Inkassobüro - offene Rechnung aus 2012

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
SuzyFragen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobüro - offene Rechnung aus 2012

Ihr Lieben - Guten Abend.

Wir hatten in der Schweiz eine Kreditkarte besessen. Scheinbar sind in 2012 noch Beträge offen geblieben - ich bin mitte 2012 wieder nach Deutschland gezogen. Ich habe dazu bis Ende letzten Jahres nichts gehört. Ablauf der Frist wäre ja 31.122015 gewesen (3 Jahre).

Im Dezember 2015 - wow schon ein Jahr - habe ich einen Brief erhalten von einem Inkassobüro. Sie haben mich mit der Summe konfrontiert und ich habe Einspruch erhoben. Dann haben Sie mir Unterlagen gezeigt und es kam mir dann doch plausibel vor. Ich habe nichts schriftlich bestätigt - NUR habe ich im Februar, nachdem ich die - damals plausiblen Unterlagen erhalten habe eine Teilzahlung getätigt, um mir Zeit zu verschaffen. Dann habe ich erneut lange nichts gehört und nun kam ein weiterer Brief mit dem Hinweis, das auch ein Außendienstmitarbeiter vorbeikommen könnte.

Meine Frage - hebt sich eine Frist (3 Jahre) auf, wenn man eine Zahlung tätigt OHNE etwas schriftlich zu vereinbaren?

LG und schönen Abend.
Melanie




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von SuzyFragen):
Ablauf der Frist wäre ja 31.122015 gewesen (3 Jahre).


Schweizer Recht. Gut möglich, dass das hier eine Darlehensforderung ist und 10 Jahre gelten.

Zitat (von SuzyFragen):
Meine Frage - hebt sich eine Frist (3 Jahre) auf, wenn man eine Zahlung tätigt OHNE etwas schriftlich zu vereinbaren?


Sehr wahrscheinlich schon. Wäre auch in Deutschland so.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von SuzyFragen):
Wir hatten in der Schweiz eine Kreditkarte besessen. Scheinbar sind in 2012 noch Beträge offen geblieben - ich bin mitte 2012 wieder nach Deutschland gezogen.



Warum sollte hier deutsches Recht gelten?


Zitat (von SuzyFragen):
Meine Frage - hebt sich eine Frist (3 Jahre) auf, wenn man eine Zahlung tätigt OHNE etwas schriftlich zu vereinbaren?



Nach deutschem Recht beginnt die Verjährungfrist von Neuem.



https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nach deutschem Recht beginnt die Verjährungfrist von Neuem.

Und damit ist jeder Versuch, sich über deutsche Recht zu wehren, bereits vom Tisch.

Und da in der Schweiz die ordentliche Frist 10 Jahre beträgt, tja. Hilft das auch nicht weiter.

Man wird hier wohl zahlen müssen. Würde in der Schweiz geklagt, kann der Titel in Deutschland anerkannt und hier vollstreckt werden.

Zitat:
das auch ein Außendienstmitarbeiter vorbeikommen könnte.

Das allerdings muss man weder bezahlen noch sich gefallen lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
SuzyFragen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von SuzyFragen):
Wir hatten in der Schweiz eine Kreditkarte besessen. Scheinbar sind in 2012 noch Beträge offen geblieben - ich bin mitte 2012 wieder nach Deutschland gezogen.



Warum sollte hier deutsches Recht gelten?


Zitat (von SuzyFragen):
Meine Frage - hebt sich eine Frist (3 Jahre) auf, wenn man eine Zahlung tätigt OHNE etwas schriftlich zu vereinbaren?



Nach deutschem Recht beginnt die Verjährungfrist von Neuem.



https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html




gruß charly


Hallo Charly -
danke dir für die Antwort. Gilt das auch wenn eine Zahlung nach der Verjährungsfrist getätigt wurde. Ich finde dazu irgendwie nichts. Schriftlich wurde hier nie etwas vereinbart.

LG
Melanie

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Ja.



§ 212 BGB



(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn


1.der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder

2.eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)
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