Inkasso nach erfolgloser Retour und Bankeinzug

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fubi15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach erfolgloser Retour und Bankeinzug

Hallo zusammen,
meine Freundin hat vor etwa einem Jahr (29.01.2013) über das Internet Nahrungsergänzungsmittel von Natural Health Network bestellt (ja, bingt nichts, ist klar... darum gehts nicht :-) ).
Dazu gab es eine 30-Tage Geld zurück Garantie. Nachdem die Ware eingetroffen war wollte sie diese direkt wieder zurück schicken, da uns die Sache nicht gehäuer war. Mehrere Versuche wurden gestartet, doch man konnte die Firma Natural Health Network nicht erreichen. Es wurden diverse Mails verfasst, aber auch darauch keine Antwort.
Wir haben das Geld von der Bank zurück buchen lassen, konnten damals allerdings die Produkte nicht zurück senden, da es nirgendwo eine Rücksendeadresse zu finden gab.
Darauf haben wir es dann beruhen lassen.

Heute (09.01.2014) flattert eine Mahnung vom Inkassobüro "National Inkasso GmbH, Düsseldorf) ins Haus. Hauptforderung 93,64€, Mahngebühren 8,00€.

Mit den Worten "hiermit mahnen wir erneut die Begleichung Ihrer offenen Rechnung Nummer 1279124 an." Bitten sie uns bis zum 13.01.2014 zu bezahlen. (Auf dem Schreiben steht das Datum 6.1.)

Alle Emails an den Verkäufer und die Bestellbestätigung (in wirklich miesem Deutsch) ist noch vorhanden.

Wie sollten wir weiter vorgehen. Wir sind im Moment in einer finanziell schwierigen Phase und diese 100 Euro würden uns echt weh tun.
Ich bitte um euren guten Rat.

Viele Grüße,
fubi15

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Cool bleiben denn diese Forderung ist nicht durchsetzungsfähig

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich !!

Googel mal : National Inkasso

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von thehellion am 10.01.2014 07:50

diese Forderung ist nicht durchsetzungsfähig

Wat? Warum sollte zumindest die Hauptforderung nicht durchsetzungsfähig sein? Schließlich wurde die Ware angenommen und nicht bezahlt.

quote:
von fubi15 am 09.01.2014 22:40

Wir haben das Geld von der Bank zurück buchen lassen, konnten damals allerdings die Produkte nicht zurück senden

Was ist mittlerweile mit der Ware geschehen?

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Warum sollte zumindest die Hauptforderung nicht durchsetzungsfähig sein? Schließlich wurde die Ware angenommen und nicht bezahlt.


Die Hauptforderung besteht doch gar nicht, denn der Vertrag wurde widerrufen.

Natürlich kann im Streitfall der Zugang des Widerrufs nicht nachgewiesen.

quote:
Mehrere Versuche wurden gestartet, doch man konnte die Firma Natural Health Network nicht erreichen. Es wurden diverse Mails verfasst, aber auch darauch keine Antwort.


Aber:

quote:
konnten damals allerdings die Produkte nicht zurück senden, da es nirgendwo eine Rücksendeadresse zu finden gab.


Das sieht so aus, als ob keine korrekte Widerrufsbelehrung beilag. Die Beweispflicht liegt beim Händler. Damit verlängert sich die Widerrufsfrist.

quote:
Alle Emails an den Verkäufer und die Bestellbestätigung (in wirklich miesem Deutsch) ist noch vorhanden.

Das klingt so, als ob der Haendler im Ausland sitzt.
Jetzt koennte man argumentieren, dass (z.B.) im irischen Recht keine Widerrufsbelehrung vorgesehen ist. Maybe! Aber dann wünsche ich der National Inkasso GmbH und dem Natural Health Network viel Spaß, die Forderung am Amtsgericht des Wohnorts des Kunden durchzusetzen.

Mein Tip:
- NICHT ZAHLEN!
- Einschreiben an National Inkasso, wo man der Forderung widerspricht, die Weitergabe der Daten gemaess BDGS untersagt, die telefonische Kontaktaufnahme verbietet, hilfsweise widerruft und darauf hinweist, dass der Warensendung keine Widerrufsbelehrung beilag.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier mehr als ein gerichtlichen Mahnbescheid kommt (dem man dann natürlich auch vollständig widersprechen muss).



-- Editiert Steffen Meier am 10.01.2014 10:49

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die Ware ungeöffnet nach wie vor vorhanden ist, bietet erneut die Rücksendung an.

Ich würde folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Wir haben mehrfach versucht, ihre Mandantin zu erreichen, um rechtzeitig von unserem Widerrufsrecht gebrauch zu machen und um Angabe einer Rücksendeadresse zu bitten. Wir haben keine Adresse aufgefunden, an die wir das ungeöffnete Paket hätten zurücksenden können. All unsere Widerruf-Schreiben wurden ignoriert. Wir bieten erneut an, das Paket an eine Adresse ihrer Mandantin zu versenden. Da wir rechtzeitig unseren Widerruf angezeigt haben, gibt es weder eine offene Forderung, noch Verzug."

