Inkassoforderung Ventelo ohne Mahnung

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jane7123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung Ventelo ohne Mahnung

Hallo alle zusammen,
ich habe schon viel über Ventelo in diesem Forum gelesen. Scheinbar haben Sie das Inkasso unternehmen gewechselt:

Laut Brief vom 09.12.2014 fordert das Inkassounternehmen Hanse Inkasso Bureau einen ausstehenden Rechnungsbetrag von 2,83€ für die Firma Ventelo zzgl. Inkassogebühren etc., so dass eine Gesamtsumme von 50,29€ zusammen kommt. Die Rechnung der Telekom, auf der die Call-by-Call-Verbindung über Ventelo aufgeführt ist, stammt vom 17.06.2011 und der Zeitraum, in dem die Verbindungen erfasst wurden ist der 23.02. - 08.04.2011. Der offene Betrag ist entstanden, da ich die Rechnung der Telekom nicht rechtzeitig bezahlt habe und diese nur ihre eigenen Verbindungen in Rechnung stellte.

Seit 2011 bin ich zwei Mal umgezogen. Der Brief ist an meine letzte Adresse gegangen, die ich der Telekom für die letzten Rechungen genannt hatte. Hier hatte ich einen Nachsendeantrag laufen, so dass mich Post bis 31.10.2013 über diese Adresse erreicht hat. Eine Mahnung der Firma Ventelo habe ich bis dahin nicht erhalten. Der Brief des Inkassounternehmens hat mich auch nur erreicht, da sich die neuen Besitzer des Haues, in dem ich vorher gewohnt habe, die Mühe gemacht haben, meine neue Telefonnummer herauszubekommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Soweit ich es nachvollziehen kann, habe ich den Rechnungsbetrag von 2,83€ nicht bezahlt. Dieser wurde aber meines Wissens nicht angemahnt. Natürlich bin ich bereit die offene Rechnung zu begleichen, aber nicht bereit die Inkassoforderung zu begleichen.

Über Hilfe würe ich sehr dankbar.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde noch abwarten und nichts tun. Wenn bis einschließlich 31.12.2014 nichts passiert, ist es verjährt. Sollte sich das Inkasso 2015 unter der korrekten Adresse melde, tuts einem furchtbar leid. Eine Inkasso, dass es über 3 Jahre nicht schafft, mal beim Einwohnermeldeamt nach der korrekten Adresse zu fragen hats nicht besser verdient.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Seh ich ähnlich

Am 1.1.2015 ist ohnehin verjährt

Mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit schläft das ein

Die Inkassogebühren wären übrigens nicht mal ansatzweise durchsetzunhsfähig

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich meine mich erinnern zu können, dass Unternehmen Inkassobüros auf eigenes Risiko beauftragen. Inkassokosten seien nicht notwendig und daher vor Gericht auch nicht durchsetzbar.

Viele akzeptieren aber die Kosten der Hauptschuld (hier 2,83 €) und unterschreiben beim Gläubiger einen Wisch mit dem auch die Inkassokosten akzeptiert werden.


Edit: Etwas anderes – Eine Mahnung erfolgt meines Wissens nach aber aus reinen Kulanzgründen. Soweit ich weiß, ist keine Mahnung erforderlich. Eine Rechnung muss nach 30 Tagen bezahlt sein, sonst befindet sich der Schuldner gesetzlich in Verzug?

-- Editiert Dsquare am 17.12.2014 16:24

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Edit: Etwas anderes – Eine Mahnung erfolgt meines Wissens nach aber aus reinen Kulanzgründen. Soweit ich weiß, ist keine Mahnung erforderlich. Eine Rechnung muss nach 30 Tagen bezahlt sein, sonst befindet sich der Schuldner gesetzlich in Verzug?

Nur, wenn der Verbraucher in der Rechnung ausführlich über die 30 Tages-Regel belehrt wurde und die weiteren Verzugsfolgen. In der Regel finden sich solche ausführlichen Belehrungen gerade nicht auf einer Rechnung.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Der offene Betrag ist entstanden, da ich die Rechnung der Telekom nicht rechtzeitig bezahlt habe und diese nur ihre eigenen Verbindungen in Rechnung stellte.


Nur mal Theoretisch

Da müsste die Gegenseite dann die Zustellung der
1 telekom REechnung ( wo die Call by Call Verbindungen mit aufgelistet waren )nachweisen - was ja unmöglich ist

Ein Schuldner könnte sagen das er diese Rechnung nicht bekommen hat und erst 2 Wochen später reagiert hat als er die Telekom mahnung erhslten hat

Pech für die Call by Call Anbieter

Abgesehen davon ist ein Klageversuch angesichts der geringen Forderungshöhe schon aus wirtschaftlichen gesichtspunkten für das Call by Call Unternehmen absurd

Daran kann die zum Forderungseinzug beauftragte Inkassobude auch nichts ändern

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 17.12.2014 20:58

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen