Inkasso schreiben nun Gerichtsvollzieher

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkasso schreiben nun Gerichtsvollzieher

Hey ihr lieben mein Mann hat heute ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen zwecks einer Forderung aus dem Jahr 2010.Letztes Jahr im März hat sich dazu zuletzt ein Inkassounternehmen gemeldet,seit dem war ruhe bis heute.Es geht hier um eine Hauptforderung von 31,90€ und das Inkasso Büro verlangt meiner Meinung nach unglaubliche Kosten mit Zinsen (5,00%-Punkten nach Basissatz)4,00€ Mahngebühren (2×), Rücklastschriftgebühren in Höhe von 8,11€ (2×) 30,00€ Inkasso kosten, Kontoführungsgebühr von 1,80€ (3×), dann Rechtsanwaltsgebühren 30,00€ , 23,00€ gerichtliches Mahnverf. Festgesetzt mit 5,00%-Punkten über Basissatz, GVZ Kosten von 15,00€ , Einigungsgebühr von 30,00€.Dann haben wir 37,00€ überwiesen und genau an dem Tag als wir diese überwiesen haben folgen wieder 18,00€ GVZ Kosten.Und nun möchte der Gerichtsvollzieher von einer Hauptforderung von 31,90€ auf einmal 282,26€ haben.Finde ich extrem hoch oder was sagt ihr dazu?

Das sind nach meiner Rechnung über 800% aufschlag auf die Hauptforderung.Mit was für ein Recht bitte.

Und ja man hätte es sofort zahlen sollen, aber man sieht ja aus welchem Jahr dies ist und mittlerweile ist man schlau geworden.
Ich bitte schnell um Antworten, Danke schon mal im Vorraum

-- Editier von jacky1989 am 16.01.2017 21:24

-- Editier von jacky1989 am 16.01.2017 21:29

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12 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Die Forderung scheint ja tituliert zu sein. Insofern kann das grob über den Daumen schon hinkommen. Ein paar Zinsen dürften mittlerweile verjährt sein.

Was steht alles davon im Vollstreckungsbescheid? Was hat es mit der Einigungsgebühr auf sich - hat dein Mann um Ratenzahlung gebeten? Wer ist Gläubiger? Wäre es möglich dieses Schreiben mal hoch zu laden?

Du fragst nicht ernsthaft, mit welchem Recht hier Kosten entstehen? Wenn man sämtliche Fristen verstreichen lässt, kommt diese Frage reichlich spät. Notwendige Kosten zur Verfolgung einer Forderung sind nun mal zu ersetzen, und das ist auch gut so.

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#2
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo danke für die Antwort in dem Vollstreckungsbescheid steht:
Gerichtskosten:23,00€
Auskunftsgebühr:8,77€
Rechtsanwälte-/Rechtsbeistandskosten
Gebühr: 25,00€
Gebühr: 12,50€
Auslagen: 7,50€
Hauptforderung:15,95€
Hauptforderung:15,95€
Rücklastschrift: 8,11€
Mahngebühren:4,00€
Rücklastschrift:4,00€
Mahngebühren:4,00€
Inkassogebühr:30,00€
Kontoführungsgebühr:5,40€
Zinsen mai/10 bis juni/10: 0,27€
Summe: 168,56€

Ja er hatte eine Ratenzahlung gezahlt, da wir es abzählen wollten und nach der ersten Ratenzahlung wurde sein Kontogepfändet von einem Anderen Gläubiger (diese wir bis auf den letzten Cent mühsam abbezahlt haben) und schon war die Ratenzahlung dahin.
Der Gläubiger ist das Solarium aus einer Flatrate (genutzt von seiner Ex Partnerin, diese ihm mehrere tausende von € als schulden hinterlassen hat).
Das Schreiben würde ich gerne hochladen aber ich weiß nicht wie das funktioniert.

Und Vllt war das ein bisschen Blöd von mir geschrieben, ich meinte nicht die höheren Kosten, ich meine damit von den eigentlichen titulieren 168,56€ sind ja jetzt wieder 120€ mehr drauf obwohl wir nicht ein weiteres Schreiben außer das im März 2016 bekommen haben.Es sind sogar einmal GVZ KOSTEN 15,00€ und nochmal GVZ Kosten 18,00€ mit auf die Auflistung drauf obwohl nie ein Gerichtsvollzieher da war bis auf den der sich jetzt für 31.01.17 angemeldet hat.


-- Editiert von jacky1989 am 16.01.2017 22:20

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
genutzt von seiner Ex Partnerin

Wer die nutzt ist ja egal, wenn er den Vertrag damals unterschrieben hat.

