Inkassofirma private Anschriftenermittlung

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Handiwa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassofirma private Anschriftenermittlung

Hallo Forumsgemeinde,

heute fand ich einen Brief im Kasten von einem großen Inkasso-Untenehmen. Nicht an mich sondern an die "Hausverwaltung der Straße xxx" allgemein.

Im Umschlag befand sich die Anfrage an die Hausverwaltung, wohin Herr xyz (ein Angehöriger von mir) wohl verzogen sei, mit der Bitte um entsprechende Auskunft Kreuzchen auf dem Formular.

Freiumschlag für die Rückantwort war beigefügt.

Ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen in dieser Form zulässig?

Vielen Dank im Voraus für Antworten
MfG
Handiwa

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Das IB kann versuchen so Kosten zu sparen, aber es ist niemand verpflichtet ein solches Schreiben zu beantworten

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schick doch einfach den leeren Freiumschlag zurück:)

lg

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#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

... oder informieren Sie Ihren Angehörigen darüber, dass er/sie offenbar unbekannt verzogen ist, unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten ... :)

Das würde Ihrem Angehörigen evtl. eine ganze Menge Geld sparen.
Denn die Kosten für die Adressermittlung sind Kosten, die dem Schuldner sehr wohl in Rechnung gestellt werden dürfen! Der Vorschlag von Frau thehellion ist mal wieder überhaupt nicht hilreich und auch nicht wirklich sinnvoll ...

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Der Vorschlag von Frau thehellion ist mal wieder überhaupt nicht hilreich und auch nicht wirklich sinnvoll ...


Jetzt hast Du mich aber wieder hart getroffen :sad:

lg


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