Hallo zusammen,
Ich habe im Juni etwas im Internet bestellt und als Zahlungsmittel die Rechnung ausgewählt. Das Zahlungsziel war 2 Wochen und leider habe ich es "verpennt". Da die Mahnungen per E-Mail kamen, außer die letzte, die ich Mitte letzter Woche mit Inkassodrohung bekommen habe, habe ich nicht vorher darauf reagieren können. Als der Brief kam habe ich kurz danach, sprich am Freitag eine E-Mail an die Firma geschrieben. Diese Firma ist Billpay. Da es ein knapper Monat ist und war, und ich erst am Montag mein Gehalt bekomme habe ich dies alles erklärt und um die Verlängerung der Mahnung ohne Inkasso
um eine Woche zu bitten. Selbstverständlich mit zusätzlich anfallenden Mahnkosten. Die Frist endete Dienstag und am Mittwoch bekam ich eine Mail, dass ich mich mit der Firma in Verbindung setzen müsse wo ich bestellt habe, obwohl ich von dieser Firma nur das Paket bekommen, der Rest was Rechnungen angeht lief sofort über Billpay.
Meine Frage ist jetzt: habe ich dadurch eine Chance aus weit höheren Kosten rauszukommen, die bei einem Inkassobüro anfallen?
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Inkasso trotz rechtzeitigem Klärungsversuch
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Schau mal hier :
Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012).sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........nicht durchsetzungsfähig
Quelle
http://www.iff-hamburg.de
Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten
Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........
......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB
und § 307 BGB
unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst
und hier
http://inkassokosten.wordpress.com/
ERGO
Zahlung der Hauptforderung plus 2,50 pro Mahnung direkt an den Gläubiger - Natürlich zweckgebunden (nur hauptforderung)
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
quote:<hr size=1 noshade>Da die Mahnungen per E-Mail kamen, außer die letzte, die ich Mitte letzter Woche mit Inkassodrohung bekommen habe, habe ich nicht vorher darauf reagieren können. <hr size=1 noshade>
Wenn man nicht ins Postfach schaut, ist das keine Entschuldigung, also selbst schuld.
quote:<hr size=1 noshade>Da es ein knapper Monat ist und war, und ich erst am Montag mein Gehalt bekomme habe ich dies alles erklärt und um die Verlängerung der Mahnung ohne Inkasso um eine Woche zu bitten. <hr size=1 noshade>
Ich hoffe mal das Du Dich damit nicht tiefer reingeritten hast...
Schnellstens zahlen, wie von thehellion beschrieben.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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