Das, was bereits im Titel selbst steht, dagegen kommt man nun nachträglich nicht wirklich an.
Aber insbesondere Kontoführungsgebühren sind Blödsinn. So etwas gab es noch nie und war noch nie erlaubt.
Ebenso Mahngebühren nachträglich nach dem Titel. Auch Rücklastschriftgebühren sind merkwürdig, wenn die nachträglich nach dem Titel entstanden sein sollen.

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#4
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das weiß ich das der Vertragsinhaber dafür zahlen muss, deswegen wollen wir es ja schnellst möglich zahlen.Nach dem Vollstreckungsbescheid sind 30,00€ Rechtsanwaltskosten dazu gekommen dann halt die 2 mal GVZ und weitere Zinsen.
Meinen Sie das ich eventuell mit einer Vergleichszahlung hinkommen und wie hoch müsste diese dann sein?Und auch wenn es jetzt über den Gerichtsvollzieher läuft? Wie bereits geschrieben mit Gerichtsvollzieher kosten die jetzt noch oben drauf kommen sind es 284,26€

-- Editiert von jacky1989 am 16.01.2017 23:06

-- Editiert von jacky1989 am 16.01.2017 23:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Meinen Sie das ich eventuell mit einer Vergleichszahlung hinkommen und wie hoch müsste diese dann sein?

Keine Ahnung. Niemand kann in den Kopf des Gläubigers gucken.
Je länger die Pfändungen erfolglos bleiben desto eher kommt man mit Vergleichen hin.

Bilder ggf. woanders hochladen und hier verlinken.

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#6
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Wir werden uns heute abend (Sprechzeit des Gerichtsvollziehers) eine Vergleichszahlung anbieten, entweder gehen sie halt drauf ein oder nicht, eins von beiden kann ja nur passieren.Die GVZ muss ich ja so und so zahlen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Aber auch dem Gerichtsvollzieher, wenn er nicht darauf eingeht, deutlich sagen, dass man frei erfundene Gebühren, wie Kontoführungsgebühren verweigert und wenn er die nicht streicht, würde man gerne beim Gericht vorsprechen und wegen diesen frei erfundenen Gebühren Klage einreichen.
Freundlich bleiben, der Gerichtsvollzieher macht nur seinen Job. Der Böse ist das Inkasso, was so einen Gebührenunfug erhebt.

-- Editiert von mepeisen am 17.01.2017 08:22

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#8
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay herzlichen Dank für die schnelle Antworten.Und wollen wir mal versuchen ob es klappt.

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#9
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

So ihr lieben ich habe jetzt mit der GVZ telefoniert, diese meinte zum Vergleich soll ich mich mit real ... selber in Verbindung setzten, das habe ich jetzt gemacht.Die lehnen alles ab und wollen die komplett Summe. Und als ich sagte das einige Posten garnichts rechtens sind wie z.B die Kontoführungsgebühr oder doppelte Abrechnung Inkassogebühr und Rechtsanwalt.Da kam sie mir patzig und ist unfreundlich geworden und als ich dann sagte das ich das bei dem Gerichtsvollzieher melden werde und auch überprüfen lassen welche Kosten tatsächlich infrage kommen legte die gute Frau einfach auf.Danach rief ich den Gerichtsvollzieher nochmals an und erklärte die Situation, es wird sich jetzt nochmal alles angeschaut und der GVZ wird gegebenfalls unrechtliche Posten streichen.

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#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Wenn Inkassokosten, RA Kosten und Kontoführungsgebühr tituliert sind muss der Mann diese auch zahlen. Er hatte die Möglichkeit sich damals zu wehren.
Auch die bisherigen GV Kosten scheinen iO zu sein denn es gab Pfändungen.
Die Einugungsgebühr ist iO, weil der Schuldner ja um Ratenzahlung bat.

Das der Gläubiger in diesem Verfahrensstand keinen Vergleich annimmt ist wohl selbstverständlich. Der GV darf keine Vergleiche annehmen sondern max. eine RZ über höchstens 12 Monate. Hierbei kann und darf er auch nicht einfach Kosten unter den Tisch fallen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn Inkassokosten, RA Kosten und Kontoführungsgebühr tituliert sind

Richtig, aber oft genug werden die ja im Anschluss einfach weitergeführt.

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#12
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Genauso ist dieses bei mir ich habe ja weiter oben schon einmal aufgeführt was im Vollstreckungsbescheid steht.

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