Inkasso nach Lastschriftrückgang bei IKEA

18. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
amy1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach Lastschriftrückgang bei IKEA

Am 02.01.2017 habe ich mit meiner EC-Karte einen Einkauf bei IKEA bezahlt, dummerweise hatte ich das Konto zum 31.12.2016 gekündigt. Das Geld konnte natürlich nicht abgebucht werden.

Gleich am nächsten Tag ist mir mein Versehen aufgefallen und ich habe IKEA eine E-Mail mit dem Sachverhalt geschrieben. Man antwortete mir auch am 04.01.2017 ist solle den offenen Betrag + eine Bearbeitungsgebühr von 11,00 Euro auf das Konto von IKEA unter einem bestimmten Verwendungszweck einzahlen. Das habe ich noch am gleichen Tag getan.

Gestern kam nun Post vom Inkassobüro. Aufgrund der zurückgewiesenen Lastschrift soll ich nun 109 Euro zahlen (Ausgangsbetrag 14 Euro).

Ich habe dann dem Bearbeiter beim Inkasso eine E-Mail geschrieben, dass ich bereits am 04.01. gezahlt habe (Überweisungsbeleg beigefügt) und eine Forderung daher nicht besteht.

Nun zerbreche ich mir den Kopf, wie meine Chancen sind. Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Erstmal abwarten? Nachfragen?

Ich würde mich sehr über Eure Einschtzung freuen!

LG Amy

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nun zerbreche ich mir den Kopf, wie meine Chancen sind

Gut. Hebe die eMail von IKEA gut auf, drucke sie am Besten aus. Wenn die danach noch ein Inkasso auf dich hetzen, ist das deren Problem, nicht deines.

Ich würde mich gar nicht mehr weiter mit dem Inkasso unterhalten. Die haben alle Infos und gut. Wenn die was wollen, sollen sie klagen (was womöglich nie passieren wird).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Siehe Antwort #1, also nichts mehr machen.

Ich persönlich würde an Deiner Stelle nicht mehr auf weitere E-Mails oder Briefe des Inkassounternehmens reagieren (es sei denn, die drohen mit einer Auskunfteimeldung. In dem Fall nochmals widersprechen und Beschwerde bei zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einreichen).

Falls ein Mahnbescheid kommen sollte, frist- und formgerecht sowie nachweislich Widerspruch beim Mahngericht einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

EUR 11 für die Rücklastschrift sind reichlich überzogen. Sie hätten maximal EUR 4 zahlen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen