Inkasso trotz Retoure der Ware

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
BMWAC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso trotz Retoure der Ware

Hallo Zusammen,

ich hatte im Janaur bei About You.de Ware bestellt und innerhalb der Widerrufsfrist auch zurückgesandt.
Danach erhielt ich eine Mahnung, und habe sofort darauf reagiert - Widerspruch mit Hinweis auf Retoure.
Ich habe Ordnungsgemäß jeder Mahnung widersprochen (darauf folgten noch 2).
Der Kundenservice reagierte immer wieder mit der gleichen Antwort:
Er hätte nur einen Teil der von mir zurückgesandten Ware erhalten (obwohl ich alles zurückgeschickt hatte!)
(Gesamtwert: ca. 480€ nach Retoure offen 289€).
Retourebeleg via DHL und Hermes habe dem Versandhaus zugeschickt.

Jetzt kam Post vom Inkasso (EOS DID), habe sofort Widerspruch eingelegt und erst mal die Inkassovollmacht angefordert.
Diese habe ich heute erhalten, allerdings in schlechter Kopie. Muss diese nicht Original sein?

Desweiteren habe ich von dem Inkasso in Kopie die letzte Mahnung erhalten mit dem Hinweis das die Lieferadresse darauf vermerkt ist. Allerdings ist diese Adresse falsch! Weiß nicht ob das etwas bringt weil ich habe die Ware schließlich erhalten habe nur die Adresse welche das Inkasso als Lieferadresse angegeben hat stimmt nicht.

Hier auch mal die Kosten welche das Inkasso verlangt:

Hauptforderung 276,76
Bisherige Kosten/ 13,00
Mahnkosten

Inkassovergütung (inkl. Ermittlungskosten) 76,70

Zinsen bis 20.06 3,53
Gesamtbetrag 369,99

Hatte jemand einen ähnlichen Fall?

Lohnt es sich hier vorzugehen, kann nur mit der Sendungsnummer nachweißen das etwas zurückgeschickt wurde.
Rechtsschutzversicherung habe ich allerdings lohnt sich das bei 250€ Selbstbeteiligung nicht.
Kann ich gleich die Hauptforderung bezahlen....


Liebe Grüße
Daniela

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

About You und EOS gehören beide zum gleichen Konzern: Otto. Daher musst du ganz grundsätzlich keine Inkassokosten bezahlen. Soviel vorweg.

Zitat:
nur die Adresse welche das Inkasso als Lieferadresse angegeben hat stimmt nicht.

Ich würde das erst mal zum Anlass nehmen, den Vertragsschluss anzuzweifeln. Auch diese "Ermittlungsgebühren" lassen das merkwürdig erscheinen. Hattest du mit der Adresse mal was zu tun?
Wenn ich mir dein erstes Thema so anschaue mit der eMail, die du nicht ganz zuordnen konntest, würde ich erst mal nicht davon ausgehen, dass es sich wirklich auf deine Retoure bezieht.

Wenn nicht, würde ich folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Auf der von Ihnen zugesandten Mahnung ist eine falsche Adresse verzeichnet. Mit dieser habe ich nichts zu tun. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß BGB vorlegen. Insbesondere Details zum Vertragsschluss, Liefernachweis mit meiner Unterschrift, Rechnungskopie und Zustellnachweise für Rechnungen und Mahnungen. Des Weiteren wollen Sie mir unverzüglich eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG erteilen. Wer behauptet rechtswidrig, dass ich mit der falschen Adresse etwas zu tun haben würde und dass ich der richtige Schuldner sei? Wollen Sie mir hier widerrechtlich Schulden Dritter anhängen, indem sie absichtlich eine Personenverwechslung begehen?
Darüber hinaus wissen sie doch, dass sie bei konzerninternen Forderungen keine Inkassogebühren erheben dürfen. Wenn Sie weiterhin auf die Inkassogebühren bestehen, zwingen sie mich dazu, mich zu wehren (Strafanzeige wegen Betruges, Beschwerde beim Aufsichtsgericht, negative Feststellungsklage). Ich gehe davon aus, dass sie freiwillig auf die widerrechtlichen Gebühren verzichten."

-- Editiert von mepeisen am 23.06.2017 07:55

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