Inkasso trotz Insolvenz - Haften für Eltern

6. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Inkasso trotz Insolvenz - Haften für Eltern

Hallo liebes Forum!

Ich bin neu hier und habe mich schon ein wenig umgesehen, jedoch nicht das passende gefunden!

Erstmal ein paar Fakten, dann gehts zum Problem über, hoffe ihr könnt mir helfen:

Meine Eltern sind inzwischen getrenntlebend und haben Schulden.
Meine Mutter ist ein einer Privatinsolvenz (wie weit fortgeschritten, weiß ich mom. leider nicht)
Ich bin 20 Jahre alt und lebe mit meinem Vater zusammen.

So.
Jetzt erhielt ich Briefe vom Inkassounternehmen aus Stuttgart, dass ICH einen Betrag von 355 Euro bezahlen soll.
Die Forderung kommt von der Stuttgarter Straßenbahnen AG und ist auch berechtigt, da meine Eltern meine Busfahrkarte während meiner Schulzeit (Klasse 5-10) nicht immer bezahlt haben.

Daraufhin habe ich mich mit denen in Verbindung gesetzt und gefragt, was ich denn bitte damit zu tun haben soll.
Als der besagte Vertrag für die Fahrkarte geschlossen wurde (ich denke das war, als ich in der 5.Klasse, also ca 10-11 Jahre alt war), war ich nicht einmal bedingt geschäftsfähig.

Ihre Antwort darauf war, dass ich inzwischen Volljährig bin und selbst dafür aufkommen soll

Mein Vater hat sich auch noch mit Ihnen in Verbindung gesetzt und gesagt, dass es so nicht sein kann, zudem der Betrag/ die Schulden in die Privatinsolvenz meiner Mutter mit einfließen.

Das Inkassounternehmen droht mir nun mit einem Eintrag in die Schufa, Gerichtsverfahren, etc.


Jetzt meine Fragen:
- Dürfen die mich überhaupt zur Zahlung auffordern?
Der Vertrag war doch mit meinen Eltern geschlossen und nicht mit mir..?

- Spielt es eine Rolle wie weit das Insolvenzverfahren meiner Mutter bereits fortgeschritten ist ?

- Droht mir ein Schufaeintrag?

Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine :(

Hoffe irgendwer hier kann mir helfen, falls noch angaben benötigt werden, fragt mich einfach! :/

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-- Editiert sschulli am 06.08.2014 16:55

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Dürfen die mich überhaupt zur Zahlung auffordern?
Der Vertrag war doch mit meinen Eltern geschlossen und nicht mit mir..?


Auffordern dürfen die dich schon, nur zahlen musst du nicht.
quote:

- Spielt es eine Rolle wie weit das Insolvenzverfahren meiner Mutter bereits fortgeschritten ist ?


Nein

quote:
- Droht mir ein Schufaeintrag?


Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich wenn du nichts unternimmst. Die Schufa prüft solche Sachen nicht.

Weiteres Vorgehen.

1. Nicht mehr mit dem Inkasso telefonieren
2. Einmalig per Einschreiben an das Inkasso antworten

"Hiermit weise ich Ihre Forderung vollumfänglich zurück, untersage Ihnen die Weitergabe meiner persönlichen Daten nach BDSG sowie die Weitergabe an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
Sollten Sie weiterhin auf Ihrer Forderung bestehen, werde ich auf Ihre Kosten eine negative Feststellungsklage einreichen lassen."

3. Kommunikation mit dem Inkasso einstellen und die noch folgenden Bettelbriefe abheften.
4. Ende.


Mal ganz davon ab, dürften die Forderungen sofern sie wirklich aus der angegebenen Zeit stammen und es keinen Titel dazu gibt verjährt sein. Betrifft dich aber nicht, da du eh nicht dafür aufkommen musst.



-- Editiert spatenklopper am 06.08.2014 17:12

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort Spatenklopper!

Was passiert aber, wenn die mich dann einfach in der Schufa eintragen lassen weil ich ja nicht reagiere?

Kann ich da was gegen tun?

Und wie funktioniert das mit einer Feststellungsklage?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Was passiert aber, wenn die mich dann einfach in der Schufa eintragen lassen weil ich ja nicht reagiere?


Du reagierst ja mit einer einmaligen Antwort per Einschreiben.
Die Chance das du trotzdem einen Schufaeintag erhälst geht gegen 1 Promille, so doof sind Inkassos nun auch nicht unberechtigte Forderungen auch noch der Schufa zu melden.

quote:
Kann ich da was gegen tun?


Beschwerde bei der Schufa einreichen, würde dann aber alles der Anwalt machen, der die negative Feststellungsklage für dich formuliert.

Dazu wird es aber wie gesagt mit 99,9 %iger Sicherheit nicht kommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Was passiert aber, wenn die mich dann einfach in der Schufa eintragen lassen weil ich ja nicht reagiere?

Das wird kaum geschehen denn mögliche Schadensersatzforderungen wären die Folge
http://www.ilex-recht.de/content/view/559/151/

Wenn der Vertragspartner die Eltern oder ein Elternteil war bist Du aus dem Schneider

Wenn Du magst dann verlink das Inkassoschreiben mal
(Namen und Anschrift abdecken)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen!
Bin schon bei der Arbeit, werde aber heute Nachmittag mal
das Inkassoschreiben verlinken.
Sind inzwischen ja auch mehrere!

Nochmal zu Spatenklopper wegen der Verjährung:
Auf dem Schreiben steht irgendetwas von "Forderung von 2011"
Ich kann mir aber auch nicht erklären warum es von 2011 sein soll,
die Schule verließ ich bereits 2010.

Könnte es sein, dass die Stuttgarter Straßenbahnen AG meinem
Vater bis 2011 hinterher gerannt ist, und Sie es dann erst dem
Inkassounternehmen überlassen haben?
Und Die wiederrum beziehen sich darauf?

Naja, wie gesagt, heute Mittag stell ich die Schreiben ein, dann seht
Ihr es ja :)

Nochmal danke für jede Mithilfe!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Könnte es sein, dass die Stuttgarter Straßenbahnen AG meinem
Vater bis 2011 hinterher gerannt ist, und Sie es dann erst dem
Inkassounternehmen überlassen haben?

Kann sein, würde aber nichts an der Verjährung ändern.

Vielleicht ist es auch das Folgejahr nach deinem Schulabschluss. Aber dann müssten sie auch erst mal nachweisen, dir überhaupt eine Leistung erbracht zu haben.

Inkassobüro sind manchmal mitunter kreativ.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Wann verjährt ein derartiger Schuldenfall?
Ich habe mal versucht es herauszufinden, weiß aber nicht so wirklich, in welche Kategorie man so etwas einstuft.
Ich meine aber etwas mit 3 Jahren gelesen zu haben.
Aber 3 Jahre ab welchem Zeitpunkt?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

3 Jahre nach dem Jahr der Entstehung

Sprich Forderungen aus 2010 egal wann in diesem Jahr entstanden, wären seit dem 31.12.2013 verjährt.

Mach dir aber mal keine so großen Gedanken über die Verjährung, die Forderung an dich ist an sich schon nicht gerechtfertigt.

-- Editiert spatenklopper am 07.08.2014 13:39

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ähhhm. Ein Vollstreckungstitel ist wiederum etwas völlig anderes. Hier wäre erst nach 30 Jahren verjährt.

Der Titel lautet generell auf dich. Das ist insoweit ein Problem, denn mit Erreichen des 18. Lebensjahres haftest du dann auch.

So blöd das nun ist, aber das ändert die Sachlage total. IMHO kannst du dich da nicht mehr wirklich zur Wehr setzen. Auch ist es keine Insolvenzforderung und die Insolvenz der Mutter hat keinerlei Relevanz. Denn die Forderung ist gegen dich gerichtet, nicht gegen die Mutter.


Es hilft nicht viel. Kannst du das irgendwie mit einem Mal bezahlen? Ich würde due Schreibenkosten und telefonkosten komplett streichen. Auch die Auskunftskosten. Begründung wäre, dass die weder nachvollziehbar sind noch irgendwie dein Problem.

Ich würde denen rund 305€ bezahlen.



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Ich würde denen rund 305€ bezahlen.


Eher nicht.
Der Vollstreckungsbescheid geht doch schon über 309,70€.



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Augenscheinlich wurden die Inkassokosten gestrichen. Deren Forderungsaufstellung geht nicht über die komplette Summe des VB. Würde ich mir zunutze machen.

