Inkasso?? und Ratenzahlung und Hartz 4 - EILIG

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
kwbl
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Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)
Inkasso?? und Ratenzahlung und Hartz 4 - EILIG

Hallo,
folgender fiktiver Fall:

Kunde kann den Vertrag vom DSL/TV-Anbieter nicht mehr leisten und wird auf seine Bitte hin vorzeitig gekündigt. Die bis dahin aufgelaufenen Schulden, sagen wir mal 200 Euro, kann er nicht auf einmal bezahlen, da er mit weniger als Hartz 4 lebt. Er teilt das der Firma schriftlich und mit Nachweisen mit und bittet um Ratenzahlung, was abgelehnt wird. Kunde überweist dennoch 50 Euro Rate und wird die nächste Rate im nächsten Monat bezahlen.

Nach zwei Mahnungen des DSL/TV-Anbieters kommen nacheinander zwei Schreiben von einem Forderungsmanagement. Sie schreibt, dass sie beauftragt wäre, eine Zahlungsforderung der Firma XY geltend zu machen. Sie nennen die Gläubigerfirma auch "Mandant". Der Kunde schreibt die Firma an und teilt mit, dass er nicht zahlungsfähig ist aber versuchen wird, die Gesamtsumme des Gläubigers (DSL/TV-Anbieter) aufzutreiben und bittet um Zeit.

Die Forderungssummen, einmal für TV und einmal für DSL sind jeweils fast doppelt so hoch, da Zinsen und "Verzugsschaden aus unserer erforderlich gewordenen Beauftragung ... gem. §280 BGB ... RVG" hinzu gekommen sind.

Der Kunde weiß nicht mal, ob die 50 Euro bereits aus der Forderung rausgenommen wurde oder nicht. Eine Vollmachtskopie wird dem Kunden nicht vorgelegt. Der Kunde wird versucht, durch das Forderungsmanagement telefonisch zu kontaktieren und man möchte eine Ratenzahlung vereinbaren. Es kommt zu keiner Ratenzahlungsvereinbarung.

Er hat jemanden gefunden, der die Ursprungsforderung übernimmt und in Raten wieder haben möchte.

Wie soll der Kunde vorgehen? Muss er die zusätzlichen Kosten tragen?

Da:

- DSL/TV Anbieter wusste, dass der Kunde nicht zahlungsfähig war

- Dennoch die Forderung absichtlich erhöht hat durch Inkassogebühren (rechtsmissbrauch)

- Wäre es ratsam, die Forderung des DSL/TV-Anbieters sofort zu bezahlen und danach die Forderung des "Forderungsmanagements" abzustreiten?
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Was ist euer Rat?
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24 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde zweckgebunden die Rest Hauptforderung an den Gläubiger überweisen (nicht ans Inkassobüro)

Zweckgebunden : "Nur Hauptforderung"

Zeitnah jetzt den Rest überweisen denn der GL ist nicht verpflichtet eine ratenzahlung zu aktzeptieren

Die Inkassogebühren würde ich mir ersparen
https://inkassokosten.wordpress.com/

Mental trotzdem auf weitere Inkassobriefe einstellen

Liste mal die gebühren auf



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.03.2015 08:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo, die Auflistung kommt sofort, danke.

Wie kann ich das im Verwendungszweck formulieren, die Sache mit der Hauptforderung und Verrechnung und Zweckgebundenheit? Reicht es, so wie du es hingeschrieben hast?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

So, es ging um zwei Verträge, einmal DSL und einmal TV. Deswegen gibt es zwei Fälle.

Eine Forderung liegt mir gerade vor, die andere ist noch beim Schuldner selbst:

106,20 Hauptforderung unserer Mandantin aus Vertrag
1,34 Zinsansprüche...
60,46 Verzugsschaden aus unserer erforderlich gewordenen Beauftragung gem. § 280 BGB iVm §13 RVG , Nr. 2300, 7002 VV RVG
Summe 168,00

Soweit ich mich erinnere, waren bei der anderen Forderung knapp 180 zu bezahlen, dazu kamen noch ca. 60 Euro Kosten.

Was ich nicht verstehe ist, dass das Forderungsmanagement nicht eindeutig als Inkassounternehmen da steht sondern wie eine Mahnabteilung der Internetfirma. Es wird von "Zahlungsforderung für unseren Mandanten" gesprochen. Auch im Briefkopf oder im Text steht nirgendwo das Wort Inkasso.

Ist Fa. Kohl in Verbindung mit dem Internet-/TV-Anbieter KD ein Begriff hier im Forum?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Habe jetzt für die Schuldnerin direkt an KD überwiesen mit dem Verwendungszweck:

"ZWECKKGEBUNDEN NUR HAUPTFORDERUNG KABEL DEUTSCHLAND":

Ist das so in Ordnung?

Sollte die Schuldnerin jetzt schon die Forderung von Kohl vollumfänglich und per Einschreiben zurück weisen oder sollte sie lieber ein Paar Tage warten, bis das überwiesene Geld auf dem Konto des Empfängers ist? Kohl gab ihr eine Zahlungsfrist bis zum 9.3.15 und teilte telefonisch mit, dass es die Sache nun doch vorzeitig an einen Anwalt übergeben wolle. Da sollte man dann eher doch nicht zögern mit der Zurückweisung, oder?

Danke noch Mal für die Hilfe.

-- Editiert kwbl am 04.03.2015 09:46

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>106,20 Hauptforderung unserer Mandantin aus Vertrag
1,34 Zinsansprüche...
60,46 Verzugsschaden aus unserer erforderlich gewordenen Beauftragung gem. § 280 BGB iVm §13 RVG , Nr. 2300, 7002 VV RVG
Summe 168,00 <hr size=1 noshade>


Gab es im Vorfeld Lastschriftrückläufer ?
In den 106,20 sind keinerlei Mahngebühren des DSL/TV Anbieter enthalten ?

quote:<hr size=1 noshade>Habe jetzt für die Schuldnerin direkt an KD überwiesen mit dem Verwendungszweck:
"ZWECKKGEBUNDEN NUR HAUPTFORDERUNG KABEL DEUTSCHLAND":
Ist das so in Ordnung? <hr size=1 noshade>


Ja ! Du bist aber etwas zu schnell :sweat:
Wir wollten doch erst mal checken ob bzw was an gebühren zu zahlen wäre

quote:<hr size=1 noshade>Ist Fa. Kohl in Verbindung mit dem Internet-/TV-Anbieter KD ein Begriff hier im Forum? <hr size=1 noshade>

Ist ein typisches Masseninkassobüro

quote:<hr size=1 noshade>Kohl gab ihr eine Zahlungsfrist bis zum 9.3.15 und teilte telefonisch mit, dass es die Sache nun doch vorzeitig an einen Anwalt übergeben wolle. Da sollte man dann eher doch nicht zögern mit der Zurückweisung, oder? <hr size=1 noshade>

Die gesetzte frist hat der Schuldner schriftlich und die Aussage mit dem Anwalt ist telefonisch vom Bosch Call Agent ?

quote:<hr size=1 noshade>Soweit ich mich erinnere, waren bei der anderen Forderung knapp 180 zu bezahlen, dazu kamen noch ca. 60 Euro Kosten.
<hr size=1 noshade>

Auch Bosch ?

Zitat:
Kunde überweist dennoch 50 Euro Rate und wird die nächste Rate im nächsten Monat bezahlen.

Er soll mal die letzten 2 Schreiben vergleichen ob da die 50 irgendwie eingeflossen sind




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.03.2015 18:31

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

2 Verträge, 2 Fälle. Internet/DSL Vertrag und TV-Vertrag.

KD hat vor der Weitergabe an Kohl 2 Mahnungen verschickt. In den beiden Gesamtsummen waren je 1,20 Euro Mahnpauschalen enthalten. Rücklastschriftgebühren waren ebenso in den Mahnungen enthalten.

