Inkasso verlangt das 3-Fache der Schuld und droht mit Gericht(!?)

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
annodazumal2000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso verlangt das 3-Fache der Schuld und droht mit Gericht(!?)

Hallo liebes Forum,

vorab, ich hätte ehrlichgesagt meine Geldschulden eher zahlen sollen, jedoch ist vieles wegen meiner gesundheitlichen Lage etwas drunter und drüber und das ganze auch dementsprechend finanziel in den letzten Monaten.

Der einfachheit halber will ich das Wichtigste zuerst schreiben und die tieferen details im untersten Abschnitt auflisten, so das Ihr nicht einen ganzen Aufsatz lesen müsst ;-)

Also ich hatte einen offenen betrag in Höhen von 36,** Euro(inkl. Mahnungen) für meine Patientenakte und wollte dagegen eigentlich Einspruch einlegen weil ich dachte dass sie unvollständig waren und noch sind(?).

Ich schrieb Ihnen dass ich Zahlen würde wenn die Akten komplett wären. Bei deren (glaub)3. Nachbesserung/Nachsendung habe ich es aufgegeben und erst monate später gemerkt das die vorletzte ok sein könnte(hab schlicht übersehen wonach ich u.a. in der Akte gesucht habe...war auch klein und mit handgeschrieben), jedoch haben die mir bei der letzten einfach die selbe nur in CD-form gesendet inkl. Kosten(!)

Habs halt scheifen lassen und in der 2ten Mahnung überlesen, dass die Schulden an ein Inkasso übergeben werden. So, nun kam ein schreiben vom Inkasso Unternehmen das kurzfristig 121,** Euro bis zum 27.02.17. verlangt und wenn ich das nicht mache, Sie Ihrem Mandantenanraten gerichtliche Schritte einzuleiten.



Die Kosten setzen sich so zusammen:
Hauptforderung 36,22
Auslagen des Gläubigers 20,00
1,0 Geschäftsgebühr gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V m. Nr. 2300 VV RVG 45,00
Post und Telekommunikationspauschale 9,00
19% Umsatzsteuer gem. Nr.7002 VV RVG aus "54,00"(?) Euro 10,26
Gesamtforderung per 13.02.17 121,16

Laut inkassogebuehren-rechner.de sollten meine kosten auf ca. 80 Euro kommen. Hab aber keine Ahnung wie seriös die Seite ist, zumal die Seite nichts auflistet und nur den Endbetrag anzeigt.

Also für einen "Inkasso-Neuling" scheinen mir die Kosten naturgemäß ziemlich übertrieben. Ich hab mich ein bisschen informiert aber meine Komzentration gibt nicht so viel her.

Ich würd mich sehr freuen wenn Ihr mir Tipps geben könntet und sagen könntet wie ich Zeit gewinnen könnte bzw. eine Aufschub erreichen um eventuell eine Gerichtshilfe in anspruch zu nehmen weil ich Arbeitslos bin. Die Gerichsthilfe würde dann jedoch ein paar Wochen brauchen.

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Das Schreiben

Die Firma xxx hat uns mit dem Einzug der gegen Sie bestehenden Forderung aus

Kosten gem. xxx in Höhe von 22,xx Euro
Kosten gem. xxx in Höhe von 13,xx Euro

beauftragt, Vollmacht kann bei bedarf nachgereicht werden.

Wir fordern Sie auf die nachstehend Gesamtforderung bis spätestenz zum 27.02.2017 an uns zu zahlen.


(Kostenauflistung, siehe oben)

Aufgrund bestehender fiduziarischer Einzugermächtigung haben Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an uns zu Erfolgen!

Nach eingehender Überpürufüng stellen wir fest, dass Sie sich in Verzug befindenEinwendungen gegen die Forderungen nicht Festgestellt werden können.
Falls jedoch innerhalb der genannten Frist von Ihnen weder Eine Zahlung noch eine Sonstige Mitteweilung erfolgt, sehen wir uns veranlasst weitere Maßnahmen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Denken Sie daran, dass gerichtliche Schritte weitere Kosten....

Das Sie sich im Verzug befinden, sind Sie auch zur Zahlung der Zinsen und Kosten verplichtet(§§286,288 BGB ) Wir weise Sie darauf hin, dass falls Zahlungen nicht innerhalb der Umseitigen Frist (Zahlung bei Uns) erfolgt, wir unseren mandanten anraten die forderungen ohne weitere Anmahnungen gerichtlich geltend zu machen.

Hiermit informieren wir sie gem. §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz,das wir Ihre Daten über Sie gespeichert haben...

Gemäß §11a RDG informieren wir Sie das die von der Forderung enstandene umsatmehrwertsteuer von unserem Mandanten nicht als Vorsteuer geltend gemchat werden kann

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Sollte ich lieber einige Details aus Datenschutzgründen herauslöschen, was meint Ihr ?

Sorry falls ich ein paar Rechtschreibfehler habe. Werde den Beitrag nacheditieren.

MfG

-- Editier von annodazumal2000 am 23.02.2017 14:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Du kannst die Mahnung zurückweisen, wegen Nicht-Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original (§ 174 BGB ). Das Spiel kannst Du solange spielen, bis Du eine Urkunde mit Original-Unterschrift bekommst. Allerdings geht das nur, wenn Du hier unverzüglich handelst. Abwarten ist schädlich.

Ansonsten kannst Du auch schuldbefreiend an den Gläubiger direkt zahlen. Zahlungen sollten auch immer nur zweckgebunden erfolgen. Zumindest die HF* sollte umgehend (an den Gläubiger) überwiesen werden.

*) Solange es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt, die Gebühren gem. Gebührensatzung erhebt: Aus dieser HF müssten die Mahnkosten rausgerechnet werden.

Wenn irgendwann die Urkunde vorliegt:

Für die in der HF enthaltenen Mahnkosten und für die Auslagen die entsprechenden Belegkopien zur Prüfung verlangen (es wird keine Belege geben). Außerdem eine genaue Darlegung verlangen, wie man in diesem Fall auf eine 1,0 Gebühr kommt (Masseninkasso verursacht nur einfachsten Aufwand und erfordert auch keine komplizierten Bearbeitungen).

Rechnerisch ergibt sich:

HF: 36,22 € (minus Mahngebühren)
Auslagen: 0,00 €
0,5 Geschäftsgebühr: 22,50 €
Pauschale: 4,50 €
19% Umsatzsteuer: 5,13 €
Gesamtforderung per 13.02.17: 68,35 €

Rechenweg:
Gegenstandswert bis 500.- € -> 1 Gebühr = 45.- €
Geschäftsgebühr -> 45.- € * 0,5 = 22,50 €
Pauschale -> 22,50 € * 20 % = 4,50 €
Vergütung (netto) -> 22,50 € + 4,50 € = 27.- €
Umsatzsteuer -> 27.- € * 19 % = 5,13 €
Vergütung (brutto) -> 27,- € + 5,13 € = 32,13 €

Da es sich hier um Patientenunterlagen geht kann man sich allerdings auch fragen, ob die Speicherung beim Inkassounternehmen überhaupt zulässig ist bzw. ob hier nicht bereits eine Datenschutzverletzung durch die Weitergabe besonders schützenswerter Daten an das Inkassounternehmen durch den Gläubiger vorliegt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

++++++++++++

-- Editiert von Xipolis am 23.02.2017 20:54

-- Editiert von Xipolis am 23.02.2017 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

++++++++++++

-- Editiert von Xipolis am 23.02.2017 20:54

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