Inkassobüro droht mit Schufaeintrag

26. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)
Inkassobüro droht mit Schufaeintrag

hallo!

ich habe (säugling sei dank) versäumt eine rechnung in höhe von 23,90 € zu begleichen. nach der 2. mahnung vom verkäufer hab ich es dann doch noch hinbekommen. 1 tag nach der überweisung kam ein brief vom inkassobüro, ich solle die 23,90 € zzgl. 45,- € gebühren (inkassogebühren und auslagen) an die zahlen. das datum des briefes war schon 5 tage alt!!! habe natürlich auf das schreiben nicht reagiert, da sich die zahlung ja sozusagen überschnitten hatte.

heute bekomme ich wieder einen brief vom inkasso (datum 4 tage alt) und werde aufgefordert bis übermorgen die gebühren zu begleichen, ansonsten melden sie es der schufa.

wie soll ich mich verhalten??? muss ich zahlen? finde die 45,- € auch ziemlich viel.

vielen dank und viele grüße
tanja

Post vom Inkassobüro?

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
heute bekomme ich wieder einen brief vom inkasso (datum 4 tage alt) und werde aufgefordert bis übermorgen die gebühren zu begleichen, ansonsten melden sie es der schufa.
wie soll ich mich verhalten??? muss ich zahlen? finde die 45,- € auch ziemlich viel.

Die internen Mahngebühren des Gläubigers hast Du mitüberwiesen ?
Ich würde - wäre ich an Deiner Stelle - gegenüber der Inkassofirma der Forderung vollumfänglich widersprechen und den Rechtsweg anheim stellen

Etwa so :
.....Ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie darüber in Kenntnis das keine offene Forderung seitens Ihres Auftraggebers gegen mich gibt. Mit der Speicherung und Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.....

Ein Eintrag bei einer widersprochenen Forderung kann für die Inkassofirma teuer werden :
http://www.elo-forum.org/schulden/34658-prozesserfolg-inkassofirma-eintrag-datenbestand-schufa-widerrufen.html
Allerdings kann es natürlich sein das Du bei dem entsprechenden in Zukunft Gläubiger nur noch gegen Vorlasse bestellen kannst







-- Editiert am 26.06.2009 22:17

-- Editiert am 26.06.2009 22:20

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#3
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

hallo!

ich hatte folgendes schreiben an das inkassobüro geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise die oben genannte Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück. Ihnen ist bekannt, dass keine offene Forderung seitens Ihres Auftraggebers gegen mich vorliegt.

Mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden und werde bei Mißachtung rechtliche Schritte einleiten.


jetzt habe ich wieder einen brief bekommen in dem eine kopie einer allgemeinen vollmacht der firma von 2007 beigelegt ist und da steht:

gem. § 286 I 1 BGB haben sie auch den Verzugsschaden zu tragen. insofern verweise ich auf die fristen und beiträge unserer mahnschreiben.

und nu? doch zahlen? die gebühren sind doch viel zu hoch im vergleich zur forderung, oder?

viele grüße
tanja

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde nicht zahlen
Kaum ein Inkassounternehmen gibt übrigens umgehend auf

Die Vollmacht muß sich expl auf Dich (also die vermeintliche schuldnerin) beziehen und muß orginalunterschrieben sein.

lg

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#5
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

original unterschrieben scheint es zu sein, aber eben allgemein gültig und nicht auf mich bezogen.

die firma .... bevollmächtigt hiermit die mediafinanz gmbh & co. kg aus osnabrück, die ihr übergebenen forderungen im inkassoverfahren einzuziehen.

die mediafinanz gmbh & co. kg wird bevollmächtigt, geldbeträge mit schuldbefreiender wirkung engegen zu nehmen.


habe halt angst, dass ich wirklich einen schufaeintrag bekomme, obwohl die zahlung ja zwischenzeitlich beglichen wurde bzw. parallel zum allerersten schreiben.

reagiere ich denn nun gar nicht mehr oder was soll ich tun?

unwissende grüße
tanja

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was für eine Art Forderung war es eigentlich ?

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Vom Wortlaut her scheint es sich hier um eine Generalvollmacht zu handeln, diese ist laut Gesetzgeber nicht ausreichend.

Ich würde der Forderung mangels Orginalvollmacht erneut widersprechen.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Ukrunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)

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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das ist alles Quatsch und verzögert die Klärung doch nur.
Sie können davon ausgehen, dass die Bevollmächtigung der Mediainkasso von keinem Gericht der Welt angezweifelt werden wird. Und die Anforderung der Vollmacht im Original erhöhht allenfalls die entstehenden Kosten.

