Inkasso meldet widersprochene Mahnung an Schufa

11. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
oszot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso meldet widersprochene Mahnung an Schufa

Hallo zusammen,
bei mir geht’s um folgende Fragen, detailreicher wird es dann weiter unten:
1. Dürfen Inkassobüros Schuldner bei Schufa-ähnlichen Diensten einmelden, obwohl den Schreiben stets widersprochen worden ist? Wie kann man dagegen vorgehen?

2. Dürfen Inkassobüros verschiedene Monate innerhalb eines Vertragszeitraums einzeln anmahnen? D.h. bei einem Vertrag von 6 Monaten erst Januar anmahnen, auf Bezahlung warten, dann Februar anhmahnen, auf Bezahlung warten, usw.? (wenn alle Monate schon längst in Verzug geraten sind)? Wie kann man dagegen vorgehen?

3. Dürfen Inkassobüros die Kommunikation über E-Mail und Handy suchen?

4. Wenn sich zusätzlich der Vertragsanwalt eines Inkassounternehmens einschaltet, reicht es aus nur mit diesem den weiteren Kommunikationsweg zu bestreiten, oder muss das Inkassobüro weiterhin mit einbezogen werden?

Zur Sache selbst: Es geht um einen 6-monatigen Vertragszeitraum, der durch die Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechts gekündigt worden ist. Inkassobüro mahnte 3 der Monate an: Monat 1 und 2 sind nach Mahnungen des Internetdienstleisters bereits bezahlt worden, Monat 3 verblieb allerdings noch dem Inkassobüro zur Aufrechterhaltung. Der Vertrag wurde in Monat 3 gekündigt, allerdings ohne Bestätigung seitens des Internetdienstleisters. Nun wird behauptet, es gäbe keine Kündigung, Inkasso fordert aber weiterhin nur Monat 3. Rechnung oder Mahnung gab es, im Gegensatz zu Monat 1 und 2 aber nicht, weswegen ich davon ausging, dass Monat 3 nicht mehr zu zahlen wäre und der Vertrag nun fristlos gekündigt ist. Wäre diese Annahme auch rechtlich haltbar?
Nachdem ich nicht fristgemäß auf einen der Inkassobriefe geantwortet habe, wurde mit der Einmeldung meiner Daten bei der Schufa gedroht. Zwischenzeitlich hatte sich aber der Vertragsanwalt eingeschaltet, dem ich fristgemäß antwortete. Weil ich demzufolge die Frist des Inkassobüros erneut überschritt (denn ich antwortete dem Anwalt), sind meine Daten nun eingemeldet worden, obwohl ich seit mehreren Monaten (!) den Schreiben widerspreche. Ist das alles Rechtens?

Danke im Voraus für eure Meinungen 


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
1. Ja dürfen sie, wenn du in Zahlungsverzug geraten bist (je nach Unternehmensart und Vertrag mit der Schufa) MÜSSEN diese die entsprechenden Daten an die Schufa melden! Sollten diese falsch sein, hast du einen Anspruch auf Koreektur deiser Daten gegenüber der Schufa!
2. Im Prinzip schon, jedoch müssen die Forderungen natürlich aufgerechnet werden. Spätestens beim MB-Antrag!
3. Ja! Wirst du aber belästigt hast du einen Unterlassungsanspuch!
4. Ja! Es reicht der Anwalt - von dir aus! Das Inkasso-Unternehmen selbst kann sich nach wie vor bei dir Melden!
Abschließend:
Du musst deine Kündigung nachweisen können! Kannst du das nicht, hast du ein Problem!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1. Dürfen Inkassobüros Schuldner bei Schufa-ähnlichen Diensten einmelden, obwohl den Schreiben stets widersprochen worden ist? Wie kann man dagegen vorgehen?

Es dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden

http://www.elo-forum.org/schulden/34658-prozesserfolg-inkassofirma-eintrag-datenbestand-schufa-widerrufen.html

quote:
2. Dürfen Inkassobüros verschiedene Monate innerhalb eines Vertragszeitraums einzeln anmahnen? D.h. bei einem Vertrag von 6 Monaten erst Januar anmahnen, auf Bezahlung warten, dann Februar anhmahnen, auf Bezahlung warten, usw.? (wenn alle Monate schon längst in Verzug geraten sind)? Wie kann man dagegen vorgehen?

Dürfen geht immer - ob diese Gebühren dann durchsetzungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt
Die Inkassobranche spekuliert auf Unkenntnis !
Wehren kann man sich ganz einfach durch Widerspruch bzw Teilwiderspruches bei einem gerichtlichen mahnbescheid !
quote:
3. Dürfen Inkassobüros die Kommunikation über E-Mail und Handy suchen?

Dürfen geht wie gesagt immer ;-))
Die telefonische Kontaktaufnahme (durch einen Telefoninkasso Call Agent ) kannst Du schriftlich untersagen
I.d.r. beendet dann der Inkassoladen diese Art der Kontaktaufnahme umgehend - da sinnlos
quote:
Vertrag wurde in Monat 3 gekündigt, allerdings ohne Bestätigung seitens des Internetdienstleisters. Nun wird behauptet, es gäbe keine Kündigung,

Gelegentlich kommen - ganz im Gegensatz zu Vertragsabschlüssen - Kündigungen nur ungern an ;-)
Kopie der Kündigung ist gemacht und auch noch vorhanden ?
Im Beisein eines Zeugen geschrieben - eingetütet und zur Post gebracht ?

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"



-- Editiert am 11.01.2011 21:20

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