Inkassoforderung nach Lastschriftrückgabe in Folge von Falschberatung

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Teacup
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkassoforderung nach Lastschriftrückgabe in Folge von Falschberatung

Folgender fiktiver Fall beschäftigt mich:

Ein Kunde (K) kauft in einem Fachgeschäft für Laufsport ein paar Laufschuhe nach eingängiger Beratung. Der Verkäufer (V) versichert, dass die für den Kunden zu groß wirkenden Laufschuhe optimal passen wenn sie erstmal eingelaufen werden, zumal die Füße im Laufe des Tages auch etwas größer werden.

K zahlt per EC-Karte und unterschreibt, er besorgt sich im nächsten Schritt orthopädische Schuheinlagen, die er aufgrund einer Fußfehlstellung benötigt. Der Orthopädietechniker (O) weißt darauf hin, dass die Schuhe zu groß sind, was medizinische Probleme nach sich ziehen wird. Er rät, die Schuhe gegen ein größeres Modell umzutauschen.

K besucht den Laufladen und bietet einen Umtausch gegen ein größeres Modell an. Ein anderer Verkäufer (V2, V könnte sich im Urlaub befinden), verweigert den Umtausch mit Hinweis darauf, dass die Schuhe bereits benutzt wurden. Zwar könnte K einen kurzen Testlauf absolviert haben, die Schuhe aber nach Hinweis des O penibel gereinigt haben um einen reibungslosen Umtausch zu gewährleisten. K besteht auf den Umtausch, bleibt freundlich und sachlich, während V2 sich unverschämt und persönlich beleidigend verhält.

K lässt sich daraufhin vom hilfsbereiten O, der das Vorgehen des Laufgeschäfts für - Zitat "eine Sauerei" - hält, schriftlich bestätigen und unterschreiben, dass eindeutig eine Falschberatung hinsichtlich der Größe der Schuhe vorliegt. K tritt schriftlich vom Kaufvertrag zurück, legt die unterschriebene Erklärung des O bei und gibt den Brief persönlich im Geschäft ab. V2 verhält sich wiederum unverschämt und beleidigend, K erklärt dass er die Lastschrift zurückgeben wird und verlässt den Laden nachdem er mehrfach angeboten hat, die Schuhe dort zu lassen, was schroff abgelehnt wurde.


Folgendes könnte anschließend in chronologischer Reihenfolge geschehen sein:


1) K gibt die Lastschrift zurück.


2) Der Laufladen kündigt schriftlich an, dass K die Rechnung wird bezahlen müssen, mehr könnte in dem Schreiben nicht stehen.


3) K erhält Post von einem Inkassobüro und widerspricht der Forderung mit einem Musterschreiben einer Anwaltskanzlei aus dem Internet.


4) Ein anderes Inkassobüro (nennen wir es S***-Coll*** (Ähnlichkeiten zu realen Namen sind unbeabsichtigt) meldet sich schriftlich bei K und verlangt wiederum Zahlung.


5) K widerspricht erneut per Musterschreiben und weißt zudem darauf hin, dass keine Vollmacht des Forderungsinhabers nach § 174 BGB beiliegt und warnt vor einer widerrechtlichen Weitergabe seiner Daten an die Schufa oder andere Datenbanken nach § 28a BDSG , die zuvor angedroht wurde.


6) Das Inkassobüro meldet sich erneut, legt eine Vollmacht bei und eine Kopie der unterschriebenen Lastschrift bei und fordert Zahlung. Zusätzlich versichert es (fettgedruckt) die Daten nicht weiter zu geben.


7) K fragt sich, wie das weitere optimale Vorgehen aussieht und was er beachten muss. Sein Ziel scheint offenbar zu sein, nur den nötigsten Aufwand zu betreiben und nicht zahlen zu müssen.


Ich hoffe es bereitet irgendwem Vergnügen, diesen Fall zu „lösen" oder dem fiktiven K zu helfen.


Viele Grüße!

