefordert wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
amz475827-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die Mahnungen wurden an meine Mutter geschickt

Auf welcher Adresse lief denn der Vertrag? Wo warst du damals und bis heute gemeldet?

Du hast also vor einem Jahr eine Ratenzahlung vereinbart, aber nie auch nur eine Rate gezahlt?

Zitat:
Meinen Vorschlag den Betrag jetzt in 100 Euro raten abzubezahlen( Nachweis des Dauerauftrages wollte ich per Email senden)gehen die nicht drauf ein.

Müssen sie auch nicht.

Zitat:
Falls ja was für Möglichkeiten habe ich ohne das mein Konto gepfändet wird?

Nur, wenn du dich mit denen einigst.

Aber eines nach dem anderen. Hast du eine detaillierte Forderungsaufstellung, also so etwas wie einen Kontoauszug?


Das war damals die Wohng von meinem Ex Freund und mir. Mittlerweile bin ich zweimal umgezogen, habe mich aber immer direit auf dem Rathaus umgemeldet. Ja, ich habe eine Forderungsaufstellung bekommen. Es sind 3 Seiten. Das AnfangsDatum ist der 16.01.2012

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#4
 Von 
amz475827-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Von wann ist die Forderung genau?
Wer ist der Gläubiger?
Gibt es einen TItel?
Hast Du eine Forderungsaufstellung?
Wenn ja bitte mal auflisten was da genau gefordert wird.[/quote

Die Forderung fängt am 16.01.2012 an. Der Gläubiger ist Prego Services GmbH aus Saarbrücken. Aufgelistet sind Inkassokosten, Anschriftenermittlungskosten, Inkassokosten Vergütung gerichtl. Verfahren, 1,5 Inkassogebühren gerichtlich Nr. 1000 VV, Auslagen analog 7002 VV, Auslagenpauschale analog Nr. 7002, inkassogebühren gerichtlich Nr. 3309, Bonitätsabfrage.

Hauptforderung:844,40 €
Zinsen auf Hauptforderung: 211,06€
Kosten unverz.: 292,86 €
Kosten verz. 57,00 €
Kostenzinsen: 4,12 €
Gesamtforderung: 1.409, 44€

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hast du die Möglichkeit, das hier einmal einzuscannen und hochzuladen?

Dafür kannst Du einen Externen Dienstleister wie

http://www.fotos-hochladen.net

nutzen.

Abfotografieren geht natürlich auch

-- Editiert von Jonathon am 04.10.2017 18:35

-- Editiert von Jonathon am 04.10.2017 18:36

-- Editiert von Jonathon am 04.10.2017 18:36

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
amz475827-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Hast du die Möglichkeit, das hier einmal einzuscannen und hochzuladen?

Dafür kannst Du einen Externen Dienstleister wie

http://www.fotos-hochladen.net

nutzen.

Abfotografieren geht natürlich auch

-- Editiert von Jonathon am 04.10.2017 18:35

-- Editiert von Jonathon am 04.10.2017 18:36

-- Editiert von Jonathon am 04.10.2017 18:36


http://www.bilder-hochladen.net/api/user/login/0910030d501829315e9f2e56104a2f89/

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

So,
danke erst einmal.

Hier erst einmal ein paar Fragen:
Laut der Forderungsaufstellung gibt es einen Mahn,- sowie Vollstreckungsbescheid in der Sache gegen Dich.

Hand aufs Herz, hast Du diese beiden gelben Briefe bekommen?
Dies wäre wichtig zu wissen, da es das weitere Vorgehen bestimmt.
Solltest Du diese nicht bekommen haben, dann kann man unter Umständen noch etwas in der Sache unternehmen.

