Inkassoforderung H&M Inforscore & nun Rainer Haas

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
tcollen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkassoforderung H&M Inforscore & nun Rainer Haas


Liebe Experten!
Habe folgendes Problem:

Hatte vergessen 14,45 Euro an H&M zu überweisen. Anschließend bekam ich Post von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH.

Folgendes stand drin:
„… nachfolgend erhalten Sie eine Forderungsauflistung, da uns Ihre Gläubigerin mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt hat:

1. Hauptforderung aus Warenlieferung: 14,45 €
2. Verzugszinsen: 0,08 €
3. Inkassokosten: 44,98 €


Ich überwies die Hauptforderung an den Gläubiger, sprich H&M.


Kurze Zeit darauf wieder ein Schreiben von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH. :

„…die an unsere Auftraggeberin geleistete Zahlung in Höhe von 14,95€ haben wir Ihrem Forderungskonto gutgeschrieben. Demzufolge steht noch eine Restforderung in Höhe von 44,58€ zur Zahlung offen….

Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der gelten gemachten Ansprüche weiterzureichen"


Danach schrieb ich folgendes an Infoscore:

„"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per Telefon .."


Nun kam das dritte Schreiben von Infoscore (Juni):
„…nachfolgend erhalten Sie eine Forderungsauflistung, da uns Ihre Gläubigerin mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt hat:

1. Hauptforderung aus Warenlieferung: 14,45€
2. Verzugszinsen: 0.17€
3: Inkassokosten: 30,03€

Soviel von Infoscore. Jetzt hat sich Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen gemeldet. Das erste von zwei Schreiben:

„An die Firma infoscore…. abgetretene Forderung der Firma H&M…
…. wir zeigen an, die Firma infoscore Finance GmbH anwaltlich zu vertreten. Unsere Beauftragung erfolgte, nachdem Sie trotz der in dieser Sache erfolgten Mahnungen die Forderung unserer Mandantin nicht ausgeglichen haben. Wir fordern Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag bis … zu überweisen. Gesamtbetrag 82,51€.

Rechtsanwaltgebühren: 54€, Gerichtskosten 32€ = 86€"


Das bis Dato letzte Schreiben von Haas & Kollegen:

„leider haben Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert.
Wir fordern Sie daher nochmals auf, die Gesamtforderung in Höhe von 82,54€ auszugleichen.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir das Verfahren gegen Sie fortsetzen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre…."


Bitte um Rat. Bezahlen oder nicht?

Danke im Voraus

Tim


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hauptforderung + Zinsen gezahlt, Inkassokosten offen.
Also nicht zahlen.

Es werden jedoch weitere Nervbriefe kommen, die Schande und Horror ankündigen ... einfahc hart bleiben.


Sollte ein Mahnbescheid kommen, unbedingt widersprechen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

eMail: "Werte Anwaltskanzlei. Es gibt hier weder eine offene Hauptforderung noch offene Zinsforderungen. Ich werde mir vorbehalten, die verbotene Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassogebühren den geeigneten Stellen (Aufsichtsgericht, Anwaltskammer, Bundesinisterium für Justiz) anzuzeigen. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tcollen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke vielmals für die Antworten und Ratschläge!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der RA kann ja nur noch die vorgerichtlichrn Inkassogebühren einfordern ;)



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tcollen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Was noch zu erwähnen ist: Das Inkassobüro hat im ersten Schreiben folgendes aufgelistet:

Hauptforderung aus Warenlieferung: 14,45 €
Verzugszinsen: 0,08 €
Inkassokosten: 44,98 €"
Das wäre eine Gesamtforderung von 59,51 EUR.

Im zweiten Schreiben schreibt das Inkassobüro :
"…die an unsere Auftraggeberin geleistete Zahlung in Höhe von 14,95€ haben wir Ihrem Forderungskonto gutgeschrieben. Demzufolge steht noch eine Restforderung in Höhe von 44,58€ zur Zahlung offen…."

(!) Aber nun folgendes im dritten Schreiben:

Hauptforderung aus Warenlieferung: 14,45 €
Verzugszinsen: 0,17 €
Inkassokosten: 30,03 €"
Gesamtforderung: 44,65

Wieso änderten sich die Inkassokosten und wieso wurde die Hauptforderung wieder aufgelistet?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist der übliche, üble Hütchenspielertrick. Passt man nicht auf, wird plötzlich behauptet, die Schulden seien immer noch offen. Dem ist aber nicht so. Man hat einfach behauptet, die eindeutig auf die Hauptforderung überwiesene Schuld sei eine Anzahlung auf die Inkassogebühr. Völlig jedem Sinn zum Trotz. Ziel ist es: Panik zu schüren "Ohh Gott, ich habe weiterhin Schulden, ich muss bezahlen."

Theoretisch kann man das machen. Praktisch funktioniert es nicht wirklich, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, was er da überweist und wofür. Eine Summe, die der Hauptforderung entspricht, an den Gläubiger überwiesen, dabei handelt es sich nun mal um die Hauptforderung und nicht um irgendwelche Anzahlungen auf Inkassogebühren.

Die Inkassos wissen das. Aber das gehört zum Spiel. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass nun ein Anwalt hinzugezogen wurde. Denn damit ist das Inkasso, was die Gebühren angeht, bereits in einem Bereich vorgedrungen, wo das vor Gericht nicht mehr durchsetzbar ist. Es geht jetzt nur noch drum, einzuschüchtern und dem Schuldner zu zwingen, doch noch zu zahlen. Dazu klingt halt manches deutlich besser, dass plötzlich ein Anwalt eingeschaltet ist und dass die Gebühren vermeintlich explodieren.

Ein lustiges Spiel, wenn man es einmal durchschaut hat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tcollen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für alle Beiträge.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wieso änderten sich die Inkassokosten und wieso wurde die Hauptforderung wieder aufgelistet?



Arbeiten bekanntermasen keine Volljuristen ;)
Geh davon aus das es ein überforderter Inkasso MA war -

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

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