P.S.: Sollte irgendene Formulierung dieses fiktiven Falls gegen hier gültige Regeln verstoßen, bitte ich um eine kurze Nachricht und werde es umgehend korrigieren. Bitte nur nicht löschen :)

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Man hat also
- keinen Nachweis, das eine Falschberatung vorliegt
- einen Zettel ohne jedwede Aussagekraft von O
- die Schuhe
- das Geld

Mal abgesehen davon das ich als Händler da schon längst die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet hätte, sollte man zusehen das man das ordentlich geregelt bekommt. Selbstjustiz ist immer eine schlechte Idee ...


Man sollte hier im eigenen Interesse den Kaufpreis + Rücklastschriftgebühren (5 EUR) + Adressermittlingskosten (10 EUR) + Zinsen + Mahnkosten (1,50 EUR) an den Händler überweisen. Man sollte dem Händler auch mitteilen für was genau die Zahlung ist.
Die Phanstasiegebühren des Inkassos kann man ignorieren.


Oder man glaubt daran das man im Recht ist. Dann macht man gar nichts bis das ganze vor Gericht geht bzw. der Mahnbescheid kommt.
Dann entscheidet ein Richter darüber wer was bekommt und wer den ganzen Spass zahlt.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Orthopädietechniker (O) weißt darauf hin, dass die Schuhe zu groß sind, was medizinische Probleme nach sich ziehen wird. Er rät, die Schuhe gegen ein größeres Modell umzutauschen.

Du meinst eher, dass er rät, sie gegen ein kleineres Modell auszutauschen, oder?

K scheint sich ja sicher zu sein, dass er falsch beraten wurde und dass er zudem diese Falschberatung anhand Zeugenaussage von O nachweisen kann. Ob das nun zu einem Vertragsrücktritt berechtigt, würde ich in so einem Fall bejahen, wenn der Verkäufer ein Fachgeschäft ist, denn hier handelt es sich ja nicht um Freizeitschuhe. Ich wäre mir aber des Risikos bewusst, dass dies nicht jeder so sieht.

Tja, dann würde ich K empfehlen, einfach stur zu bleiben. Einfach gar nicht mehr mit dem Inkasso kommunizieren. Wieso auch. Man hat seinen Standpunkt klar gemacht. Ich würde, um auf Nummer sicher zu gehen, maximal nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass man nach wie vor die Schuhe vorliegen hat und sie gerne zurückgeben würde, allerdings in der Vergangenheit die Rücknahme verweigert wurde.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
und dass er zudem diese Falschberatung anhand Zeugenaussage von O nachweisen kann.

Ein Zeuge der bei dem Vorgang nicht anwesend war ... naja ...



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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ein Zeuge der bei dem Vorgang nicht anwesend war ... naja ...

Bei der Beratung selbst nicht. Aber er kann durchaus Aussagen dazu treffen, ob bei einer ordnungsgemäßen Beratung so ein Schuh verkauft werden durfte.

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#6
 Von 
Teacup
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zunächst mal vielen Dank für Eure Antworten auf die ich im Folgenden eingehe.

Zitat (von Eugenie):
warum will man ein größeres Modell, wenn die Schuhe zu groß sind? Und wer Einlagen braucht, besorgt sich erst diese und kauft dann Schuhe.
Und wer das so macht wie hier beschrieben, muss Lehrgeld zahlen und beim nächsten Kauf es besser machen.


"größeres Modell" ist natürlich ein Schreibfehler und soll "kleineres Modell" heißen.
Einlagen werden vorab speziell an die Füße angepasst und anschließend geht man mit dem Schuh zum Orthopädietechniker um die Einlagen ggf. noch etwas anpassen zu lassen, K hat sich daher (zumindest in dieser Hinsicht) völlig korrekt verhalten.

