Inkasso und Anwalt bezahlen.

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sarah-ba.222
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso und Anwalt bezahlen.

Guten Morgen. Ich habe vor kurzem eine offene Rechnung voll beglichen(140,00 €) , am nächsten Tag kam dann das erste Schreiben von einem Inkassounternehmen (offener Gesamtbetrag + über 70 € Inkassoforderung). Also hat sich meine Zahlung mit dem Brief überschnitten. Nachdem ich 2 weitere Schreiben ignoriert habe, kam heute Post vom Anwalt (Jetzige Forderung 140 €). Nun meine Frage : muss ich das bezahlen? Ich hatte ja die Forderung bereits beglichen, als der erste Brief an mich zugestellt wurde. Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Um welche Art Gläubiger handelt es sich (großes Unternehmen, kleiner Handwerker)? Was verlangte das IB?

Kostendopplung ist prinzipiell nicht zu zahlen. Um einschätzen zu können ob man das IB besser bezahlen sollte beantworte bitte meine Fragen.
Im Übrigen war das IB bei deiner Zahlung bereits beauftragt da du die Fristen des Gläubigers nicht eingehalten hast.

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#2
 Von 
Sarah-ba.222
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Grosses Versandhaus!! Ist aber komplett beglichen. IB wollte insgesamt 73 Euro. Jetzt mit Anwalt 140 Euro!!

Dankes6

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ganz grundsätzlich muss man die Kostendopplung natürlich nicht hinnehmen. Sprich: Anwalts- und Inkassokosten in derselben Angelegenheit.

Ich würde hier folgendes machen.

1. Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos. Die vom BGH verbotene Kostendopplung monieren und dem Aufsichtsgericht die Frage stellen, ob so ein drastischer Verstoß gegen jegliche Schadensminderungspflicht nicht geahndet werden muss. Zudem die Frage stellen: Sollte das Inkasso sachlich und fachlich mit dem Erbringen einer Rechtsdienstleistung überfordert sein, so dass es zwingend die Hilfe eines Anwalts braucht, muss ihm dann nicht von Amtswegen die Lizenz entzogen werden wegen fehlenden Zulassungs-Voraussetzungen?

2. Ähnliche Beschwerde an die Anwaltskammer

Die beiden Beschwerden kosten nur Briefporto.

Dann würde ich erst mal die Reaktionen des Anwalts und des Inkassos abwarten. Darf ich fragen, um welche es hier geht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Sarah-ba.222
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Handelt sich hierbei um Haas & Kollegen & infoscore Finance!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Als hätt ichs nicht geahnt. Würde mich wie gesagt beschweren. Insbesondere das OLG Hamm ist nicht gerade begeistert von dieser Masche mit der Kostendopplung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Waren in der an das Versandhaus über wiesenen Summe bereits mahngebuhren enthalten ?

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#7
 Von 
Sarah-ba.222
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube 5 Euro oder so!!

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#8
 Von 
bantam123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Fordere doch mal vom Inkasso und dem Rechtsanwalt erst einmal eine schriftliche Beglaubigung vom Gläubiger an das diese überhaupt im Namen des Gläubigers tätig sein dürfen.

Einer allgemeinen Beglaubigung ist hier zu widersprechen das dieses Fallbezogen sein sollte (oder sogar muss?).

Spätestens dann sollte es zum Abgleich kommen und es sollte hier festgestellt werden das es keine Forderung gibt das diese bereits beglichen wurde.

Sollte zu keinem Abgleich kommen teile dem Inkasso einfach mit das du der Forderung widersprichst das eine Forderung gibt. Einzige was dann noch passieren könnte wäre das diese die angeblich entstandenen Kosten von dir haben wollen.

Allerdings sind diese nur schwer bis gar nicht durchzusetzen.





Aber dieses ist nur meine persönliche Meinung dazu und keine Rechtsberatung.

-- Editiert von bantam123 am 17.02.2017 22:45

Signatur:

Aber dieses ist nur meine persönliche Meinung dazu und keine Rechtsberatung.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube 5 Euro oder so!!

Das reicht.

Wenn dort grundsätzlich "Infoscore Finance" als Auftraggeber steht, dann liegt sowieso eine konzerninterne Beauftragung vor. Sprich: Infoscore Unternehmen A beauftragt Infoscore Unternehmen B.

Ich würde daher hier weder Inkasso- noch Anwaltskosten zahlen.

Zur Info: Gemäß §2 RDG liegt bei konzerninterner Beauftragung KEINE Rechtsdienstleistung vor und dann werden Inkassogebühren angelehnt. Dass ein Inkasso trotzdem sogar noch die Hilfe eines Anwalts braucht, schießt quasi den Vogel ab.

Signatur:

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