Unabhängig davon: Firmen, die Plazebo-Präparate vertreiben sind nicht gerade Klagefreudig, soweit ich informiert bin :-)


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 10.01.2014 10:44

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#5
 Von 
fubi15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank euch sehr,


wir haben damals in drei EMails zunächst mangelhafte Kundenbetreuung bzw. fehlende Rücksendeadresse beanstandet, dabei auch mehrmals um Zusendung der Rücksendeadresse gebeten, dann mit dem Widerruf der Lastschriftabbuchung gedroht und sie dann letztendlich durchgesetzt und auch darüber noch einmal per Mail informiert bzw. betont, dass wir uns aufgrund der mangelnden Möglichkeit Kontakt aufzunehmen (nämlich nur über Email) und durch die ausbleibenden Antworten von der Pflicht befreit sehen, die Produkte zurück zu geben.

Wir haben jeweils die Hälfte der Produkte noch hier - die zweite Hälfte hat meine Freundin ja ausprobiert, weil es hieß, dass bei Unzufriedenheit nach dem Ausprobieren auch angebrochene oder leere Flaschen mit dem Nahrungsergänzungsmittel zurück geschickt werden können.

Ein Widerrufsbelehrung war zu keinem Zeitpunkt auffindbar, weder in der Sendung, noch auf den Internetseiten.


---> Können wir uns einen Nachteil einhandeln, wenn wir dem Inkasso schreiben bzw. in irgendeiner Form (z.B. wie oben von euch angegeben - reagieren?



DANKE EUCH SEHR!!!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ihr muesst reagieren, denn unbestrittene Forderungen können bei Schufa und co eingemeldet werden. Den Zugang des Widerspruch muss man auch beweisen können, ansonsten behauptet das Inkasso, nie einen Widerspruch erhalten zu haben.

Andererseits würde ich den offiziellen Widerruf im Schreiben nachholen.
Dass Ihr die Tabletten schon genutzt habt, würde ich nicht schreiben.

Am Ende kann man wohl hoffen, dass hier nicht geklagt wird.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid wird es wohl trotzdem bald geben - aber keine Angst! Ein Kreuz bei Komplettwiderspruch und damit zurück ans Mahngericht!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eveangeli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen.
Einen derartigen Brief habe ich ebenfalls bekommen...jedoch habe ich die Ware zurückgeschickt an die Adresse die im Internet zu finden war...das ist allerdings schon über ein halbes Jahr her..natürlich habe ich keinen Nachweis mehr darüber und die Post kann ohne Warensendungsnummer nichts einsehen.Kontaktaufnahme war ebenfalls wie schon beschrieben bei mir auch nicht möglich.

Ich habe Widerspruch bei dem Inkassounternehmen eingelegt und die Situation erklärt und bekam auch rasch eine Antwort:

"Unserem Mandant ist die Ware Ihrerseits nicht zugegangen.
Ihnen sollte bekannt sein, dass Sie in der Beweislast für den Versand der Ware an unseren Mandanten tragen.
Entgegen der Forderung des BGH den anchweis anhand eines Einschreiben Rückscheins zu belegen, ist für uns ein Nachweis anhand eines Einschreibebelegs ausreichend.

Wenn Sie die Ware, wie von Ihnen vorgetragen, fristgemäß versendet haben, lassen Sie uns bitte, wie oben bereits erwähnt, einen geeigneten Nachweis zukommen.

Andernfalls müssen wir davon ausgehen dass die Forderung berechtigt ist.>"

Nun weiss ich nicht weiter...
Ich bin auf gar kenen Fall gewillt das zu zahlen!Das ist eine Abzocke und absolut unverschämt!

Allerdings möchte ich weder einen Schufaeintrag noch mehr zahlen.

Wäre über eure Antworten sehr dankbar.

Ich habe nun versucht aus euren voran gegangenen Emails eine Aussage zu formulieren.
Vielleicht kann mir Jemand sagen ob das "rechtlich" so korrekt ist.
" Da der Warensendung keine Widerrufsbelehrung beilag und ich mir die Adresse der Firma im Internet rausgesucht habe um die Ware zumindest zurückzusenden besteht die Hauptforderung nicht da der Vertrag meinerseits mehrfach widerrufen wurde."

LG Yvonne


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-- Editiert eveangeli am 29.01.2014 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fubi15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


wir haben uns letztendlich an das Verbraucherschutzamt gewendet - solltest Du auch versuchen. Kostet im ersten Moment 9 Euro und da wirst Du gut beraten.
Wir berichten mehr, wenn sich etwas ergibt!

Viel Erfolg!!!
LG

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""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Natürlich ist das Masche und die Firma ist für die Mahnverfahren bekannt, wie Google in 30Sek. zeigt. Allerdings hat man auch binnen 60 Sekunden die Adresse.
http://lmgtfy.com/?q=Natural+Health+Network+ltd+adress

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Allerdings möchte ich weder einen Schufaeintrag noch mehr zahlen.


Aber das ist doch ganz einfach.
1) Nicht zahlen!
2) Das Inkasso hat doch geantwortet, damit können Sie nachweisen, dass die Forderung widersprochen wurde.

Sie können sich zurücklehnen.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Allerdings möchte ich weder einen Schufaeintrag noch mehr zahlen.


Aber das ist doch ganz einfach.
1) Nicht zahlen!
2) Das Inkasso hat doch geantwortet, damit können Sie nachweisen, dass die Forderung widersprochen wurde.

Sie können sich zurücklehnen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fubi15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!


Um ein Update zu liefern:
Die Inkassofirma hat geschrieben dass sie mit ihrem Kunden klären müssen, was weiter passiert.
Es heißt also abwarten.

Die Kontaktadresse war vor 14 Monaten nicht so einfach rauszufinden - im Gegenteil. Dass das mittlerweile möglich ist bestreite ich nicht :)

LG

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