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat also
- keinen Nachweis, das eine Falschberatung vorliegt
- einen Zettel ohne jedwede Aussagekraft von O
- die Schuhe
- das Geld
Mal abgesehen davon das ich als Händler da schon längst die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet hätte, sollte man zusehen das man das ordentlich geregelt bekommt. Selbstjustiz ist immer eine schlechte Idee ...


Wie sollte so ein Nachweis in der Realität aussehen? Muss K jedes Beratungsgespräch aufzeichnen um abgesichert zu sein?
Der Zettel sagt aus, dass die Schuhe aus orthopädischer Sicht unpassend sind und O der Meinung ist, dass der Verkäufer das wissen muss.
Die Schuhe hat K nicht in betrügerischer Absicht behalten, er wollte sie zurückgeben, was abgelehnt wurde. In der Zwischenzeit hat K sich andere, passende Schuhe gekauft.
Strafrechtliche Verfolgung? Entschuldigung, das kommt mir ehrlich gesagt etwas lächerlich vor, es ist völlig offensichtlich dass K niemanden betrügen will, sondern lediglich passende Laufschuhe kaufen möchte.


Zitat (von mepeisen):

K scheint sich ja sicher zu sein, dass er falsch beraten wurde und dass er zudem diese Falschberatung anhand Zeugenaussage von O nachweisen kann. Ob das nun zu einem Vertragsrücktritt berechtigt, würde ich in so einem Fall bejahen, wenn der Verkäufer ein Fachgeschäft ist, denn hier handelt es sich ja nicht um Freizeitschuhe. Ich wäre mir aber des Risikos bewusst, dass dies nicht jeder so sieht.
Tja, dann würde ich K empfehlen, einfach stur zu bleiben. Einfach gar nicht mehr mit dem Inkasso kommunizieren. Wieso auch. Man hat seinen Standpunkt klar gemacht. Ich würde, um auf Nummer sicher zu gehen, maximal nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass man nach wie vor die Schuhe vorliegen hat und sie gerne zurückgeben würde, allerdings in der Vergangenheit die Rücknahme verweigert wurde.


K ist sich sicher falsch beraten worden zu sein. Er trug vorher über einen recht langen Zeitraum andere Laufschuhe, die wesentlich kleiner waren, er war allerdings nun beim Kauf naiv und hat sich auf die Aussagen des Verkäufers verlassen. Nehmen wir zusätzlich an, dass K im Internet recherchierte, ob andere Leute ähnliche Erfahrungen mit diesem Geschäft gemacht habe und auf einige unzufriedene Kunden gestoßen ist.
Wie könnte denn so ein Schreiben an das Inkassobüro am Besten aussehen?


Nochmals danke für Euer Interesse an diesem Fall!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Aber er kann durchaus Aussagen dazu treffen, ob bei einer ordnungsgemäßen Beratung so ein Schuh verkauft werden durfte.

Verkauft werden darf was der Kunde wünscht.
Wenn der Verkäufer meint das er korrekt beraten hat und der Kunde genau diese Nummer gewünscht hat, dann ist das schreben des O nutzlos.
Zumal er darin offensichtlich auf die othopädische Sicht abstellt, das muss ein normaler Verkäufer gar nicht leisten.



Zitat:
Wie sollte so ein Nachweis in der Realität aussehen?

Da könnte man den Verkäufer um schriftliche Bestätigung bitten oder mit einem Zeugen einkaufen gehen.
Die Aufzeichnung wäre auch in Ordnung wenn der Verkäufer dem zugestimmt hätte.



Zitat:
Strafrechtliche Verfolgung? Entschuldigung, das kommt mir ehrlich gesagt etwas lächerlich vor, es ist völlig offensichtlich dass K niemanden betrügen will,

Man hat das Geld und die Schuhe, der Verkäufer nichts. Wie mag das wohl nach außen hin wirken? Offensichtlich wäre das wohl schon, nur leider nicht in der von K gewünschten Weise.
Die Schuhe hätte man schon längt dem Verkäufer zukommen lassen können, dann wäre das ganz offensichtlich.