Ich unterstelle mal, dass diese Aussage von Ihnen richtig ist:

quote:
ich habe (säugling sei dank) versäumt eine rechnung in höhe von 23,90 € zu begleichen. nach der 2. mahnung vom verkäufer hab ich es dann doch noch hinbekommen.

Wenn das fristgerecht passiert wäre, dann wäre die zweite Aussage falsch
quote:
1 tag nach der überweisung kam ein brief vom inkassobüro

Das IKU wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst nach Ablauf der Frist in der 2.Mahnung beauftragt und diese war ja gem eigener Aussage bereits 5 Tage alt.
Und bitte schieben Sie den Zwerg nicht als Entschuldigung für eigenes Versagen vor ... :)

Jetzt aber zur Lösung:
Sie haben, und das haben auch Gerichte häufig so beurteilt, den Verzugsschaden zu tragen. Ich weiss, dass ich damit (wieder) eine endlose Diskussion mit Frau thehellion lostrete, auf die ich nicht eingehen werde. :)
Die meisten IKU setzen ihre (berechtigten) Forderungen gerichtlich aber nicht durch, da das Prozessrisiko bei vergleichsweiser Entscheidung im Allgemeinen die zu ersetzenden Kosten überwiegt (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Verfahrenskosten, etc.).
Sie könnten sich also zurück lehnen und abwarten, frei nach dem Motto: Nach 6 bis sieben Briefen werden die schon aufgeben.
Die Schufa speichert selbst keine Vorgänge, unter einem Wert von 100,- Euro und keine bereits erledigten Forderungen. Insofer wird die Schufa, selbst wenn dort etwas gespeichert würde, einer Aufforderung zur Löschung nachkommen.
Andere Auskunfteien, die evtl. auch bedient werden sind aber nicht an das verfahren der Schufa gebunden (siehe auch neues BDSG).
Es gibt allerdings auch eine preiswerte Möglichkeit, das zu verhindern: durch Zahlung des Verzugsschadens ...

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#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hi,
entschuldige bitte wenn ich dir da widerspreche.
Generell gebe ich dir Recht wegen des Verzugsschadens, aber sollte es sich hierbei wirklich um eine Generalvollmacht handeln, dann ist hier keine rechtswirksame Beauftragung zustande gekommen, ergo kein Verzugsschaden enstanden.

Ich finde schon, dass dies Beachtung findet.

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#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich denke nicht, dass die Inkasso Büros die "Originalvollmacht", die sie zweifellos haben, versenden werden!? :)
Diese Forderung führt dazu, dass eine neuerliche Vollmacht durch den Gläubiger unterschrieben werden wird, die dann versandt wird. Unnötiger Aufwand, der sich in Bearbeitungsgebühren niederschlagen wird.
Und natürlich ist Verzug bereits eingetreten, wenn der Betroffene das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel hat verstreichen lassen und in den AGB die Folgen des Verzugs erklärt wurden!? :)

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#12
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ja,
nur wenn die Hauptforderung bezahlt wurde und eine Vollmacht dann ausgefüllt würde, dann wäre diese angreifbar, wegen dem erheblich späteren Datums.

Und zurückdatieren, wäre eine Urkundenfälschung, uns ob man so weit geht wage ich zu bezweifeln.

Und auch, dass die Anforderung die Angelegenheit verteuert, dass ist so nicht ganz richtig, denn es wird ja nach RVG berechnet, dass ist dann in der Pauschale mit drin.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die meisten IKU setzen ihre (berechtigten) Forderungen gerichtlich aber nicht durch, da das Prozessrisiko bei vergleichsweiser Entscheidung im Allgemeinen die zu ersetzenden Kosten überwiegt (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Verfahrenskosten, etc.).
Sie könnten sich also zurück lehnen und abwarten, frei nach dem Motto: Nach 6 bis sieben Briefen werden die schon aufgeben.