Ich habe schnell gehandelt, weil ich befürchtet habe, dass die Sache zum Anwalt geht und die Inkassogebühren spätestens dann am Schuldner haften bleiben. Vielleicht habe ich falsch gedacht aber jetzt ist die Überweisung schon raus.

Die gesetzte Frist ist schriftlich, in einem zweiten Forderungsschreiben gesetzt. Kohl schreibt, dass sie ein weiteres Mal beauftragt worden sind und zu der Ursprungsforderung nun dies und jenes dazu gekommen ist und hat eine Gesamtsumme für beide Fälle aufgestellt.

Gesprochen hat Kohl mit mir (Mutter der Schuldnerin). KD hatte die alte Nummer von meiner Tochter. Das war die Vertragskarte von mir, die ich eine Zeit lang meiner Tochter zur Nutzung überlassen hatte und jetzt wieder zurück habe. Kohl hat also bisher noch keinen telefonischen Kontakt mit meiner Tochter gehabt. Allerdings bin ich bei KD bevollmächtigt, für meine Tochter Entscheidungen zu treffen. Ob Kohl dadurch nun meine Aussagen als Bevollmächtigte meiner Tochter und somit rechtswirksam einstuft, weiß ich nicht.

Ich habe heute mit KD telefoniert. Die 50 Euro waren in die Hauptforderung, die in den Mahnschreiben angefordert wurden, mit eingeflossen.

Soll ich denn nun Kohl's Ansprüche zurück weisen oder lieber warten, bis die Gutschrift auf dem Konto von KD erfolgt ist?
Soll ich direkt an Kohl für die beiden Forderungsschreiben 5 - 10 Euro überweisen?






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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Soll ich denn nun Kohl's Ansprüche zurück weisen oder lieber warten, bis die Gutschrift auf dem Konto von KD erfolgt ist?

Ich würde erst nach dem nächsten Schreiben - was hoffentlich von Kohl und nicht von einem RA ist - reagieren
Ich kann Dir übrigens nur das empfehlen was ICH machen würde

quote:
Die 50 Euro waren in die Hauptforderung, die in den Mahnschreiben angefordert wurden, mit eingeflossen.


Nachgerechnet ob das korrekt verrechnet wurde ?

quote:
Rücklastschriftgebühren waren ebenso in den Mahnungen enthalten.


Gib da bitte etwas mehr Infos
Die RLS gebühren sind wo aufgeführt und wie hoch ?
(evtl verlinkst Du mal die Schreiben hier - dann Name und Anschrift abdecken)




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.03.2015 21:01

-- Editiert thehellion am 04.03.2015 21:03

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

So jetzt hat es etwas gedauert aber ich hoffe, ich bin fertig :)

Vertrag 1:




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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Rest kommt noch.


Bevor ich hochlade:
Muss ich auch Daten von Kohl KG auf ihren Schreiben löschen/schwärzen, wenn ja, welche? Name, Anschrift, Fußzeile mit den Firmendaten, Foto am oberen Eck?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nur den namen der Tochter und die Anschrift der Tochter schwärzen bzw abdecken



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich hoffe, das klappt jetzt mit dem hochladen.