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Zumal er darin offensichtlich auf die othopädische Sicht abstellt, das muss ein normaler Verkäufer gar nicht leisten.

Ich hoffe wir reden von demselben. Man muss mal den 08/15 Schuladen von einem Fachgeschäft, der ggf. auch noch eine digital unterstütze Messung des Bewegungsablaufes vornimmt, unterscheiden. Ich vermute mal, dass der TE von so einem Fachhandel spricht und nicht vom Schuh-Discounter um die Ecke.

Zitat:
Die Schuhe hätte man schon längt dem Verkäufer zukommen lassen können, dann wäre das ganz offensichtlich.

Wurde doch angeboten und vom Verkäufer wurde die Annahme verweigert.

-- Editiert von mepeisen am 27.07.2015 14:26

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#9
 Von 
Teacup
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Kurzer Einwurf: Ja, K kaufte in einem Fachhandel speziell für Laufutensilien, da er sich gerade dort eine gute Beratung erhoffte. Eine digitale Vermessung fand jedoch nicht statt, da die Einlagen gerade dafür sorgen, dass der Schuh ein "Neutralschuh" sein darf, deshalb waren keine Messungen notwendig sondern nur kurze Tests auf einer ~ 10m langen Laufstrecke im Geschäft. Während dieser Tests bemerkte K, dass der Schuh sich zwar gut lief, jedoch etwas zu groß wirkte. V riet aber zu dieser Größe und nicht zu einem kleineren Modell, mit obigen Begründungen. K vertraute diesem Ratschlag.
Auch bot K nicht nur eine Rückgabe gegen Geld an, sondern auch einem Umtausch gegen das identische Modell in kleinerer Größe, was jedoch beides (sehr unfreundlich) abgelehnt wurde.





-- Editiert von Teacup am 27.07.2015 14:38

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#10
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Was ich mich frage, weshalb hat K die Schuhe denn benutzt, obwohl O seine Bedenken geäußert hat?

Da hätte K doch direkt nach dem Besuch bei O wieder zum Fachhändler zurückgehen und die unbenutzten Laufschuhe umtauschen können.

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#11
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Mal abgesehen davon das ich als Händler da schon längst die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet hätte,


Als Händler kann man kaum die strafrechtliche Verfolgung einleiten. Das machen - Gott sei Dank - immer noch die Staatsanwaltschaften. Und wenn die Staatsanwaltschaften bei jeder geplatzten Lastschrift automatisch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnen würden, hätten die nichts anderes mehr zu tun.

Falls das vor Gericht geht, würde ich die Aussichten für dich als eher mäßig einschätzen: Zum einen stellt sich die Frage, wann ein Schuh "objektiv" zu groß ist. Das ist teilweise auch eine Frage des subjektiven Empfindens. Je nach Hersteller können die Größenangaben auch abweichen. Ob das allein den Vorwurf der Fehlberatung rechtfertigt, erscheint schon fraglich. Die Frage ist außerdem, ob der Verkäufer das erkennen musste oder ob er nicht auch deinen Angaben vertrauen musste. Immerhin hast du in den Schuhen dringesteckt und nicht er. Außerdem sagst du selbst, dass sich der Schuh beim Test gut lief. Weswegen sollte man als Verkäufer dann von dem Kauf abraten?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Guybrush: Das steht doch oben alles. Und insbesondere einem Orthopädietechniker sollte man schon auch vertrauen dürfen, dass er irgendetwas von seinem Handwerk versteht.
Die eigentliche Frage ist, ob die eigene Geschichte, wie der Verkäufer falsch beraten hat, geglaubt wird.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Als Händler kann man kaum die strafrechtliche Verfolgung einleiten.

Doch, durch eine Strafanzeige

Zitat:
Das machen - Gott sei Dank - immer noch die Staatsanwaltschaften.

Die leiten dann das Verfahren ein und verfolgen es weiter bzw. stellen es ein.

So habe ich es jedenfalls mal gelernt.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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2x Hilfreiche Antwort

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