Deine Argumentation ist gar nicht mal so schlecht - die nicht vorhandene Klagefreude bezüglich nicht beglichner Inkassogebühren funzt aber nur wenn es sich hierbei um vom GL extern beauftragte Inkassobüros handelt was meistens der Fall ist
Manche Stromversorger z.b haben eine eigne Inkassoabteilung und diese Gebühren werden auch vor Gericht durchgesetzt

Apropo fehlerhafte Vollmacht
Mein Rekord liegt bei 3 Vollmachten bei Intrium Justitia Inkasso
3 Mal wg Formfehler zurückgewiesen - 3 Mal wurde vom IB nachgebessert
Zwischenzeitlich hatte ich die unstrittige HF (schlappe 14 €) an den Ursprungsgl überwiesen. Nach 2 weiteren Briefen ( wir wollen die Gebühren ) war der Spuk zu ende. Da half auch kein Schreiben des RAs Axmann
Meine Auskunft ist übrigens trotzdem gut

lg






-- Editiert am 06.07.2009 22:16

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Endlich mal ein ein nicht sinnentleerter Beitrag!
Dem Herrn (und Fritz Feufel) sei Dank! :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Endlich mal ein ein nicht sinnentleerter Beitrag!
Dem Herrn (und Fritz Feufel) sei Dank!

Der Fritz hat bei AliBaba abgeschrieben
Ich habs genau gesehen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

hallo!

heute ein weiteres schreiben mit einer original unterschriebenen vollmacht (gleicher text wie die letzte, werde nicht namentlich erwähnt - datiert vom 08.07.2009).

im anschreiben dazu steht:

gem. § 286 I 1 bgb haben sie auch den verzugsschaden zu tragen. zur vermeidung von weiteren kosten und einer gerichtlichen auseinandersetzung verweise ich auf die fristen und beträge unserer mahnschreiben.

soll/muss ich nun zahlen oder nicht?

viele grüße
tanja

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

anephan,

Sie schrieben folgenden Text:
Die Schufa speichert selbst keine Vorgänge, unter einem Wert von 100,- Euro und keine bereits erledigten Forderungen. Insofer wird die Schufa, selbst wenn dort etwas gespeichert würde, einer Aufforderung zur Löschung nachkommen.
Andere Auskunfteien, die evtl. auch bedient werden sind aber nicht an das verfahren der Schufa gebunden (siehe auch neues BDSG).

Wie kommen sie darauf, dass die Schufa unter 100€ nicht speichert. Das ist Blödsinn!!!!

Ansonsten zum TE: Du kannst zahlen oder es sein lassen. Das ist deine Entscheidung. Wie anephan schon schrieb, die Zahlung war zu spät und damit pasta. Ich glaube zwar auch nicht, dass die auf Inkassokosten klagen, aber wissen kann man nie.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
die Zahlung war zu spät und damit pasta .

Wenn die wirklich klagen sollten spendier ich ne Portion bei meinem Lieblingsitaliener

lg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

hallo!

heute kam dann noch folgendes:

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 45,00 Euro ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens xxx auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.


schreibe ich nun zurück, dass ich weiterhin der generalvollmacht widerspreche oder muss ich zahlen?

ist die forderung denn überhaupt rechtsgültig? es liegt ja keine namentliche vollmacht vor, die 2. generalvollmacht war mit datum von letzter woche.

vielen dank und viele grüße
tanja

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Solche Briefe hat mein Ex AG auch verschicken lassen
Ich würde natürlich nicht anrufen und erst wieder reagieren falls es zu einem gerichtlichen MB kommen sollte

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

hallo!

der gerichtliche mahnbescheid wurde heute schriftlich angedroht.

viele grüße
tanja

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
taho-taho
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

hallo!

sie geben nicht auf, es geht in die nächste runde.
habe heute ein schreiben vom anwalt bekommen mit einer letzten aussergerichtlichen zahlungsaufforderung.

somit soll ich nun 84,00 € bezahlen und nicht mehr 45,- € (die eh nicht richtig waren, weil da noch die 5,- € mahngebühren aufgeführt sind, die direkt an den gläubiger überwiesen wurden).

soll ich auch da widerspruch einlegen oder einfach abwarten ob ein gerichtlicher mahnbescheid kommt und dem dann widersprechen?

vielen dank und viele grüße
die unwissende unsichere tanja

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
michelle2011
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Gerichtliche Mahnbescheide werden immer angedroht...Fritz Teufel, Ali Baba , der Gottliche,der 40.Räuber werden auch immer angedroht...

Und was passiert in diesem FALL?

Gar nix..da kommt der liebe Admin ,und macht alles wieder schön...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
.Fritz Teufel, Ali Baba , der Gottliche,der 40.Räuber ,Reike ,lawlord ,zappelphillip -pawel - bodicca werden auch immer angedroht...

Zweifelt die michelle2011 ernsthaft an der Existens dieser engelsgleichen Wesen ?
@AliBaba reloaded ?

lg



-- Editiert am 30.07.2009 00:13

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