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Inkasso von Forderungen u.a. der Silwa Filmvertrieb AG durch die Debcon GmbH

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
1.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 704 Aufrufe
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Debcon, Silwa, Inkasso, Abmahnung

Haben Sie Post von der Debcon GmbH erhalten? Keinesfalls das Schreiben einfach ignorieren.

Das Inkassounternehmens „Debcon GmbH“ versendet derzeit Forderungsschreiben u.a. für die Silwa Filmvertrieb AG, die zuvor ihre behaupteten Ansprüche aus Urheberrecht durch die Kanzlei Urmann und Collegen mittels Abmahnung geltend gemacht hat.

Da die Debcon GmbH die Forderungen weiterhin für die ursprünglichen Rechteinhaber geltend macht, scheint Debcon nicht an der Auktion der Kanzlei Urmann und Collegen teilgenommen zu haben.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

In den mir vorliegenden Schreiben werden jeweils Forderungen in Höhe von € 1.286,80 in den Raum gestellt.

Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben gilt es zunächst und nicht unüberlegt zu handeln.

Ohne rechtskräftigen Titel („Urteil“) hat auch die Debcon GmbH keine rechtliche Handhabe einen Gerichtsvollzieher zu Ihnen zu schicken oder Lohn- bzw. Kontopfändungen durchzuführen.

Auch ein Schufa-Eintrag ist bei einer bestrittenen Forderung unzulässig.

Wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollten Sie der Forderung auch gegenüber der Debcon GmbH schriftlich (Telefax und E-Mail und Einschreiben) widersprechen

Sie könnten zudem nach dem Bundesdatenschutzgesetz eine Auskunft über alle Daten, die über Ihre Person gespeichert sind, verlangen.

Verlangen Sie zudem die Vorlage einer Vollmachtserklärung der Gläubigerin nach § 174 BGB bzw. ggf.  der Abtretungsurkunde.

Wenn Ihnen die Forderung unklar ist, verlangen Sie auch, dass das Inkassounternehmen Ihnen darlegt, weshalb der Betrag gefordert wird und warum in der genannten Höhe.

Sofern Sie unsicher sind, wie Sie formal am besten reagieren oder Fragen zur Rechtslage haben, sollten Sie in der gesetzten Frist einen Fachanwalt für gewerbliche Schutzrechte, einen sog. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz damit beauftragen, Ihre Interessen zu vertreten und – soweit sinnvoll – einen Vergleich anzustreben.

Bundesweite Mandatsbearbeitung auch ohne persönlichen Gesprächstermin:

Telefon 0641 / 68 68 1160
Telefax 0641 / 68681161
E-Mail: jaeschke@ipjaeschke.de
Web: www.ipjaeschke.de

Sie erreichen uns von 09:00 - 21:00 Uhr per Telefon, E-Mail oder Telefax oder persönlich nach Terminvereinbarung.
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