Vertrag 2:

2. Mahnung 138,14
http://fs2.directupload.net/images/150304/kz84bjld.jpg

KD Forderungsaufstellung zu 138,14
http://fs2.directupload.net/images/150304/py86stou.jpg



Inkasso 18.2.15 Anschreiben 168,-
http://fs2.directupload.net/images/150304/d76xoldd.jpg

Inkasso 18.2.15 Rückseite 168,-
http://fs2.direc.tupload.net/images/150304/88gc3t7k.jpg

Inkasso 18.2.15 Forderungsaufstellung
http://fs1.directupload.net/images/150304/o82nd7lw.jpg



Inkasso 27.2.15 Anschreiben 430,10
http://fs2.directupload.net/images/150304/ejrqu3zt.jpg

Inkasso 27.2.15 Rückseite 430,10
http://fs1.directupload.net/images/150304/opsv3trl.jpg

Inkasso 27.2.15 Forderungsaufstellung
http://fs1.directupload.net/images/150304/6api4l5r.jpg



Inkasso 2.3.15
http://fs1.directupload.net/images/150304/qrzdper9.jpg




-- Editiert kwbl am 04.03.2015 23:57

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

4,50€ Rücklastschriftpauschale liegen im Rahmen. Zwar fragwürdig, dass die es so oft probiert haben, aber naja.

Weitere Briefe gab es nicht?
Irgendwas stimmt da nicht. Was sind da alles für lustige Mini-Beträge in der Aufstellung? Also diese wiederholten 6,62€ beispielsweise?
Ich komme, wenn ich alles zuammenrechne nicht auf die Beträge, mit denen das Inkasso um sich wirft.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich glaube, man hat die einmalig bezahlten 50 € brockenweise mit eingerechnet, deswegen die komische Aufstellung.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ergibt aber trotzdem einen Sinn. Das sind keine Gutschriften, sondern stattdessen Forderungen, diese ganzen Bröckchen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo nochmal,

die Gesamtsumme für Internet/Telefon (KD-Nr. und 002) und TV-Vertrag (Kd-Nr. und 005) wurde ja wie geschrieben in einer Summe an Kabel D. überwiesen, dabei die Haupt-Kundennummer angegeben, also ohne die 002 oder 005 hinten.

Das Inkassounternehmen hat nochmal geschrieben, dass die Hauptforderung noch nicht vollständig ausgeglichen ist. Beim TV-Vertrag mit hinten 005 wäre noch die komplette Forderung offen.

KD hat laut eigener Aussage die Gesamtforderung ans Inkassobüro weiter geleitet und dieses hat es selbstverständlich mit ihren Kosten erst einmal verrechnet. Inzwischen hat das Inkassobüro auch geschrieben, dass die Restschuld bis Tag X ausgeglichen werden muss.

Wir hatten ins Feld "Verwendungszweck" geschrieben, dass das Geld nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung verwendet werden darf. Sollen wir uns beim Inkassounternehmen nun zurück melden und über die unerlaubte Verrechnung informieren oder wirklich gar nichts mehr machen? Ich weiß nämlich nicht, ob das Inkassounternehmen weiß, dass das durch KD an sie weiter geleitete Geld hätte nicht verrechnet werden dürfen.

Danke nochmal.

-- Editiert von kwbl am 23.03.2015 16:34

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

bezahlt ist bezahlt. Was der Geldempfänger mit dem Geld macht ist nicht dein Problem. Das kann ergern irgendwelchen Leuten geben die irgendwas damit macht. Weitere Briefe ignorieren, erst einem Mahnbescheid musst du widersprechen. Alles andere irgnorieren.

Gruß ré

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Recki hat recht
Der Forderungsinhaber bzw das Inkasso kann die gelder intern verrechnen wie sie Lust und Laune haben

Für Dich spielt das jedoch keine relevante Rolle
Die HF ist vom Tisch - Punktum

Wurde die Forderung gegenüber dem Inkasso bereits schriftlich zurückgewiesen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo,

ich möchte mich nochmal zwischenmelden.

Heute ist der Mahnbescheid eingetroffen. Eine Testüberweisung auf das Girokonto wurde auch schon gemacht. Meine Tochter wird Widerspruch einlegen.

Kann sie sich Hilfe beim Anwalt holen mit PKH? Sie wird es alleine nicht schaffen und ich kann ihr auch nicht helfen.