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Laut Titel zu zahlen sind 309,70 zzgl. weiterer Zinsen seint 2011.
Ich würde mitteilen, dass die geforderte Summe beglichen wird und gleichzeitig Herausgabe des entwerteten Schuldtitels Zug um Zug verlangen.

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#14
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Okay, jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Was ist daran nun so anderst?
Was soll ich jetzt letztendlich tun?
Auf dem Schreiben mit den Pfeilen steht doch oben meine Mutter drauf?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen konnte..


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

nochmals der VB ist an deine Mutter gerichtet und du bist die gesetzliche Vertreterin?? Die haben das ernsthaft vertauscht??
Wenn das so wäre würde ich die Forderung zurückweisen und mitteilen, dass der VB nichts mit dir zu tun hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hab ich nicht gesehen. Wenn das ernsthaft vertauscht ist, dann hast du wohl doch Glück gehabt.

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#17
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Auf dem VB steht doch links oben (roter pfeil):

Name + Anschrift meiner Mutter

Und unten drunter (grüner Pfeil):

Als gesetzliche/r Vertreter/in
(Mutter)
der/des Antragsgegners/in
Name + Anschrift von Mir

Also:
An die Person, die links oben steht, ist dieser AB doch gerichtet, oder ?
Und so wie es auf dem AB steht, bin ich im Prinzip die Mutter meiner Mutter.

Oder sehe ich das falsch?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Der VB ist leider richtig.

Du bist der Antragsgegner, der VB ist zwar an deine Mutter adressiert, aber nur als deine gesetzliche Vertreterin, welches sich mit deiner Volljährigkeit erledigt hat.

quote:
Und so wie es auf dem AB steht, bin ich im Prinzip die Mutter meiner Mutter.

Oder sehe ich das falsch?


Das siehst du leider falsch.

Wenn du die Zeilen etwas anders setzt fällt es sofort auf ;)

quote:
Name + Anschrift meiner Mutter

Als gesetzliche/r Vertreter/in
(Mutter)
der/des Antragsgegners/in

Und unten drunter (grüner Pfeil):
Name + Anschrift von Mir


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-- Editiert spatenklopper am 08.08.2014 13:21

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Was heißt das jetzt im Endeffekt für mich?
Das ich bezahlen muss?
Falls ja, kann mir jemand mit so wenig Fachbegriffen wie möglich beschreiben ,warum das so ist?

Denn eigentlich wurde der Vertrag ja mit meinen Eltern geschlosssn und nicht mit mir.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Denn eigentlich wurde der Vertrag ja mit meinen Eltern geschlosssn und nicht mit mir.


Das ist leider egal.
Die materialrechtliche Frage interessiert Niemanden mehr, denn die Forderung ist tituliert.

Deine Mutter bzw. Du haette dem gerichtlichen Mahnbescheid in 2011 widersprechen (bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid stellen) müssen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe aber nie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen..

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Aber deine Mutter als deine gesetzliche Vertreterin.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sschulli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

So, ich habe mir nun ein wenig Gedanken über den Fall gemacht.
Meint ihr, das Inkassounternehmen geht auf mein Angebot ein, wenn ich denen jetzt eines sende?

Zum Beispiel:
Hallo liebes Inkassounternehmen BLA BLA,
Für die meisten Schreibkosten etc kann ich nichts, da dieser Briefverkehr mit meinem Vater stattfand.
Ich biete Ihnen nun an, die Hauptforderung von 179€, sowie die Schreibkosten seit dem 24.06.2014 usw sofort zu bezahlen. Mehr ist nicht im Rahmen meiner Möglichkeit, da ich Schüler bin.


So in der Art.
Dass ich denen halt 250 Euro oder so überweise.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Probieren kann man es, aber unwahrscheinlich, weil du noch jung bist. Ggf. kommt in den nächsten Jahren Geld, wenn du eine Ausbildung anfängst usw.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meint ihr, das Inkassounternehmen geht auf mein Angebot ein, wenn ich denen jetzt eines sende? <hr size=1 noshade>

Eher nicht.
Die haben mindestens 30 jahre Zeit das einzutreiben, von daher werden die sich nicht mit den Krümeln zufrieden geben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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