Also einige Kosten wird man je streichen können, aber sollte der Mahnbescheid an eine Adresse gegengen sein, bei der Du nachweislich (Einwohnermeldeamt) nicht mehr gemeldet warst, gibt es die Möglichkeit diese Zustellung anzuzweifeln und noch einmal ins Mahnverfahren einzusteigen.
Aber hier ist dann Eile geboten, denn hier gilt nur eine kurze Frist wenn man sicher in der Sache ist.

Dann:
GANZ wichtig!!!!!
Mit Inkassos telefoniert man nicht!
Man kommuniziert nur schriftlich!
Und das nur nachweisbar (Einschreiben Rückschein)

Solltest Du also den Titel nicht erhalten haben, würde ich an das IKB wie folgt schreiben:

Sehr geehrte Prego Services GmbH,
die Forderung mit Ihrem Aktenzeichen xxxxx.xx ist mir bis dato nicht bekannt.
Gemäß §11a RDG möchte ich Sie hiermit auffordern mir folgende Dinge zu der angeblichen Forderung zukommen zu lassen

1.) Ihre Legimitation (Vollmacht oder Abtretungsurkunde)
2.) Aktuelle Forderungsaufstellung in der Sache
3.) Kopien der entsprechenden Vertragsabschlüsse
4.) Kopien etwaiger Titel gegen mich.

Für die Übersendung der betreffenden Unterlagen habe ich mir eine Frist bis zum 14 Tage ab Briefdatum notiert.
Bis dahin weise ich Ihre Forderung vollumfänglich zurück.

Mit freundlichen Grüßen
amz475827-5

Und das ganze so verschicken, dass Du den Zugang nachweisen kannst.

Fas dürfte die erst einmal ein wenig beschäftigen, wobei das alles nur Nebensache ist da es eigentlich nur um die betreffenden Titel geht.

Zusätzlich so schnell wie möglich beim

Amtsgericht Mayen

Postalische Anschrift:
Amtsgericht Mayen
- Zentrale Mahnabteilung -
56723 Mayen

Anfragen obe es dort einen Titel gegen Dich gibt.
Hier AZ und Kundennummer der Stadtwerle und IKB angeben.

Wenn dort Ergebnisse vorliegen hier noch mal Schreiben.

Die Forderungsaufstellungen gehe ich morgen mal durch da ist mir auch eine Menge aufgefallen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

So
habe mir das alles jetzt mal durchgelesen.

Es gab wohl mal einen Antrag auf einen Mahnbescheid, aber ich kann nicht zu einem Vollstreckungsbescheid finden, aber kurz nach dem Antrag gingen die Adressermittlungkosten los.

Unter den Umständen würde ich mein Schreiben an die Inkassobude noch um den Satz:

Vorsorglich erhebe ich bereits jetzt gegen diese Forderung die Einrede der Verjährung.

Denn wenn es keinen Titel geben sollte ist der ganze Vorgang verjährt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da Inkassos keine Extra-Gebühr kriegen für den Antrag des Vollstreckungsbescheides, taucht der u.U. auch nicht in der Aufstellung auf. Wie dem auch sei: Zuerst steht, wie Jonathan richtig sagt, mal die Sachaufklärung.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassofirmen flunkern gerne ;)
Lass Dir deshalb erst mal eine Titelkopie vom Inkassobüro zukommen.
Falls nicht tituliert sein sollte ist vermutlich bereits seit 1.1.2016 verjährt

Zitat:
Meinen Vorschlag den Betrag jetzt in 100 Euro raten abzubezahlen( Nachweis des Dauerauftrages wollte ich per Email senden)gehen die nicht drauf ein.

vorschlag Deinerseits erfolgte schriftlich ?
Falls ja könnte sich diese Anfrage u.u. negativ auf den Verjährungssachverhalt auswirken

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verhandlungen hemmen nur. Sie lösen keinen Neubeginn der Verjährungsfrist aus. Einmal verjährt, bleibt auch bei Verhandlungen immer noch verjährt.
Erst wenn die Zahlungen aufgenommen werden, ist der Zug abgefahren.

Signatur:

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