Soll sie jetzt schon ein P-Konto einrichten? Ist es schädlich, wenn sie ihre Hartz 4 Leistungen auf ein Drittes Konto überweisen lässt? Sie rechnet mit einer Nachzahlung vom Jobcenter, das sich mit der Bearbeitung ihres Antrags lange Zeit gelassen hat. Dieses Geld, zumindest den größten Teil, muss sie danach an den Vermieter überweisen. Ihr wurde bereits mit einer Klage gedroht, also seitens Vermieter. Deswegen darf das Geld nicht an Ko*l gehen.

Was passiert denn nach einem Widerspruch? Geht es dann automatisch zu einem Gerichtsverfahren über? Ich lese hier von Bettelbriefen, was ist damit gemeint? Kann der Gläubiger das Gerichtsverfahren also doch noch stoppen?

Danke

-- Editiert von kwbl am 09.07.2015 23:17

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Soll sie jetzt schon ein P-Konto einrichten? Ist es schädlich, wenn sie ihre Hartz 4 Leistungen auf ein Drittes Konto überweisen lässt?

Solange noch nichts tituliert ist braucht man nicht in ein P Konto umzuwandeln
Nach Eingang eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses hat man sogar 4 Wochen zeit umzuwandeln
Das Geld wird dann nicht weitergeleitet (Freibetrag € 1079,99 mtl bei Alleinstehenden ohne Kids )
http://www.p-konto-info.de/

Zitat:
Kann sie sich Hilfe beim Anwalt holen mit PKH? Sie wird es alleine nicht schaffen und ich kann ihr auch nicht helfen.

Ja
Man kann auch einfach erst mal auf die Klagebegründung welche nach dem MB Widerspruch kommen könnte warten und dann einen RA konsultieren

Meiner Meinung nach wird es nicht zu einer Klage kommen denn die HF ist beglichen
Einfach im Widerspruchsformular die 2 ankreuzen und ans zuständige Mahngericht schicken

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn du dem MB komplett widersprichst und per Einwurfeinschreiben ans AG sendest - Beleg aufbewahren - passiert erst mal nix weiter. Noch brauchst du keinen Anwat oder mit irgendwelchen Vollstreckungen rechnen. Wenn des der Gläubiger ernst meint dann Klagt er und du bekommst wieder Post vom AG. Dann brauchst du Anwaltliche Hilfe. Aber die Wahrscheinlichkeit ist gering das das passiert.

Gruß ré

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke euch beiden. Geht es nicht autmatisch zu einer Klage über, wenn man Widerspruch erhebt?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Geht es nicht autmatisch zu einer Klage über, wenn man Widerspruch erhebt? In der Tat - es geht nicht automatisch. Wie die Kollegen schon schrieben, kann er klagen oder er läßt es halt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

beim ausfüllen des MB kann man das "automatische" ankreuzen - was du dann auch liest im MB, aber erst wenn die Klagegebühren beglichen sind kommt es "automatisch" zur Klage...

Gruß ré

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von kwbl):
Hallo,
folgender fiktiver Fall:

Kunde kann den Vertrag vom DSL/TV-Anbieter nicht mehr leisten und wird auf seine Bitte hin vorzeitig gekündigt. ... Er teilt das der Firma schriftlich und mit Nachweisen mit ...


Kann die Kundin denn auch nachweisen, dass ihr Schreiben nebst der Nachweise bei der Gläubigerin eingegangen ist (Einschreiben, im besten Fall mit Rückschein)?

Wenn dem so wäre, würde die Beauftragung eines Inkassodienstleisters ganz klar gegen die Schadenminderungspflicht gem. § 254 BGB verstoßen. Inkassokosten wären dann definitiv nicht vom Schuldner zu zahlen!

Wenn die eigentliche(n) Hauptforderung(en) nun schon bezahlt wurde(n) wären nur noch die Mahngebühren des Gläubigers und Rücklastschriftgebühren, jeweils im angemessenen Rahmen zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

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